Forderung rückwirkend abtreten?

17. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Verfügbar123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung rückwirkend abtreten?

Wie oben schon erwähnt, kann ich eine Forderung rückwirkend abtreten ?

Habe jemand verklagt das AG hat mir den Betrag zugesprochen gehabt. Dagegen ging der Gegner in Berufung. Ich wollte nun mehr wissen, ob ich etwa rückwirkend bis Mai 2018 eine Abtretung an meinen Bruder machen kann ?

Da das Geld aus dem Kaufvertrag eig meinem Bruder gehört nur ich den Vertrag damals abgeschlossen habe.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6442 Beiträge, 2318x hilfreich)

Klingt für mich sehr nach einem Strafdelikt.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Verfügbar123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein er ist halt 18 geworden im Mai.
Aber dann lass ich es sowie es ist, im Endeffekt ja auch egal. Dann geb ich es ihm, sofern der überhaupt Geld hat.

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#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Abgesehen davon, dass man mit gewissen Details vllt hier im Internet aufgrund der besonderen Fallkonstellation seine Identität preisgibt, wäre es durchaus denkbar, dass da noch zu helfen ist. Man müsste allerdings mehr darüber wissen.

Isoliert betrachtet: Nein, man kann natürlich nicht so tun, als hätten bereits damals die zur Abtretung erforderlichen Tatsachen vorgelegen. Man kann aber prüfen, ob nicht doch schon damals Tatsachen vorlagen, welche für die Bejahung einer Abtretung erforderlich sind, und man kann ebenso prüfen, ob das alles so überhaupt nötig ist - dh worauf genau wurde geklagt und wer hat unter welchen Umständen einen Vertrag abgeschlossen.

Es ist möglicherweise egal, womit das Geld für den Kaufvertrag aufgebracht wurde. Das Eingehen der vertraglichen Verpflichtung und die darauf folgende Erfüllung des Vertrages sind nämlich grundsätzlich voneinander unabhängig zu betrachten. Auch ist es möglich, einen Vertrag für jemand anderen abzuschließen, ohne das erkennen zu lassen.

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#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Jetzt bin ich mir, nach dem neuen Beitrag, nicht mehr sicher, worauf die Frage hinauslief. Aber egal - es bleibt dabei: mit mehr Details kann man besser helfen^^

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#5
 Von 
Verfügbar123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

und welche Tatsachen sind das ?
Die für das Bejahen erforderlich sind ?

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