Fotograf storno

30. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
go545260-58
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fotograf storno

Hi,
wir hatten zu einer Abiturfeier einen Fotografen per mail angeschrieben ob er zum genannten termin zeit hätte, darauf folgte eine zusage mit pauschal betrag 3200 euro.
Nun findet die genannte Abitur Feier, aufgrund der Covid19 Pandemie nicht statt, da das versammlungsrecht in diesem Zeitraum immernoch rechtlich eingeschränkt ist. Der Fotograf verlangt nun 390 euro + 19% Mwst. Storno.
Nun ist die Frage ob der mail verkehr überhaupt eine verbindliche zusage ist, ob durch Covid19 überhaupt überhaupt ein Anspruch auf Storno besteht und ob die höhe der Storno gerechtfertigt ist?

Ich hoffe ich hab etwa das richtige forum getroffen...^^

Ich freue mich über jede schnelle Antwort:)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von go545260-58):
darauf folgte eine zusage mit pauschal betrag 3200 euro.

Und, hat man diese Zusage angenommen?



Zitat (von go545260-58):
Nun ist die Frage ob der mail verkehr überhaupt eine verbindliche zusage ist,

Klar kann man auch per E-Mail Verträge abschließen.



Zitat (von go545260-58):
Ich hoffe ich hab etwa das richtige forum getroffen...^^

Perfekt.



Zitat (von go545260-58):
ob die höhe der Storno gerechtfertigt ist?

Wie hat er diese denn begründet?



Zitat (von go545260-58):
ob durch Covid19 überhaupt überhaupt ein Anspruch auf Storno besteht

Klar, der Vertrag kann ja nicht erfüllt werden.



Wer hat denn storniert? Ihr oder der Fotograf?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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