Frage - Schuldnerverzug nach §286 BGB

18. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
siemio
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage - Schuldnerverzug nach §286 BGB

Hallo Rechtskundige,

in § 286 BGB ist geregelt, dass ein Schuldner nach 30 Tagen nach Rechnungsstellung automatisch in Verzug kommt, wenn keine kürzere Frist gesetzt ist. Handelt es sich hierbei um Arbeitstage (5 Tage pro Woche = 6 Wochen Zeit bis Verzug) oder um volle Wochentage (7 Tage pro Woche = 4 Wochen Zeit bis Verzug)?

Danke.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

Letzteres.

Fristen im BGB sind immer Wochentage; es gibt nur ggfs. Ausnahmen, wenn der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag/Feiertag fällt.

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