Fitnesstudio und Corona

29. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
go550557-95
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnesstudio und Corona

Moin,

ich habe schon etwas in anderen Threads gesucht, aber leider nicht die Antwort bekommen, die mir gerade weiterhilft.

Und zwar:

Ich habe im Dezember letzten Jahres mein Vertrag beim Fitnessstudio gekündigt. Fristgerecht zum 30.04.20. Wurde auch alles bestätigt und bla. Alles Tutti denkt man sich. Jane. Absolut gar nicht.
Laut meinem Fitnessstudio dürfen die dank Corona meinen Vertrag nun bis einschließlich September verlängern.
OBWOHL ich das ganze vor Corona bereits gekündigt hatte. Nun denkt man sich gut, wenn man keine Beiträge in der Coronazeit gezahlt hat, dann wäre es nur fair die nachzuzahlen. Aber auch das ist nicht der Fall. Die haben durchgängig jeden Monat schön Geld einbezogen. Auch in der Zeit wo man nichts ins Fitnessstudio konnte. Auf Rückfrage, warum die dennoch mein Vertrag verlängern, kam nur, dass sie wegen Corona meine Beiträge "umbuchen" dürfen.
Heißt auf meiner „Eintrittskarte" ist nun ein schickes Sümmchen mit dem ich doch bitte ins Fitnessstudio gehen soll, um mir tolle Shakes und Kaffee zu holen. Ausgezahlt werden kann dies nicht. Dazu gab es aber keine E-Mail, kein Anruf, kein gar nichts. Nicht mal ein "Ihr Vertrag wurde verlängert". Die haben einfach im Mai nicht mehr abgebucht (was ja auch normal wäre nach einer Kündigung) und jetzt wieder freudig angefangen wortlos einzuziehen.

Jetzt die Frage: Dürfen die das?
Wir reden hier von 150€ die ich einfach Mal verschenken soll. Und weitere 5!!! Monate um die mein Vertrag verlängert wurde!!

Liebe Grüße und Danke im vorraus,
Jasmin


-- Editiert von go550557-95 am 29.06.2020 23:21

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 733x hilfreich)

Zitat (von go550557-95):
Fitnessstudio gekündigt. Fristgerecht zum 30.04.20. Wurde auch alles bestätigt


Die Kündigung zum 30.04. wurde Dir schriftlich bestätigt?
Dann würde ich alle Beiträge ab Mai zurück buchen lassen.

Denn die (rechtlich haltbare) Begründung dafür
Zitat (von go550557-95):
Laut meinem Fitnessstudio dürfen die dank Corona meinen Vertrag nun bis einschließlich September verlängern.

würde mich schon sehr interessieren.

Selbst die Beiträge während der Corona-Schließung hättest Du IMO nicht zahlen müssen, da seitens des Studios keine Leistungserbringung möglich war.

Signatur:

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#2
 Von 
go550557-95
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Guten Tag Frau ..........


Ihre Nachricht, dass Sie mit der von uns beanspruchten Vertragsverlängerung wegen der durch Corona bedingten Schließzeit nicht einverstanden sind, haben wir erhalten.


Es gibt bereits mehrere Gerichtsurteile zu der nunmehr relevanten Sachverhaltskonstellation. Die Gerichte haben unter Berücksichtigung der den §§ 133, 157, 313 BGB zu entnehmenden gesetzlichen Wertungen entschieden, dass es im Falle einer Unterbrechung eines Vertragsverhältnisses dem grundlegenden Interesse beider Parteien entspricht, dass sich das Vertragsverhältnis entsprechend der
Unterbrechungszeit zeitlich verlängert. Insbesondere erhalte der Kunde bei einer Vertragslaufzeit von beispielsweise 12 Monaten einen vertraglichen Anspruch darauf, den günstigeren 12-Monatsbeitrag auch für volle 12 Monate in Anspruch nehmen zu können. Im Gegenzug muss daher dem Studio auch der Anspruch zugestanden werden, die vertraglich vereinbarten 12 Monate vollständig bezahlt zu erhalten (vgl. LG Gera 1 S 159/12, im gleichen Sinne auch LG Bamberg 3 S 155/14).


Wir werden daher auf unseren Anspruch auf Bezahlung der restlichen
Vertragslaufzeit nicht verzichten und halten an diesem fest.


Ihre Nachricht mit dem Wunsch nach Rückzahlung der Beiträge während der Schließung haben wir erhalten. Bitte beachten Sie, dass wir diese Beiträge bereits Ihrem Mitgliedschaftsband gutgeschrieben haben und Ihrem Wunsch nach Rückzahlung daher nicht entsprechen können. Das Guthaben auf Ihrem Band können Sie auf zwei verschiedene Arten verwenden:

Zum einen können Sie es dazu benutzen, die fällig werdenden Mitgliedschaftsbeiträge zu begleichen.

Zum anderen können Sie das Guthaben aber auch dazu benutzen, Fitness-Produkte innerhalb des Studios zu erwerben. Bei dieser zweiten Variante würden wir Ihrem Mitgliedschaftsband im September 2020 sogar noch eine einmalige Gutschrift in Höhe von 10 € zusätzlich zu buchen. Falls Sie diese Gutschrift in Höhe von 10,00 € nicht möchten, dann sagen Sie uns bitte entsprechend Bescheid.


Wir bitten Sie um Verständnis für diese Vorgehensweise, da jede andere Vorgehensweise einen unverhältnismäßig großen Aufwand sowohl bei uns als auch bei den Banken verursachen würde. Da Ihnen bei dieser Lösung letztlich kein Nachteil entsteht, halten wir diese auch nur für sachgerecht und fair.



Hier einmal die Antwort vom Fitnessstudio.
Die Kündigung zum 30.04.2020 wurde mir am 13.12.2019 schriftlich bestätigt.

-- Editiert von go550557-95 am 30.06.2020 11:38

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 733x hilfreich)

Als erstes würde ich das Studio auffordern, Dir doch den Text oder zumindest den Tenor der beiden zitierten Urteile zu senden.
Bin gespannt, was kommt. Denn unter diesen Aktenzeichen konnten nicht einmal die Juristen nebenan etwas finden.

Und die sollen sich auch gleich entscheiden, was sie eigentlich wollen.
Einerseits sagen sie, das Vertragsverhältnis war während der Corona-Schließung unterbrochen, andererseits haben sie aber fleißig weiter Beiträge abgebucht.

Ich würde wie in #1 schon gesagt vorgehen. Kommt halt auch auf die Beitragshöhe an, ob es Dir den Stress wert ist.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von go550557-95):
Jetzt die Frage: Dürfen die das?

Ja, das dürfen die - jedem ist es gestattet die Rechtslagen anders zu interpretieren.



Zitat (von Garfield73):
Dann würde ich alle Beiträge ab Mai zurück buchen lassen.

Ich würde sogar die Beiträge für die Zeit der Schließung davor zurückbuchen lassen.



Zitat (von go550557-95):
da jede andere Vorgehensweise einen unverhältnismäßig großen Aufwand sowohl bei uns als auch bei den Banken verursachen würde

Dann hätte man sich gleich rechtskonform verhalten sollen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go550557-95
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin :)
Danke für die Antworten.

Ich habe jetzt die Beiträge nach meinem Vertragsende zurückgeholt. Die Während Corona sind noch auf deren Konto.
Jetzt haben die mir via E-Mail ein Mahnschreiben geschickt in dem ich 83€ umgehend zahlen soll.
Die Monatsgebühr wären 28€. Also sind das 27€ an Gebühren. Denke ich zumindest, da nichts aufgeschlüsselt wurde. Da steht wortwörtlich nur überweisen sie 83€. Keine Auflistung welche Monate fehlen oder sonst was.
Es wird also immer merkwürdiger.

So ein Mahnschreiben kann nicht rechtens sein, oder?


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 733x hilfreich)

Jeder kann ein Mahnschreiben wegen jedem Mist verschicken.

Wenn es nur ein Mahnschreiben ist, dann macht man entweder gar nichts oder man ist so nett und schreibt denen noch einmal, dass ihre Rechtsauffassung falsch ist. 27 Euro Zusatzkosten sind im übrigen Unfug und sowieso nicht zu zahlen.

Sollte es ein Mahnbescheid sein (da wären es aber glaube ich 32 Euro Gebühren), dann widerspricht man dem jetzt auf jeden Fall und wartet ab, ob die Gegenseite noch mehr Blödsinn veranstaltet.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Das Studio vermischt richtiges mit falschem.

Sie haben zum 30.4. gekündigt - daran ändert auch Corona nichts. Für die Zeit nach dem 30.4 muss nichts bezahlt werden. Die Kündigungsbestätigung (oder zumindest einen Nachweis, dass die Kündigung angekommen ist) haben Sie?

Für die Zeit zwischen Beginn der Corona-Schließung des Studios und dem 30.4 gezahlter Beitrag darf nach derzeitiger Lage allerdings tatsächlich als Gutschein erstattet werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Insbesondere erhalte der Kunde bei einer Vertragslaufzeit von beispielsweise 12 Monaten einen vertraglichen Anspruch darauf, den günstigeren 12-Monatsbeitrag auch für volle 12 Monate in Anspruch nehmen zu können. Im Gegenzug muss daher dem Studio auch der Anspruch zugestanden werden, die vertraglich vereinbarten 12 Monate vollständig bezahlt zu erhalten

Das ist übrigens völliger Schwachsinn. Denn wenn ich dich richtig verstanden habe, wollen die ja nicht nur 12 Monate, sondern sogar noch mehr. Sprich: Sie haben einfach den Vertrag selbst verlängert (einseitig) und fleißig abgebucht. Das ergibt also exakt 0 Sinn, mit so einem Unfug zu argumentieren.

Ich würde sogar fast schon daran denken, Strafanzeige zu erstatten wegen Verdacht des gewerblichen Betruges. Denn das ist derart absurd, was die da treiben, dass das weder ein fehlerhaftes Rechtsverständnis sein kann, noch irgendwie sonst ein Versehen.
Offenbar versuchen die hier wirklich gezielt zu lügen. Oder im Sinne des Straftatbestandes: Sie versuchen komplett zu täuschen.

So würde ich es jedenfalls sehen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#9
 Von 
johnwick
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Insbesondere erhalte der Kunde bei einer Vertragslaufzeit von beispielsweise 12 Monaten einen vertraglichen Anspruch darauf, den günstigeren 12-Monatsbeitrag auch für volle 12 Monate in Anspruch nehmen zu können. Im Gegenzug muss daher dem Studio auch der Anspruch zugestanden werden, die vertraglich vereinbarten 12 Monate vollständig bezahlt zu erhalten

Das ist übrigens völliger Schwachsinn. Denn wenn ich dich richtig verstanden habe, wollen die ja nicht nur 12 Monate, sondern sogar noch mehr. Sprich: Sie haben einfach den Vertrag selbst verlängert (einseitig) und fleißig abgebucht. Das ergibt also exakt 0 Sinn, mit so einem Unfug zu argumentieren.

Ich würde sogar fast schon daran denken, Strafanzeige zu erstatten wegen Verdacht des gewerblichen Betruges. Denn das ist derart absurd, was die da treiben, dass das weder ein fehlerhaftes Rechtsverständnis sein kann, noch irgendwie sonst ein Versehen.
Offenbar versuchen die hier wirklich gezielt zu lügen. Oder im Sinne des Straftatbestandes: Sie versuchen komplett zu täuschen.

So würde ich es jedenfalls sehen.


Genau das passiert aktuell mit zahlreichen Mitgliedern von der FIT/ONE Fitnessstudiokette.
Der exakt identische Text wurde verschickt, inklusive mir.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hapageki
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich mache gerade genau das gleiche durch.

Mein Vertrag lief Ende Juli 2020 aus und ich hatte ihn ordentliche gekündigt. Die ordentliche Kündigung zu Ende Juli 2020 wurde mir auch vom Fitnessstudio einige Monate zuvor bestätigt. Gegen Juni 2020 kam dann eine Mail des Studios, dass das Vertragsende einseitig um drei Monate nach hinten verschoben wurde.

Daraufhin habe ich beim Verbraucherschutz angerufen, der mir bestätigt hat, dass Vertragsdaten auch nicht von so einem Ausnahmefall, wie der Coronapandemie, berührt werden. Vor allem kann eine Vertragsänderung nicht einseitig erfolgen.
Mir wurde geraten zum Ende meines Vertrages Ende Juli 2020 die Lastschrifteinzugsermächtigung zurückzuziehen, was ich auch tat.
Mir wurde ebenfalls, gesagt, dass eine Gutscheinlösung zu akzeptieren sei, aber ich diesen Gutschein nicht einlösen muss und abwarten kann bis 31.12.2021. Dann muss das Geld nämlich ausgezahlt werden.
Die freundliche Person vom Verbraucherschutz bezweifelte auch, dass es bereits Urteile, wie die angeführten LG Gera 1 S 159/12 und LG Bamberg 3 S 155/14, gibt, das das Gesetz zur Gutscheinlösung erst Ende Mai 2020 beschlossen wurde.

Da die Urteile nicht online zu finden waren, habe ich sie angefragt. Die Mustertexte, die einige bekommen haben und in denen diese Urteile zitiert werden, stammen übrigens aus einem Frage-und-Antwort Dokument für Fitnessstudios während der Corona, erstellt von einer Kanzlei, die wohl Fitnessstudios vertritt. Man kann es im Internet finden.

Zu LG Bamberg 3 S 155/14:
Ist ein Berufungsurteil zu AG Haßfurt 1 C 382/13: Hier handelt es sich um eine Vereinbarungen zwischen Studionutzer und Studio den Vertrag aufgrund von Krankheit ruhen zu lassen. Der Vertrag verlängerte sich um die Ruhezeit. Der Studionutzer wollte dann aber bereits vor Vertragsende nicht mehr zahlen.

Zu LG Gera 1 S 159/12: Hierbei geht es um eine fristlose Kündigung des Studionutzers aufgrund von Krankheit, die ihm bereits vor Abschluss des Vertrages bekannt war. Der Studionutzer hatte hier das Verwendungsrisiko.

Beide Urteile haben aus meiner Sicht als Laie nicht wirklich etwas mit den hier von Jasmin, der Erstellerin dieses Beitrages, und mir angebrachten Fällen zu tun. Bei uns handelt es sich um ordentlich gekündigte Verträge, die dann nach Kündigung einseitig vom Fitnessstudio verlängert werden sollen. Zumindest von meiner Seite aus habe ich nicht wegen Corona gekündigt, sondern aus dem einfachen Grund, dass ich das Studio schon lange nicht mehr benutzt habe.

Ich frage mich, ob man überhaupt einen bereits gekündigten und von der Gegenseite auch als gekündigt bestätigten Vertrag verlängern kann? Wenn jemand Rat weiß, würde ich mich und sicher einige andere auch sehr freuen.

Letzte Woche (Anfang August 2020) habe ich dann, pünktlich nach Ablauf meines Vertrages Ende Juli 2020, bereits die Zahlungsaufforderung per Mail vom Fitnessstudio erhalten, da es ja wegen dem Entzug der Einzugsermächtigung kein Geld mehr von meinem Konto abbuchen kann.

Dieser Zahlungsaufforderung habe ich nun wieder schriftlich widersprochen, erneut mit dem Verweis auf den bereits gekündigten Vertrag. Mal sehen, was als nächstes kommt.

Wenn jemand noch Ratschläge oder Hinweise haben, würde ich mich freuen.

Was ist der Stand bei dir, Jasmin?

Viele Grüße,

Hapageki

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ilakaro
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
@Hapageki hast du bereits eine Antwort / kannst du den weiteren Verlauf deiner Diskussion schildern?

Ich habe den exakt gleichen Vorfall mit der Fitness-Studio-Kette Fit/One zu vermelden, samt dem o. g. dubiosem Antwortschreiben mit Verweis auf die "Rechtsgrundlage".

Der ordentlich gekündige Vertrag zum 30.11.2020 wurde einseitig um 3 Monate verlängert auf den 28.02.2021. Während der Corona-Schließzeit wurden die Mitgliedsbeiträge abgebucht, die auf dem Mitgliedsband gutgeschrieben wurden und für künftige Beitragszahlung zur Verfügung steht.

Der einseitigen Vertragsverlängerung habe ich beharrlich widersprochen und die genannten Paragraphen und Gerichtsurteile entkräftet, sodass mir der ursprüngliche Kündigungszeitpunkt zum 30.11.2020 wieder zugesprochen wurde.
Fit/One besteht jedoch seit dem auf die Zahlung von 12 Mitgliedsbeiträgen, was ich widerum ebenfalls nicht akzeptiere, da die gegenseitige Leistungserbringung aufgrund der Coronaschließzeit entfallen ist.
Zu viel entrichtete Mitgliedsbeiträge lasse ich regelmäßig umgehend von meiner Bank zurückbuchen. Fit / One hat mir nun bereits die zweite Mahnung zugestellt, die ich zurückgewiesen habe.

Ich habe bereits die Verbraucherschutzzentrale Bayern über den Fall informiert und suche nach geeigneten Plattformen um weitere geprellte Kunden von Fit / One bzw. anderen Fitnessstudios mit ähnlichen Methoden zu animieren, sich gegen diese dreiste und widerrechtliche Vorgehensweise zur Wehr zu setzen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Carla2020
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

FitOne versucht mich auch bereits seit Monaten einzuschüchtern. Nach meiner Bitte, mir die rechtlichen Grundlagen zu belegen, kamen immer wieder nur Aussagen es sei in "beidseitigem Interesse" den Vertrag um 2 Monate zu verlängern.
April und Mai wurden zwar erstattet, meiner fristgerechten Kündigung vom Juni 2020 zum 31. September wird aber nicht zugestimmt. Ich müsse bis 31. November 2021 bezahlen. Die Mahngebühren sind bereits enorm und mir wird mit Inkasso gedroht.
Generell ist die Kommunikation mit der Verwaltung sehr schwierig, man findet keine Telefonnummer im Briefkopf und die Mahnungen und Drohungen werden auch nie von einem Mitarbeiter unterschrieben, sondern nur vom "Fit One Team".
Ich habe bereits mehrmals um Belege gebeten die beweisen dass die Forderungen rechtlich sind, aber außer einem Online Artikel der für meinen Fall nicht relevant war kam noch nichts.

Es ist sehr frustrierend und die Drohungen und Mahnungen sind nervenaufreibend :(

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