Mein Vater hatte 2010 bei Flexstrom abonniert. Jährlich zum 1.4. Die letze Ganzjahresperiode endete am 31.3.2013. Davor war die Tarifnummern 35989, 68133, 133022, und im letzten Jahr 347268. Alles so bummelig mit ca, 1600-1700 €/Jahr und einem Volumen von 5600 Kwh. Flexstrom kündigte dann von sich aus wg. Insolvenz und lieferte bis zum 18. 4. 13. Die Rechnung
dazu kam am 22.8.13. Die Abrechnung basierte wieder auf einem Paketpreis zu ca. 323 Euro und einer Abnahmemenge von 5600 Kwh.
Der Grundpreis 9,95 für einen ganzen Monat wurde auf 18 Tage umgerechnet, der Paketpreis nicht. Verbraucht wurden "1179" Kwh. In Tüddeln, weil der reguläre Jahresabschlußstand errechnet wurde, und der Endstand vom EVU abgelesen wurde.
Nach meinem Verständnis hätte dann auch mindestens der tatsächliche Verbrauch zum Paketverbrauch umgerechnet werden müssen, also 323/5600 x1179. Ist das korrekt? Denn sie haben sich ja die Lieferung gespart. (Betonen, sie würden dass nicht verbrauchte nicht berechnen. Aber im Paket sind nun mal 5600 drin. Wenn wir die verbraucht hätten, hätte sich der Paketpreis ja nicht ändern dürfen. Ist die Rechnung überhaupt verjährt? Wir befinden uns im Mahnverfahren und ich habe dem Mahnbescheid widersprochen, das Gericht hat Klageschrift geschickt und ich muss die Verteidigungsabsicht mitteilen und begründen.
Flexstrom/Synergie usw. Tarif gesucht
22. August 2017
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Frage vom 22. August 2017 | 16:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Flexstrom/Synergie usw. Tarif gesucht
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#1
Antwort vom 22. August 2017 | 16:50
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Ist das korrekt?
Wer die Leistung verweigert oder wem die Leistung unmöglich ist, der darf natürlich auch keinen vollen Preis verlangen.
Ob man jetzt auf Zeitdauer oder auf Echt-Verbrauch umrechnen müsste, sei mal dahin gestellt. Müsste man mal das ein oder andere Urteil recherchieren. Aber voller Preis ist Unfug.
Zitat:. Ist die Rechnung überhaupt verjährt?
Gegenfrage: Wann wurde der Mahnbescheid beantragt? Da die Rechnung 2013 kam ist es am 1.1.2017 verjährt. Wenn der Mahnbescheid erst in 2017 beantragt wurde, bleibt es verjährt.
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