Liebes Forum, ich benötige drigend Eure Hilfe und bedanke mich bereits jetzt für Eure Ratschläge und Antworten.
Folgender Hintergrund:
- Ich schloss am 1.7. telefonisch einen neuen Vertrag bei einem neuen Stromanbieter ab, der auch die Kündigung des alten Vertrages übernehmen würde.
- Die Unterlagen inklusive Widerrufsbelehrung habe ich am 10.7. erhalten.
- Kündigung des alten Vertrags und Lieferbeginn wäre zum 13.9. gewesen.
- Zum 31.7. habe ich mich mit meinem Partner, der im gleichen Haushalt wohnt, geeinigt, dass fortan die Stromrechnung auf seinen Namen laufen soll. Die Widerrufsfrist beim neuen Anbieter ist schon abgelaufen gewesen. Ich habe mich bei dem alten Anbieter "Aufgrund Auszug" (pro-forma) abgemeldet und mein Partner hat sich neu angemeldet -> dies wurde uns so vom alten Anbieter telefonisch geraten.
Der Vertrag mit dem neuen Anbieter, wo noch keine Lieferung erfolgt ist, ist somit hinfällig und vom neuen Anbieter wurde die außerordentliche Kündigung auch bestätigt. Allerdings verlangt der neue Anbieter nun einen Nachweis über den Umzug - ansonsten wird eine "Schadenspauschale" (in nicht erwähnter Höhe) für die vorzeitige Aufghebung erhoben, sofern ich nicht nachweisen kann, dass durch die Vertragsaufhebung kein Schaden enstanden ist.
Ist dies rechtens? Wie würdet ihr vorgehen?
Ich bedanke mich herzlich für Eure Unterstützung!!
Forderung Stromanbieter ohne Lieferung rechtmäßig?
16. August 2018
Thema abonnieren
Frage vom 16. August 2018 | 21:05
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung Stromanbieter ohne Lieferung rechtmäßig?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 16. August 2018 | 21:23
Von
Status: Unbeschreiblich (119324 Beiträge, 39711x hilfreich)
ZitatIst dies rechtens? :
Das der Anbieter sich gegen solche betrügerischen Vorgehensweisen absichern will? Klar.
Das der Anbieter von Leuten die grundlos den Vertrag brechen den Schaden ersetzt haben will? Ja.
#2
Antwort vom 17. August 2018 | 11:06
Von
Status: Gelehrter (10631 Beiträge, 4199x hilfreich)
ZitatWie würdet ihr vorgehen? :
Entweder dem Versorger den Umzug nachweisen z.B. durch eine Meldebescheinigung, oder schon mal Geld zur Seite legen, für das was dann kommt.
Und jetzt?
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