Fitnessvertrag - zählt Arbeitslosigkeit (Hartz IV) als Wichtiger Kündigungsgrund?

31. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
musti33
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)
Fitnessvertrag - zählt Arbeitslosigkeit (Hartz IV) als Wichtiger Kündigungsgrund?

:???:
Hallo,
ich habe nur eine Frage kann ich den Fitnessvertrag außerordentlich kündigen wegen Arbeitslosigkeit(Hartz IV).

Ich habe meine Situation erklärt das ich in Finanzieller Schwieriger Lage bin auch auch das ich Privatinsolvenz melden muss(Anwalt ist gefunden, wir waren auch bei ihm mit meiner ganzen Ordner, bloss Mahnungen vom Fitness ist nicht drin, er hat gesagt ich kann den Ordner da lassen, wenn neue Rechnung oder neue Mahnungen vom alten Gläubiger kommen, sollte ich das ihm sagen, per Fax,Breif oder Telefonisch, kann aber nur tätig werden wenn ich den Berechtigungsschein vom Amtsgericht München habe den ich widerrum erst bekomme wenn ich den Hartz IV bewilligungsbescheid habe, der leider noch in bearbeitung ist.) habe auch gesagt das ich ca.9500 € schulden habe und den Fitnessvertag nicht aufrecht erhalten, die Kündigung wurde abgelehtn wegen Rücksicht auf die andere Mitglieder.

Könnt ihr mir da ein paar tipps geben, ich habe gesagt das wir nicht mehr zahlen, ich und meine Lebensgefährtin hatten ein Partnervertrag(aber jeder seinen eigenen) die frage ist kann mein Lebensgefährtin trotzdem dem Fitnessvertrag kündigen obwohl es schon beim Inkasso liegt und fordern den gesamten Betrag)

Nur zur Information
Sie bekommt zurzeit 164,-Kindergeld und 244,50 € Euro lohn, ich musste ja Hartz IV anmelden weil ich ja mit ihr und Ihrer Tochter zusammen lebe musste ich sie beide eintragen sie würde dann ohne Arbeitslosgeld I Zuschlag würden wir insgesamt 563,00 € bekommen +116.50 wären insgesamt 679,50 mit Zuschlag wären es 1059,50 € bitte auch dran denken das ich auch menge Glaibiger habe die bezahtl werden müssen.

Ich hoffe ihr könnt mir ein paar tipps geben oder sollte direkt mein Anwalt fragen der ja auch den Privatinsolvenz macht.

Was mir auf jedenfall sehr wichtig ist, kann ich den Fitnessvertrag außerordentlich kündigen aus wichtigem Grund und zählt das Arbeitslosigkeit(Hartz IV) als Wichtiges Grund.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das ist kein wichtiger Grund, allerdings, wenn das Studio Dir fristlos kündigt, kannst Du die Forderung mit in die Inso nehmen. Die einzige Chance wäre, dem Studio dies mitzuteilen und da es wohl auf einen 0-Plan rausläuft sollten die dann eigentlich merken, daß sie nur dem schon verlorenen Geld noch mehr hinterherwerfen.

Gruß
Michael

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#2
 Von 
musti33
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Michael, wollte von dir wissen warum Arbeitsloisgkeit(Hartz IV) kein wichtiger Grund ist und im AGB´s der Fitnessvertrag steht folgendes driin uns zwar unter der Punkt Kündigung. Ich zitiere:

´´Beide Seiten können den Vertrag zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angaben von Gründigen Kündigen.
Das Recht zur Vorzeitigen Kündigung aus wichtigen Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.´´

Wie schon oben gesagt das Recht zur Vorzeitigen Kündigung aus wichtigen Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt.

Da steh doch für alle Fälle.

Außerdem nur zur Information lt. Verbraucherzentrale ist Arbeitslosigkeit ein Härtefall und zählt damit zum wichtigen Grund.

Was wäre an deiner Stelle für dich ein Grund.

Ich habe hier mein Problem geschriebenm was die anderen auch gleiche relbt haben wie ich oder nicht.


Grüße

musti33

3x Hilfreiche Antwort

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