Fitnessvertrag Minderung des Beitrages

29. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
rhbabe
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)
Fitnessvertrag Minderung des Beitrages

Hallo,

ich habe einen Vertrag bei einem ortsansässigen Fitnessunternehmen.
Alles gut und schön...
Nur sind in den letzten Monaten immer mehr Geräte "beschädigt". Also nicht in Ihrer Grundfunktion was die Gewichte und so angeht, sondern mehr die Polsterungen für Auflagen sind eingerissen und haben Löcher in denen der Schaumstoff bereist zu großen Teilen sichtbar ist.

Nun meine Frage:

Kann ich, nach bereist schriftlich angezeigten Mänglen. die Beitragszahlung um 10-20% kürzen um den Betreiber zur Beseitigung der Mengen zu "zwingen"?

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wenn du die Geräte benützen kannst wird das nichts. Du kannst den Vertrag einfach kündigen, zum vereinbarten Termin aber.

Oder du suchst neue Kunden , dann hat der Betreiber wieder Geld zum investieren.

Da es bald Sommer wird, wird es noch schlimmer und geht wohl bald zuende.

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#2
 Von 
rhbabe
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)

Benutzen kann man es, aber durch die aufgerissenen Polster steigt ja auch das Verletzungsrisiko!
Kündigen geht nicht da es das einzige im zumutbarem Umkreis ist und die alternative 20km zum nächsten wäre..

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#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Der wird einfach die defekten Geräte entfernen oder sperren, und schon gibt es kein Risiko mehr.

Alle Kunden zusammen beschweren sich und kündigen gemeinsam wenn er nichts macht.



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#4
 Von 
rhbabe
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)

und genau das macht der betreiber nicht!
es wird nichts gesperrt!
und alle gündigen? sorry aber das ist nicht durchsetzbar!



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