Hallo,
mein Frauenfitnessstudio ist umgezogen. Es hat sich mit einem "gemischten" Studio verbunden. Es gibt aber ein separates Frauenstudio, welches aber über keinen separaten Eingang verfügt. zum 26.06.04
FRAGE: Kommt "außerordentlicher Kündigungsgrund" in Frage?
Wurde persönlich nicht informiert, habe es von Bekannten erfahren. Rückwirkende Kündigung zum 01.07.04
Kann ich die Einzugsermächtigung entziehen? Wenn ja, zu wann?
Vielen Dank im Voraus
Gruß Suse
Fitnessstudioumzug! Kündigung? Einzugsermächtigung
6. Juli 2004
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Frage vom 6. Juli 2004 | 11:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudioumzug! Kündigung? Einzugsermächtigung
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#1
Antwort vom 6. Juli 2004 | 11:38
Von
Status: Schüler (302 Beiträge, 102x hilfreich)
"mein Frauenfitnessstudio ist umgezogen."
Wie weit weg?
"Es gibt aber ein separates Frauenstudio, welches aber über keinen separaten Eingang verfügt."
Das ware auch in Saudi Arabia keine kündigungsgrund.
Cats
#2
Antwort vom 9. Juli 2004 | 14:52
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 637x hilfreich)
Du hast mit einem Frauenfitness-Studio in Straße x einen Vertrag geschlossen. Das gibt es nicht mehr.
Dir kann angeboten werden, im gemischten Studio in Straße y den Vertrag weiterzuführen, darauf eingehen musst du nicht. Daher ist dein Vertrag seit Umzug beendet.
Anscheinend wurdest du ja noch nicht einmal persönlich informiert, ein Zettel an der Tür "wir sind umgezogen" ist nicht ausreichend.
Und jetzt?
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