Hallo,
ich habe ein Telefoncoaching gebucht gehabt. In den AGBs stand dass die Leistung nur nach Vorkasse erfolgt. Im email Verkehr vorab wurde jedoch ausgemacht, dass ich auf Rechnung hinterher bezahle. Ich hoffe nun dass die Regelung als Individualvereinbarung gilt.
Nun erhalte ich nach dem Coaching nach mehrmaligem Nachfragen keine Rechnung und habe Bedenken dass die Dame mich wegen nicht eingehaltener AGBs belangen will, obwohl der Vorschlag zur Zahlung per Rechnung von ihr selbst kam. Soll ich ihr einfach das Geld ohne Rechnung überweisen? Da hätte ich allerdings Bedenken dass sie behauptet wir hätten keinen Termin gehabt, was ich jedoch anhand email und Telefonverbindung nachweisen kann.
Ich habe auch Bedenken, dass sie mich zu weiteren Termin zwingen will weil wir nach dem Termin ein kostenloses Nachgespräch ins Auge gefasst hatten.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung
Frage zu AGBs und Individualvereinbarung
16.9.2020
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Frage vom 16.9.2020 | 16:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu AGBs und Individualvereinbarung
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#1
Antwort vom 16.9.2020 | 17:18
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 313x hilfreich)
Nun, wenn die Dame behauptet man hätte keinen Termin ist das ja eigentlich "egal". Wenn man keinen Termin hatte, braucht man auch nichts zu zahlen.ZitatDa hätte ich allerdings Bedenken dass sie behauptet wir hätten keinen Termin gehabt, :
Wie soll man denn zu weiteren Terminen gezwungen werden? Von einer vertraglichen Grundlage dazu lese ich nichts.ZitatIch habe auch Bedenken, dass sie mich zu weiteren Termin zwingen will :
Wie soll denn das "Belangen" aussehen? Das schlimmste was passieren kann, ist die Aufforderung zur Zahlung. Ich habe nicht den Eindruck, dass man damit nicht einverstanden wäre.Zitathabe Bedenken dass die Dame mich wegen nicht eingehaltener AGBs belangen will :
Man könnte also einfach getrost abwarten. Oder eine Erinnerungs-Mail schreiben, wenn das einen dann beruhigt schlafen lässt.
P.S.: die Dame hat für die Rechnungsstellung noch bis Silvester 2023 Zeit. Dann würden die Ansprüche verjähren.
#2
Antwort vom 16.9.2020 | 17:20
Von
Status: Wissender (14120 Beiträge, 5437x hilfreich)
Das sehe ich durchaus so.ZitatIm email Verkehr vorab wurde jedoch ausgemacht, dass ich auf Rechnung hinterher bezahle. Ich hoffe nun dass die Regelung als Individualvereinbarung gilt. :
Kannst du das Nachfragen belegen? Wenn ja, dann kannst du dich jetzt ganz entspannt zurücklehnen und einfach warten bis irgendwann einmal eine Rechnung kommen wird. Kommt nix, dann hat die andere Partei Pech gehabt.ZitatNun erhalte ich nach dem Coaching nach mehrmaligem Nachfragen keine Rechnung :
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#3
Antwort vom 16.9.2020 | 17:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Einschätzungen. Ja ich kann die Nachfragen per Mail belegen. Zusätzlich hat sie am Telefon vor 1 Woche zugesichert dass die Rechnung kommt. Habe heute erneut nachgefragt und um Rechnung gebeten.
#4
Antwort vom 16.9.2020 | 20:18
Von
Status: Unbeschreiblich (99909 Beiträge, 36985x hilfreich)
ZitatKannst du das Nachfragen belegen? :
Selbst wenn nicht - es gibt eine nachweisbare und gültige Vereinbarung.
Man braucht dem Unternehmen nicht hinterherlaufen ... wenn man es dennoch gemacht hat, um so besser.
#5
Antwort vom 17.9.2020 | 10:22
Von
Status: Unparteiischer (9188 Beiträge, 3891x hilfreich)
Zitathabe Bedenken dass die Dame mich wegen nicht eingehaltener AGBs belangen will, obwohl der Vorschlag zur Zahlung per Rechnung von ihr selbst kam. :
Wie soll das denn funktionieren bei per AGB vorgesehener Vorkasse?
Wenn sie sich darauf berufen will, dürfte sie nie eine Leistung erbracht haben.

#6
Antwort vom 17.9.2020 | 13:30
Von
Status: Lehrling (1222 Beiträge, 142x hilfreich)
ZitatFrage zu AGBs und Individualvereinbarung :
[Klugscheixxermodus on]
Es heißt AGB, nicht AGBs..... AGB "Allgemeine Geschäftsbedingungen" sind ja schon die Mehrzahl.... AGBs wären es, wenn es mehrere AGB gäbe....
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