Hi,
habe eine Frage zu einem Fitnessvertrag.
Am 01.01.02 Vertragsschluss mit Fitnessstudio, mit der vertraglichen Vereinbarung "Raten werden monatlich im voraus abgebucht". Schon zu Beginn der Vereinbarung wurden die Raten jedoch erst nachtraglich, also z.B. für den Monat Januar erst im Februar abgebucht.
Nach dem Ablauf der Festlaufzeit von 12 Monaten, ist nach Vertrag eine Kündigung mit "einem Monat Frist" möglich.
Erste Kündigung erfolgte am 18.12.03 durch einfachen Brief zum 31.01.04, mit der Beantragung einer Ruhezeit für den Januar.
Diese Kündigung wurde vom Fitnessstudio ignoriert.
Es war jedoch erst möglich dies am 04.02.04 nachzuvollziehen, da erst jetzt eine Abbuchung des vollen Beitrags(nicht des beantragten Ruhezeitbeitrags)für den Monat Januar erfolgte.
Es bestand dadurch keine Möglichkeit mehr zum 28.02.04 zu kündigen, sondern erst zum 31.03.04, wodurch ich für eine weitere Monatsrate aufzukommen habe.
Meine Frage nun, muss ich für das Versäumnis des Betreibers die Raten im voraus abzubuchen einstehen? Habe ich eine Möglichkeit dies gegen ihn geltend zu machen? Im Geschäftsverkehr ist eine nachträgliche Abbuchung doch sehr unüblich?
Fitnessvertrag
1. März 2004
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Frage vom 1. März 2004 | 00:47
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessvertrag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 1. März 2004 | 15:58
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Problem: wenn Sie den Zugang der (ersten) Kündigung nicht beweisen können, können Sie diese auch nicht als Beleg dafür nehmen, daß Sie so schnell wie möglich kündigen wollten...
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