Hallo,
ich habe in meinem Fitnessstudio die stellv. Studioleitung gefragt ob ich meinen Vertrag vorzeitig kündigen kann, da ich 90% im Ausland arbeite und es sich für mich somit nicht lohnt. Diese teilte mir mit, dass ich dies mit 1 monatiger Kündigungsfrist (normal 3 Monate) tun kann. Gesagt getan, Kündigung abgegeben sie bestätigte mir den Empfang. Der Vertrag lief also meines Glaubens aus und alle Beiträge waren bezahlt.
Irgendwann terrorisierte mich dann die Studioleitung, dass mein Vertrag nicht beendet sei und die stellv. Studioleitung nicht berechtigt sei solche Aussagen zu treffen.
Toll ich mich wahnsinnig geärgert, weil somit mein Vertrag direkt um ein Jahr verlängert wurde, weil ja angeblich meine Kündigung nicht wirksam war. Ist dies denn richtig ?
Während der Vertragslaufzeit habe ich eine Kontoänderung bekannt gegeben, diese wurde auch durchgeführt.
Nun während ich mich mit der Inhaberin um die Vertragslaufzeit gestritten habe, habe diese weiter versucht von dem alten Konto (vor der Kontoänderung) abzubuchen. Ich habe mehrfach mitgeteilt, dass es dies nicht mehr gibt.
Nun verlangt die Inhaberin von mir, dass ich die Rücklastschriftgebühren zahlen soll. Sie sagt mir, sie überweist mir ansonsten meine gezahlten Beiträge zurück und gibt es an ein Inkassounternehmen.
Kann Sie das denn tun ?
Ich bin doch nicht für Fehler auf deren Seite verantwortlich, oder ?
Vielen Dank schonmal
Cordially
Fitnesstudiovertrag
11. Januar 2012
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Frage vom 11. Januar 2012 | 13:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnesstudiovertrag
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#1
Antwort vom 11. Januar 2012 | 15:31
Von
Status: Praktikant (958 Beiträge, 373x hilfreich)
quote:
und die stellv. Studioleitung nicht berechtigt sei solche Aussagen zu treffen
Das ist irrelevant; das Studio haftet für seine Erfüllungsgehilfen, und wenn für den Außenstehenden der Eindruck erweckt wurde, die "stellv. Studioleitung" sei zu Vertragsänderungen bevollmächtigt, dann ist das auch rechtswirksam. Das Studio muß dann halt ggfs. den seine Kompetenzen überschreitenden Mitarbeiter in Regreß nehmen.
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