Hallo,
Ende Februar 2019 habe ich einen unschönen Brief einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten. In diesem Brief wurde ich aufgefordert, die seit Oktober 2018 fälligen Raten für einen im Juli 2018 abgeschlossenen privaten Darlehensvertrag über 800 Euro zu bezahlen. Andernfalls würde man seinen Mandanten gerichtliche Schritte empfehlen.
Da ich definitiv keinen Darlehensvertrag abgeschlossen habe, habe ich
1. der Forderung widersprochen,
2. den Darlehensvertrag außerordentlich gekündigt,
3. eine Kopie des Darlehensvertrages angefordert,
4. eine Frist von 4 Wochen zur Reaktion gesetzt und
5. bei keiner Reaktion angekündigt, dass diese Angelegenheit dann für mich erledigt ist.
Den Eingang dieses Schreibens habe ich mir schriftlich bestätigen lassen. Der Sitz der Kanzlei ist praktischerweise in der Nähe meines Wohnortes.
Die Kanzlei hat sich seitdem nicht mehr gemeldet.
Da dies nicht der erste Vorfall solcher Art war, würde ich trotzdem gerne erfahren, ob jemand in diesem Darlehensvertrag meine Adressdaten verwendet hat oder wie die Kanzlei sonst an meine Adresse gekommen ist.
Gibt es eine Möglichkeit, an die Kanzlei eine Datenauskunft zu stellen?
Gruß
Puschel_reloaded
Forderung wegen angeblichen Darlehensvertrag
19. Mai 2019
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Frage vom 19. Mai 2019 | 22:16
Von
Status: Beginner (85 Beiträge, 20x hilfreich)
Forderung wegen angeblichen Darlehensvertrag
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#1
Antwort vom 19. Mai 2019 | 22:27
Von
Status: Unbeschreiblich (116213 Beiträge, 39223x hilfreich)
Zitatden Darlehensvertrag außerordentlich gekündigt, :
Schlechte Idee, kündigen muss man nur, wenn es einen Vertrag gibt. Mit einer Kündigung räumt man also durchaus ein, das der Vertrag dennoch existent ist.
ZitatGibt es eine Möglichkeit, an die Kanzlei eine Datenauskunft zu stellen? :
Klar, die unterliegen der DSGVO und der Auskunftspflicht genau so wie andere.
#2
Antwort vom 20. Mai 2019 | 15:59
Von
Status: Beginner (85 Beiträge, 20x hilfreich)
Zitat:Zitatden Darlehensvertrag außerordentlich gekündigt, :
Schlechte Idee, kündigen muss man nur, wenn es einen Vertrag gibt. Mit einer Kündigung räumt man also durchaus ein, das der Vertrag dennoch existent ist.
"... außerordentliche Kündigung des vermeintlichen Darlehensvertrages ..." war der genaue Wortlaut.
Zitat:
ZitatGibt es eine Möglichkeit, an die Kanzlei eine Datenauskunft zu stellen? :
Klar, die unterliegen der DSGVO und der Auskunftspflicht genau so wie andere.
Ist es sinnvoll, vorher noch einmal freundlich nach einer Kopie des angeblichen Darlehensvertrages zu fragen?
Gruß
Puschel_reloaded
-- Editiert von Puschel_reloaded am 20.05.2019 16:00
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#3
Antwort vom 20. Mai 2019 | 20:00
Von
Status: Unbeschreiblich (116213 Beiträge, 39223x hilfreich)
ZitatIst es sinnvoll, vorher noch einmal freundlich nach einer Kopie des angeblichen Darlehensvertrages zu fragen? :
Nö.
Man kann die DSGVO Anfrage ja freundlich stellen und später erst die Daumenschrauben anziehen.
#4
Antwort vom 20. Mai 2019 | 20:09
Von
Status: Beginner (85 Beiträge, 20x hilfreich)
Meine bisher gefundenen Mustervorlagen zu einer DSGVO-Anfrage (z.B. von hier) sind wenig freundlich.
Wie formuliert man eine freundliche DSGVO-Anfrage?
Gruß
Puschel_reloaded
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