Hi,
wir hatten zu einer Abiturfeier einen Fotografen per mail angeschrieben ob er zum genannten termin zeit hätte, darauf folgte eine zusage mit pauschal betrag 3200 euro.
Nun findet die genannte Abitur Feier, aufgrund der Covid19 Pandemie nicht statt, da das versammlungsrecht in diesem Zeitraum immernoch rechtlich eingeschränkt ist. Der Fotograf verlangt nun 390 euro + 19% Mwst. Storno.
Nun ist die Frage ob der mail verkehr überhaupt eine verbindliche zusage ist, ob durch Covid19 überhaupt überhaupt ein Anspruch auf Storno besteht und ob die höhe der Storno gerechtfertigt ist?
Ich hoffe ich hab etwa das richtige forum getroffen...^^
Ich freue mich über jede schnelle Antwort:)
Fotograf storno
30. April 2020
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Frage vom 30. April 2020 | 20:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fotograf storno
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#1
Antwort vom 30. April 2020 | 20:34
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
Zitatdarauf folgte eine zusage mit pauschal betrag 3200 euro. :
Und, hat man diese Zusage angenommen?
ZitatNun ist die Frage ob der mail verkehr überhaupt eine verbindliche zusage ist, :
Klar kann man auch per E-Mail Verträge abschließen.
ZitatIch hoffe ich hab etwa das richtige forum getroffen...^^ :
Perfekt.
Zitatob die höhe der Storno gerechtfertigt ist? :
Wie hat er diese denn begründet?
Zitatob durch Covid19 überhaupt überhaupt ein Anspruch auf Storno besteht :
Klar, der Vertrag kann ja nicht erfüllt werden.
Wer hat denn storniert? Ihr oder der Fotograf?
Und jetzt?
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