Ich habe bereits eine Frage zu diesem Thema verfasst. Jedoch nimmt der Wahnsinn mit dem Fitnessstudio kein Ende.
Ich habe einen Fitnessvertrag fristgerecht gekündigt, die Kündigung wurde ignoriert, es wurde weiterhin Geld abgebucht. Es wurde angerufen, Emails wurden geschrieben, keine Reaktionen. Dann wurde das Geld von mir zurückgebucht. Ich bin in die Verwaltung gefahren und habe mir dort die Kündigungsbestätigung einholen lassen. Dabei schulden sie noch einen Monatsbeitrag, der über Monate schon nicht zurucküberwiesen wird. Nun kommt eine Stornogebührenrechnung. Wieder wurde versucht Kontakt aufzunehmen, ohne Erfolg. Nun habe ich von mir aus (was anderes bleibt ja einem nicht übrig) den einen Monatsbeitrag mit den Stornogebühren verrechnet und die Differenz auf deren Konto überwiesen. Nun meine Frage, wie rechtsgültig ist dieses Vorgehen?
Fitnessvertrag kündigen
10. Dezember 2015
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Frage vom 10. Dezember 2015 | 18:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessvertrag kündigen
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#1
Antwort vom 11. Dezember 2015 | 00:23
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Was sind das für Stornogebühren ? Meinst Du die Gebühren für die Rücklastschrift ?
Wenn ja, dann würden die Dich doch gar nichts angehen......
#2
Antwort vom 11. Dezember 2015 | 02:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja genau für die Rücklastschrift. Mir wurde gesagt, ich muss die in jedem Falle tragen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Dezember 2015 | 09:31
Von
Status: Gelehrter (10679 Beiträge, 4201x hilfreich)
Zitat:Nun habe ich von mir aus (was anderes bleibt ja einem nicht übrig) den einen Monatsbeitrag mit den Stornogebühren verrechnet und die Differenz auf deren Konto überwiesen.
War ein Fehler.
Die brauchen SIE nicht tragen!
Das Fitnessstudio hat unberechtigt abgebucht und damit den Schaden selbst verursacht.
Nun bekämen Sie vom Fitnessstudio den Monatsbeitrag, sowie die Stornogebühren,
allerdings ist es fraglich ob Sie das Geld jemals wiedersehen.
Freiwillig rücken die das garantiert nicht raus (siehe Stornorechnung).
#4
Antwort vom 12. Dezember 2015 | 23:40
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Zitat:(was anderes bleibt ja einem nicht übrig)
Sich wehren gegen unberechtigte Forderungen ???
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