Fitnessvertrag-14 tägiges Wiederrufsrecht?

13. September 2002 Thema abonnieren
 Von 
Sascha H.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessvertrag-14 tägiges Wiederrufsrecht?

Hallo,

Meine Frau und ich haben letzten Freitag, also am 06.09.2002 einen einjährigen Fitnessvertrag unterschrieben. Da wir uns im Nachhinein jetzt aber anders entschieden haben, möchten wir den Vertrag wieder kündigen.
Nun meine Frage:
1. Gibt es hier ein allgemeines, gesetzlich festgelegtes 14 tägiges Wiederrufsrecht? Wie haben bis auf das Probetraining noch keine Leistungen in Anspruch genommen.
2. Erst nach meiner Unterschrift wurden an den Vertrag hinten die AGB´s angeheftet, auf die ich aber vorher nicht hingewiesen wurde. Könnte ich evtl. aus diesem Grund (bin mit den AGB´s nicht einverstanden) den Vertrag problemlos kündigen?

Vielen Dank.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Typischer Fall von Kaufreue. Wenn die Fitnessleute nicht bei Euch im Haus waren und zum Verttragsabschluß quasi nötigten, sehe ich keine Möglichkeit, den Vertrag vorfristig zu kündigen. Pacta sunt servanda..... nicht ohne Grund.

Joh. 19, 22

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