Fitneßstudio Nachzahlung Kündigung wegen Umzug

24. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Grandmasta K
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitneßstudio Nachzahlung Kündigung wegen Umzug

Hallo,

ist es zulässig, wenn ein Fitneßstudio bei außerordentlicher Kündigung wegen Umzugs den Beitrag rückwirkend erhöht?

Bsp: Man hatte 2 Jahresvertrag. Zieht nach neun Monaten um und soll dann für die 9 Monate rückwirkend die Differenz zum natürlich teureren 6 Monats Tarif nachzahlen.

Danke...

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Interessante Frage;)

Ich gehe davon aus, daß in den AGB des "Fitneßstudionutzungsvertrages";) keine Regelungen bezüglich eines Sonderkündigungsrechtes und den Nachzahlungen getroffen wurden.

Ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug ergibt sich dann aus § 314 Abs. 1 BGB .

Nach § 314 Abs. 4 BGB wird die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, durch dieses Sonderkündigungsrecht aber nicht ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche entstehen grundsätzlich jedoch nur, wenn ein Vertretenmüssen / Verschulden vorliegt.

Ein solches Vertretenmüssen könnte man m.E. wohl annehmen, wenn der Kunde vom Umzug schon bei Vertragsschluß wußte.

Nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB wird das Vertretenmüssen vermutet. Es bleibt dem Schuldner überlassen, sich zu entlasten.
M.E. müßten Sie also darlegen, daß Ihnen der Umzug bzw. die den Umzug begründenden Umstände bei Vertragsschluß noch nicht bekannt waren.

Gelingt Ihnen dies, so dürften Nachzahlungsansprüche des Fitneßstudios nicht gerechtfertigt sein.


Gruß
Harry!

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