Forderung vom Energieversorger an Erben rechtens?

14. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
yucateka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung vom Energieversorger an Erben rechtens?

Hallo,

ich möchte gerne meinen etwas kuriosen Fall schildern und hoffe sehr, dass mir jemand einen guten Rat dazu geben kann.

Mein Vater ist letztes Jahr Anfang Mai verstorben. Zu diesem Zeitpunkt war er mit einer neuen Frau verheiratet, welche jedoch per Erbvertrag auf Ihren Pflichterbteil verzichtet hat. Somit sind meine beiden Geschwister und ich die Alleinerben geworden. Mein Vater bewohnte sein eigenes Haus und auch seine Frau besitzt ein eigenes Haus, beide hatten aber jeweils beim anderen einen Zweitwohnsitz gemeldet. Da die Frau grundsätzlich finanzielle Probleme hat, hat mein Vater bereitwillig jede Menge Schulden und Kosten für sie übernommen und u.a. auch die Abschläge für Gas und Strom für ihr Haus gezahlt. Anscheinend wurde auch beim Energieversorger angegeben, dass er Mieter an ihrer Anschrift sei, was aber natürlich Unsinn war. Aber somit gilt er ja dann als Abnehmer des Stroms und Schuldner.

Uns Erben wurde dies auch erst alles klar, als wir nach seinem Tod nach und nach Einsicht in sein Konto erhalten haben. Sämtliche Dokumente und Vertragsunterlagen sind im Besitz der Witwe, die sich auch nach mehrfachem Auffordern nicht bereit zeigte, uns diese auszuhändigen. Seit Anfang Dezember reagiert die Gegenseite gar nicht mehr.

Der Energieversorger wurde damals zum 01.01.2019 gewechselt. Da wir keine Dokumente vorliegen hatten, sind wir erst einmal davon ausgegangen, dass unser Vater lediglich der Beitragszahler und nicht der Vertragspartner war, da er ja gar nicht selbst dort gewohnt hat. Meine Schwester hatte daraufhin den Energieversorger über den Tod informiert und die Abbuchungen stoppen lassen, so dass ab dem 01.07. nicht mehr vom Konto unseres Vaters abgebucht wurde.

Der Energieversorger hat daraufhin die Endabrechnung erstellt. Sie fordern jetzt von uns eine Nachzahlung über 1.100,00 Euro für den Zeitraum November 2019 bis Juni 2020. Dabei sind die monatlichen Abschläge in Höhe von 210,00 Euro bereits abgezogen. Sie haben uns als Nachweis den Gaslieferauftrag für die Lieferanschrift seiner Frau zugesandt, den unser Vater auch tatsächlich unterschrieben hatte. Einen entsprechenden Stromlieferauftrag haben sie scheinbar jedoch nicht vorliegen. Hier sagen sie, der Stromvertrag sei telefonisch abgeschlossen worden.

Leider sind wir uns innerhalb der Erbengemeinschaft nicht einig. Ich bin der Meinung (ich bin aber auch kein Jurist), auch ohne schriftlichen Vertrag mit Unterschrift unseres Vaters oder Vorlage eines entsprechenden Telefonprotokolls sind wir hier als Erben zur Zahlung der Stromkosten verpflichtet. Es ist ja davon auszugehen, dass nach dem Vertragsabschluss – wie auch immer der getätigt wurde - auch ein entsprechendes Bestätigungsschreiben an die Anschrift der Frau gesandt wurde, welches uns nur nicht vorliegt. Da die Abschläge auch fast 1,5 Jahre vom Konto unseres Vaters abgebucht wurden und er diesen auch nicht widersprochen hat, sehe ich hier im Zweifelsfall das Zustandekommen des Versorgungsvertrages durch konkludentes Handeln.

Meine beiden Geschwister wollen die Forderung aber nicht begleichen und beharren darauf, dass uns der Energieversorger erst beweisen muss, dass ein gültiger Vertrag vorliegt. Ich sehe hier den Sinn nicht, zumal die Forderung ja auf drei Personen aufgeteilt wird und damit relativ überschaubar bleibt. Der Energieversorger hatte uns bereits im Februar mit der Abgabe der Forderung ans Inkasso gedroht. Bisher kam aber noch nichts dergleichen. Meine Geschwister berufen sich darauf, dass uns bei diversen Telefonaten und Mails mit dem Energieversorger unterschiedliche bzw. unvollständige Auskünfte erteilt wurden, so hatte uns ein Kundenservicemitarbeiter telefonisch anfangs sogar noch mitgeteilt, dass wir die Rechnung gar nicht zahlen müssten, dann wurde uns ein falscher Stromlieferauftrag zugesandt (der vom Haus unseres Vaters), um dann letztendlich mitzuteilen, dass gar kein schriftlicher Stromlieferauftrag für diese Lieferstelle existieren würde. Das alles ist ärgerlich, entbindet uns aber meiner Meinung nach nicht von der Zahlungspflicht als Erben.

Liege ich hier richtig oder lohnt sich ein weiterer Schriftwechsel mit dem Stromversorger? Wobei wir eine gerichtliche Auseinandersetzung gerne vermeiden möchten.

Ich hoffe, ich habe jetzt an alle wichtigen Informationen gedacht. Ich bin mir nicht sicher, ob meine Anfrage mehr ins Erbrecht oder eher ins Vertragsrecht fällt, ich entscheide mich mal für letzteres, man möge es mir bitte verzeihen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit :-)
Helena




-- Editiert von Moderator am 14.04.2021 20:28

-- Thema wurde verschoben am 14.04.2021 20:28

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109179 Beiträge, 38267x hilfreich)

Zitat (von yucateka):
sehe ich hier im Zweifelsfall das Zustandekommen des Versorgungsvertrages durch konkludentes Handeln.

Ja, das dürfte hier zutreffen.

War es denn ein Vertrag in der Grundversorgung oder ein alternativer Stromanbieter?

Insbesondere bei Strom ist ja kein schriftlicher Vertrag zwingend nötig, man wird durchaus bereits mit der Entnahme das Stroms zum Vertragspartner.



Zitat (von yucateka):
ich entscheide mich mal für letzteres, man möge es mir bitte verzeihen.

Richtig, da gehört es ja auch hin.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
yucateka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ja, es handelt sich hierbei um den lokalen Grundversorger.

0x Hilfreiche Antwort

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