Hallo,
ich war bei einer Firma freiberuflich tätig und durfte einen kleinen Lagerplatz kostenfrei nutzen, sowie gelegentlich die Versandabwicklung der Firma für meinen Onlineshop nutzen.
Es vergingen nun einige Monate und der Geschäftsführer der Firma wechselte. Da meine letzte Rechnung, die ich der Firma als Freiberufler gestellt hatte, vom neuen GF nicht beglichen wurde, stellte ich nach langem Hin und Her ein Mahnverfahren ein. Meine Sachen lagern dort inzwischen natürlich nicht mehr, da das Verhätlnis zum neuen GF von Anfang an nicht gut war.
Nun droht mir der GF damit, die Lagerkosten (Miete) und Kosten für etwaige Versandabwicklung nachträglich in Rechnung zu stellen, falls ich auf meine Forderung nicht verzichte.
Ehemalige Mitarbeiter können die Abmachungen bezeugen, dass ich den Stellplatz und die Versandabwicklung kostenfrei nutzen durfte. Es liegt nichts schriftliches vor.
Wie ist eure Einschätzung? Kann er trotzdem die Miete und Versandkosten einklagen?
Viele Grüße
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-- Editiert kalinkor am 28.07.2014 16:40
Forderungen geltend machen ohne Vertrag
28. Juli 2014
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Frage vom 28. Juli 2014 | 16:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderungen geltend machen ohne Vertrag
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#1
Antwort vom 28. Juli 2014 | 20:59
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Ehemalige Mitarbeiter sind ja dort nicht mehr beschäftigt, es wäre anzunehmen, dass sie die Wahrheit sagen und damit hat man Zeugen für seine Variante der Geschichte. Diesen vom alten GF ausgesprochenen kostenfreien Nutzungsvertrag (ja, man hat natürlich einen Vertrag gehabt mit dem alten GF, aber einen mündlichen) hätte der neue ja erst mal widerrufen müssen. Sich nun im Streitfall hinzustellen dürfte dann nicht klappen.
quote:
Meine Sachen lagern dort inzwischen natürlich nicht mehr
Und das ist auch gut so. Denn mindesten ab der Eskalation mit dem neuen GF dürfte man davon ausgehen müssen, dass ab dann die Nutzung nicht mehr kostenfrei ist. Man sollte sich also hier nicht angreifbar machen.
Ich würde vorbeugend die ein oder andere Zeugenaussage von ehemaligen Mitarbeitern schriftlich einholen. Nur für alle Fälle, um wenigstens irgendwas an der Hand zu haben.
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-- Editiert mepeisen am 28.07.2014 21:00
#2
Antwort vom 28. Juli 2014 | 22:10
Von
Status: Unbeschreiblich (119582 Beiträge, 39744x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Kann er trotzdem die Miete und Versandkosten einklagen? <hr size=1 noshade>
Ja, kann er. Ob er auch erfolgreich wäre ist eine andere Sache.
quote:<hr size=1 noshade>Ehemalige Mitarbeiter können die Abmachungen bezeugen, <hr size=1 noshade>
Aber nur die Abmachenungen welche sie damals gehört haben. Das es nie Änderungen gab werden sie nicht bezeugen können.
quote:<hr size=1 noshade>Ich würde vorbeugend die ein oder andere Zeugenaussage von ehemaligen Mitarbeitern schriftlich einholen. Nur für alle Fälle, um wenigstens irgendwas an der Hand zu haben. <hr size=1 noshade>
Auf jeden Fall
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#3
Antwort vom 29. Juli 2014 | 01:41
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
quote:
Das es nie Änderungen gab werden sie nicht bezeugen können.
Man sollte dazu ggf. erwähnen, dass aber gerade das Vereinbaren einer Änderung dann vom Fordernden nachgewiesen werden müsste. Und wenn er da absolut nichts vorzuweisen hat... Tja, bleiben nur die Zeugenaussagen übrig. Also man kann zwar nie so zu 100% vorhersagen, wie es läuft vor Gericht. Aber wenn dann bei so einer Konstellation der Richter gegen den TE entscheidet, würde mich das wundern.
Die größte Gefahr bei solchen Situationen ist ja eher, dass man nur aktuelle Arbeitnehmer als Zeugen hätte und dass die dann lieber sagen "Ich erinnere mich nicht" oder "Ich habe mir da nie Gedanken gemacht" anstatt gegen den Arbeitgeber auszusagen, einfach weil sie keinen Ärger haben wollen bzw. ihre Job nicht riskieren wollen. Was ich oben meinte: Da es ehemalige Arbeitnehmer sind, ist diese Gefahr dann gering.
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