Forderung wegen angeblichen Darlehensvertrag

19. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Puschel_reloaded
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 20x hilfreich)
Forderung wegen angeblichen Darlehensvertrag

Hallo,

Ende Februar 2019 habe ich einen unschönen Brief einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten. In diesem Brief wurde ich aufgefordert, die seit Oktober 2018 fälligen Raten für einen im Juli 2018 abgeschlossenen privaten Darlehensvertrag über 800 Euro zu bezahlen. Andernfalls würde man seinen Mandanten gerichtliche Schritte empfehlen.

Da ich definitiv keinen Darlehensvertrag abgeschlossen habe, habe ich
1. der Forderung widersprochen,
2. den Darlehensvertrag außerordentlich gekündigt,
3. eine Kopie des Darlehensvertrages angefordert,
4. eine Frist von 4 Wochen zur Reaktion gesetzt und
5. bei keiner Reaktion angekündigt, dass diese Angelegenheit dann für mich erledigt ist.

Den Eingang dieses Schreibens habe ich mir schriftlich bestätigen lassen. Der Sitz der Kanzlei ist praktischerweise in der Nähe meines Wohnortes.

Die Kanzlei hat sich seitdem nicht mehr gemeldet.

Da dies nicht der erste Vorfall solcher Art war, würde ich trotzdem gerne erfahren, ob jemand in diesem Darlehensvertrag meine Adressdaten verwendet hat oder wie die Kanzlei sonst an meine Adresse gekommen ist.

Gibt es eine Möglichkeit, an die Kanzlei eine Datenauskunft zu stellen?

Gruß
Puschel_reloaded

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von Puschel_reloaded):
den Darlehensvertrag außerordentlich gekündigt,

Schlechte Idee, kündigen muss man nur, wenn es einen Vertrag gibt. Mit einer Kündigung räumt man also durchaus ein, das der Vertrag dennoch existent ist.



Zitat (von Puschel_reloaded):
Gibt es eine Möglichkeit, an die Kanzlei eine Datenauskunft zu stellen?

Klar, die unterliegen der DSGVO und der Auskunftspflicht genau so wie andere.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Puschel_reloaded
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Puschel_reloaded):
den Darlehensvertrag außerordentlich gekündigt,

Schlechte Idee, kündigen muss man nur, wenn es einen Vertrag gibt. Mit einer Kündigung räumt man also durchaus ein, das der Vertrag dennoch existent ist.

"... außerordentliche Kündigung des vermeintlichen Darlehensvertrages ..." war der genaue Wortlaut.


Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von Puschel_reloaded):
Gibt es eine Möglichkeit, an die Kanzlei eine Datenauskunft zu stellen?

Klar, die unterliegen der DSGVO und der Auskunftspflicht genau so wie andere.

Ist es sinnvoll, vorher noch einmal freundlich nach einer Kopie des angeblichen Darlehensvertrages zu fragen?

Gruß
Puschel_reloaded

-- Editiert von Puschel_reloaded am 20.05.2019 16:00

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von Puschel_reloaded):
Ist es sinnvoll, vorher noch einmal freundlich nach einer Kopie des angeblichen Darlehensvertrages zu fragen?

Nö.

Man kann die DSGVO Anfrage ja freundlich stellen und später erst die Daumenschrauben anziehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Puschel_reloaded
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 20x hilfreich)

Meine bisher gefundenen Mustervorlagen zu einer DSGVO-Anfrage (z.B. von hier) sind wenig freundlich.

Wie formuliert man eine freundliche DSGVO-Anfrage?

Gruß
Puschel_reloaded

0x Hilfreiche Antwort

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