Guten Tag,
ich habe leider folgendes Problem bezüglich meiner Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio. Laut dem Vertrag bin ich dazu verpflichtet, alle 6 Monate meine Immatrikulationsbescheinigung erneut zu hinterlegen. Leider war mir das nicht bewusst (mein Fehler). Im Laufe der Zeit wurden mir deshalb viele monatliche Beiträge zu dem normalen Tarif abgebucht.
Mich würde nun interessieren, ob ich einen Herausgabeanspruch gegenüber dem Fitnessstudio habe, wenn ich die Immatrikulationsbescheinigungen nachzeige.
Ich hatte mir überlegt, dass der Sachverhalt Parallelen zu Bahnfahrten ohne Fahrkarte aufweist, hier kann man auch der sanktionierenden Zahlung entgehen, wenn nachgewiesen wird, dass zu dem Zeitpunkt der Bahnfahrt ein gültiges Ticket grundsätzlich vorliegt. Natürlich könnte es sein, dass die Bahn diese Möglichkeit auch nur aus Kulanz bereitstellt.
Ich möchte mich im Voraus für Ihre Zeit und Hilfe bedanken.+
Fitnesstudiovertrag (Immatrikulationsbescheinigung)
10. November 2021
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Frage vom 10. November 2021 | 17:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnesstudiovertrag (Immatrikulationsbescheinigung)
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#1
Antwort vom 10. November 2021 | 20:32
Von
Status: Unbeschreiblich (120173 Beiträge, 39840x hilfreich)
ZitatMich würde nun interessieren, ob ich einen Herausgabeanspruch gegenüber dem Fitnessstudio habe, wenn ich die Immatrikulationsbescheinigungen nachzeige. :
Jetzt müsste man wissen, was konkret da vereinbart wurde, wie der Wortlaut ist.
#2
Antwort vom 11. November 2021 | 11:53
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Vergiß es!
Das Fitnessstudio wird sich mit großer Sicherheit über die AGB abgesichert haben.
Fitnessstudios ködern gerne Studierende mit Rabatten -> Wohlwissend, dass eine Vielzahl dieser Kunden vergessen wird, rechtzeitig die Immatrikulationsbescheinigungen einzureichen bzw. im Streitfall den Zugang dieser Bescheinigungen nicht nachweisen können.
Das ist Teil der Mischkalkulation.
-- Editiert von vundaal76 am 11.11.2021 11:53
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