FlexGas - Mahnbescheid durch Synergie Inkasso

10. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Orchid123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
FlexGas - Mahnbescheid durch Synergie Inkasso

Hallo!

Ich war ein Jahr Kunde bei FlexGas - die wohl schlechteste Entscheidung meines Lebens. Zum Juni 2013 gekündigt - kurz vor der Insolvenz. Ich habe nie eine Endabrechnung bekommen, doch Ende Dezember 2013 bekam ich plötzlich eine Zahlungsaufforderung von FlexGas (nicht vom Insolvenzverwalter). Ich hätte ein Schreiben der Insolvenzverwalters mit einer Zahlungsaufforderung über einen offenen Forderungsbetrag von etwa 200 € ignoriert. Daraufhin habe ich in einem Schreiben an FlexGas dieser Forderung widersprochen mit der Begründung weder eine Endabrechnung noch eine Zahlungsaufforderung bekommen zu haben und sie gebeten mir doch die Endabrechnung zukommen zu lassen. Das Schreiben ist Anfang Januar bei FlexGas angekommen (Rückschein habe ich noch).

3 Jahre Funkstille und im Dezember bekommen meine Eltern plötzlich Post von Synergie Inkasso - hatten wir noch nie gehört, also ging das direkt zurück. Am 30.12.2016 kam dann ein amtlicher Mahnbescheid bei Ihnen an. Den hätten sie besser auch zurückgehen lassen. Wie auch immer, sie haben ihn mir weitergeleitet, so dass ich nun reagieren muss. Die Forderungen haben sich mittlerweile auf 350 € gesteigert.

Hier bin ich zwiegespalten - ich erkenne den Anspruch immer noch nicht an, daher würde ich am liebsten widersprechen. Vor allem da ich ja dank fehlender Rechnung nicht mal im Verzug bin. Die Forderung kann natürlich irgendwo berechtigt sein, aber die Rechenkünste von FlexGas waren in der Vergangenheit auch nicht gerade vertrauenserweckend. Mir wurde gesagt, dass sie mir die Rechnung nun endlich schicken wollen, bisher ist da aber noch nichts passiert.

Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung, daher scheue ich mich vor den Kosten eines Rechtsstreits. Wie kann ich mich gegen diese Forderung am besten wehren ohne gleich vor Gericht zu landen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Orchid123):
Wie kann ich mich gegen diese Forderung am besten wehren ohne gleich vor Gericht zu landen?


Das ist mit dem Mahnbescheid fast schon unausweichlich, sollten die nach einem Widerspruch klagen. Den Widerspruch kann man ohne Begründung ans Gericht schicken, da sollte ein entsprechender Zettel dabei sein. Die Forderung und für die Verzugskosten der Verzug müssen von denen bewiesen werden; hat man anhand der Vertragsunterlagen und Zählerstände mal nachgerechnet?

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#2
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Orchid123):
3 Jahre Funkstille und im Dezember bekommen meine Eltern plötzlich Post von Synergie Inkasso - hatten wir noch nie gehört, also ging das direkt zurück. Am 30.12.2016 kam dann ein amtlicher Mahnbescheid bei Ihnen an.


Wieso kommt das alles bei deinen Eltern an? Bist du dort gemeldet? Falls ja, hast du unter Umständen jetzt ein Problem.

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#3
 Von 
Orchid123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Die Forderung und für die Verzugskosten der Verzug müssen von denen bewiesen werden; hat man anhand der Vertragsunterlagen und Zählerstände mal nachgerechnet?


Habe ich gerade mal gemacht. Nach meiner Rechnung wäre eventuell eine Restforderung von 109 € offen. Das basiert auf den Zählerständen vom Energieversorger davor und danach. Von FlexGas habe ich keinerlei Unterlagen über Ablesungen. Der Witz ist ja, dass FlexGas ab dem 25.4. nicht mehr liefern konnte und ich danach Ersatzversorgung vom Grundversorger bekam.

Zitat (von arnonym117):
Wieso kommt das alles bei deinen Eltern an? Bist du dort gemeldet? Falls ja, hast du unter Umständen jetzt ein Problem.


Das wundert mich auch, ich bin da seit etwa 6 Jahren nicht mehr gemeldet (also auch kein Zweitwohnsitz). Keine Ahnung, was die Rechtsanwälte da für einen Mist für ihr Geld verzapfen.

Ich habe dem Amtsgericht und der Kanzlei mal ein Fax geschickt, denen das Zustelldatum mitgeteilt (inkl. Nachweis, dass ich nicht bei meinen Eltern wohne) und angemerkt, dass die Fristen erst ab dem 2.1. laufen.

Ich finde es krass, dass man in Deutschland mal eben so kurz vor einer Klage steht aufgrund eines Mahnverfahrens, dass auf einer nicht zugestellten Rechnung basiert.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Ich finde es krass, dass man in Deutschland mal eben so kurz vor einer Klage steht aufgrund eines Mahnverfahrens, dass auf einer nicht zugestellten Rechnung basiert.

Was irgendwelche insolventen Billig-Strom-Anbieter oder Billig-Gas-Anbieter inklusive kuriosen Inkassos und Anwälten machen und was tatsächlich in Ordnung ist aus rechtlicher Sicht, sind oft genug zwei grundverschiedene Dinge.

KOmplettwiderspruch und abwarten, ob jemals eine Klage folgt. Irgendwann im Juli verjährt es endgültig, wenn nichts mehr passiert.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Orchid123):
Ich habe dem Amtsgericht und der Kanzlei mal ein Fax geschickt, denen das Zustelldatum mitgeteilt (inkl. Nachweis, dass ich nicht bei meinen Eltern wohne) und angemerkt, dass die Fristen erst ab dem 2.1. laufen.


Da würde ich mich nicht drauf verlassen, dass das in der Art so einfach geht. Da du momentan noch innerhalb der ursprünglichen Frist bist, würde ich wie von mepeisen vorgeschlagen umgehend Komplettwiderspruch einlegen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2281 Beiträge, 360x hilfreich)

Nur mal als Anmerkung:
Wenn Du NICHT widersprichst, dann ist es egal, ob Du eine Rechnung bekommen hast oder jemals eine hättest bekommen haben sollen. Ohne fristgerechten Widerspruch wird die Forderung ohne wenn und aber rechtskräftig!

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#7
 Von 
Orchid123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch allen, ich war da wohl erstmal etwas eingeschüchtert. Ich werde bis Freitag Widerspruch einlegen und habe einen Termin beim Rechtsanwalt, um weitere Schritte zu diskutieren.

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#8
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Die Einschaltung eines Rechtsanwalts wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch gar nicht vonnöten. Erst falls nach dem Widerspruch Klage eingereicht wird, würde ich zum Anwalt gehen.

Sofern statt der Klage ein Schreiben vom Inkasso kommt mit der Bitte, den Widerspruch zurückzuziehen, wäre für mich auch klar, dass die an einer ernsthaften Weiterverfolgung erst mal nicht interessiert sind und ich mich entspannt zurücklehnen könnte.

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