Hallo Rechtskundige,
in § 286 BGB
ist geregelt, dass ein Schuldner nach 30 Tagen nach Rechnungsstellung automatisch in Verzug kommt, wenn keine kürzere Frist gesetzt ist. Handelt es sich hierbei um Arbeitstage (5 Tage pro Woche = 6 Wochen Zeit bis Verzug) oder um volle Wochentage (7 Tage pro Woche = 4 Wochen Zeit bis Verzug)?
Danke.
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Frage - Schuldnerverzug nach §286 BGB
18. März 2013
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Frage vom 18. März 2013 | 09:47
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage - Schuldnerverzug nach §286 BGB
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#1
Antwort vom 18. März 2013 | 11:38
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)
Letzteres.
Fristen im BGB sind immer Wochentage; es gibt nur ggfs. Ausnahmen, wenn der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag/Feiertag fällt.
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