Frage zu Verträgen bei Zusammenzug mit Freundin

16. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)
Frage zu Verträgen bei Zusammenzug mit Freundin

Hallo allerseits,

ganz kurz und knapp: wie verhält es sich mit Verträgen wie beispielsweise Strom- und DSL-Vertrag,
wenn man mit seiner Freundin zusammen zieht?
Verträge haben ja eine Laufzeit, aber zwei Verträge an einer Adresse geht ja schlecht.
Gibt es bei sowas ein Sonderkündigungsrecht?

Kann mir das jemand verraten?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Strom, Gas, Wasser enden mit Auszug.
DSL kann umgezogen werden. Man muss eben kalkulieren was besser umziehbar ist, welche Kosten es hat usw.. Geht ein Umzug nicht, dann gibt es die Regel mit 3 Monatsbeträgen Strafgebühr.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Regel mit 3 Monatsbeträgen Strafgebühr
Strafgebühr?!? Wohl eher Glücksgebühr, dass ein Provider den TE unter gewissen Umständen aus dem Vertrag lässt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wenn ein Umzug aus techn. Gründen nicht geht (Keine Verkabelung, FTTH, o.ä.), dann ist das kein Glückfall, sondern die Regelung des TKG. Bei Zusammenzug ist es dann kritisch, wenn beide Provider liefern können. Dann bezahlt man eben zweifach, wenn man sich an lange Laufzeiten gebunden hat.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Strom, Gas (..) enden mit Auszug


Das kann man so nicht pauschal sagen. Es Gibt Anbieter die in den AGB die Mitnahme verlangen, sofern sie möglich bist. möglich ist sie, wenn es noch keinen anderen Lieferanten gibt der beliefert (Grundversorgung zählt hier nicht als Lieferant). Ein Beispiel für entsprechende AGB wäre hier eon.

Zitat (von Mr.Cool):
Dann bezahlt man eben zweifach, wenn man sich an lange Laufzeiten gebunden hat.


Hier kann man aber Kosten gegenrechnen die erspart bleiben. bspw. die regulierte Gebühr an die Telekom für die letzte Meile bei Kupferleitungen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):

Zitat (von Mr.Cool):
Dann bezahlt man eben zweifach, wenn man sich an lange Laufzeiten gebunden hat.


Hier kann man aber Kosten gegenrechnen die erspart bleiben. bspw. die regulierte Gebühr an die Telekom für die letzte Meile bei Kupferleitungen.

Hast Du Beispiele wo das gelungen ist? Im o2-Forum beispielsweise wurde den Kunden schon 100x erklärt, das die vollen Monatskosten nicht rechtmäßig sind und die zahlen trotzdem den vollen Betrag ohne Abzug der Vorlieferantenkosten (>10€ Telekom) und der ersparten Leistungen. :bang:

Wie läuft es denn bei vertragsgemäßer Strom-Mitnahme, wenn beide so eine Klausel haben? Spätestens dann ist der zweite Vertrag doch am Ende?


-- Editiert von Mr.Cool am 18.10.2020 11:45

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Vielen Dank an dieser Stelle schon mal für eure Antworten. Wie sieht das denn tatsächlich praktisch aus? Ich beantrage einen Umzug zu meiner Freundin. Dorthin wird mein bisheriger DSL Anschluss gelegt, selbst wenn bei meiner Freundin ein DSL Anschluss aktiv ist? D.h. mein Anschluss wird dann einfach auf einen anderen Port gelegt und ist trotzdem zusammen mit dem andern bestehenden Anschluss aktiv, So dass ich ihn theoretisch nutzen könnte, aber nicht nutze weil ich ja im Ausland bin, ihn aber trotzdem bezahlen muss, weil ich ihn ja nutzen könnte!?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
... aber nicht nutze weil ich ja im Ausland bin, ihn aber trotzdem bezahlen muss, weil ich ihn ja nutzen könnte!?
Bei Auslandsumzug kommst Du auch mit der 3-Monatsregelung nach TKG raus. Die entsprechenden Nachweise vorausgesetzt. Grundsätzlich sind in einer Wohnung mind. 2 DSL-Leitungen möglich. In sehr alten Bauten und für mehr als 2 Anschlüsse sind Neuverkabelungen notwendig.
Das ist nur ein Rechenexempel welcher Vertrag mit welcher Laufzeit am günstigsten ist.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Ausgangsvoraussetzung ist, dass ich zwar ins Ausland ziehe (nicht wegen Arbeit, sondern einfach wegen ein paar Monaten Auszeit, es ist quasi einfach nur langer Urlaub), mich aber trotzdem bei einer Freundin anmelde, weil dann Krankenversicherung und alles weiter läuft ... also habe ich unverändert eine Adresse in Deutschland, so dass das mit dem vorzeitigen Beenden des Vertrages wohl nicht geht.

Die Frage ist ob man einen Vertrag nicht einfach vorzeitig beenden kann ... wenn man dafür drei Monate berechnet, das wäre ja kein Problem ...

Was wäre denn wenn z. B. am neuen Ort, wo quasi mein Anschluss als zweiter Anschluss drauf gelegt wird, nur DSL 16.000 verfügbar ist, ich aber DSL 50.000 hatte?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):

Die Frage ist ob man einen Vertrag nicht einfach vorzeitig beenden kann ... wenn man dafür drei Monate berechnet, das wäre ja kein Problem ...
Verträge sind kein Wunschkonzert. Es gilt das was in den Verträgen und Gesetzen steht. Kulanz ist in der Branche eher ein Fremdwort.

Zitat (von StefanHAM):
Was wäre denn wenn z. B. am neuen Ort, wo quasi mein Anschluss als zweiter Anschluss drauf gelegt wird, nur DSL 16.000 verfügbar ist, ich aber DSL 50.000 hatte?
Das hängt von vielen Punkten ab. Nach Eu-VO ein guter Ansatzpunkt, sofern der Provider mitspielt. Besser wäre ein Glasfaserbereich, in dem keine DSl-Verkabelung ist.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Naja, was heißt Wunschkonzert ... da ich ja weiß, dass ich nach drei vier Monaten wieder zurück komme und den Vertrag weiter führen wollen würde. Das heißt theoretisch sehe ich das Problem nicht den Vertrag hier an meiner Adresse zu beenden. Das würde ja auch passieren, wenn ich umziehe; dann endet der Vertrag an der alten Adresse ja auch. Und die neue Adresse wird dann nicht einen Tag später gemeldet, sondern eben erst drei vier Monate später ... verstehe nicht wieso die Provider das nicht wollen. Das würde eine ganz normale Weiterführung des Vertrages bedeuten ...! Nur eben mit den wenigen Wochen Unterbrechung dazwischen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Naja, was heißt Wunschkonzert
Und was würdest Du sagen, wenn der Provider das mal so macht? "Wir legen Ihren Anschluss mal für 3 Monate still, danach geht es aber weiter und Sie müssen dann auch weiter zahlen."

Verträge sind einzuhalten!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Gut, dann melde ich mich um und mein Provider kann zusehen wie er mir den Vertrag an dem Anschluss, wo schon ein DSL Anschluss liegt, schaltet. Soll mir ja egal sein.

Ich glaube mich braucht man hier nicht kritisieren ...
Meine Aussage ich zahle den monatliche Gebühr einfach weiter, ohne die Leistung dafür zu bekommen,
ist glaube ich mehr als fair.

Aber wenn der Provider lieber etliche Kosten in Kauf nimmt um mir einen Vertrag zu schalten,
den ich gar nicht nutzen werde und nicht nutzen will, dann bleibt zu hoffen, dass er 1000e € Kosten hat ...!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
dann melde ich mich um und mein Provider kann zusehen wie er mir den Vertrag an dem Anschluss, wo schon ein DSL Anschluss liegt, schaltet.

Er wird Dich als Bewohner auffordern die Blockade die ihn an der Erbringung der vertraglichen vereinbarten Leistung hindert zu beseitigen.



Zitat (von StefanHAM):
Ausgangsvoraussetzung ist, dass ich zwar ins Ausland ziehe (nicht wegen Arbeit, sondern einfach wegen ein paar Monaten Auszeit, es ist quasi einfach nur langer Urlaub), mich aber trotzdem bei einer Freundin anmelde,

Abgesehen von dem möglichen Bußgeld für das melderechtliche Vergehen stehen da auch strafrechtlich relevante Taten im Raume - könnte also am Ende für beide teuer werden wenn man da nicht aufpasst.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
ohne Abzug der Vorlieferantenkosten (>10€ Telekom)

Die sind reguliert und werden von der BNetzA festgelegt sind irgendwas um die 16 Euro.
Beispiele, keine Ahnung aber die bnetza hat eigentlich offene Ohren. Man muss nur den Passierschein A38 finden.

Zitat (von Mr.Cool):
Wie läuft es denn bei vertragsgemäßer Strom-Mitnahme, wenn beide so eine Klausel haben? Spätestens dann ist der zweite Vertrag doch am Ende?

Prozessbedingt, kann es nur einen Lieferanten für einen Stromzähler geben, da der ja in tatsächlicher Hinsicht gar nichts an den Kunden direkt "liefert". Das Gut "Strom" liefert immer der Netzbetreiber.
Wenn schon ein Lieferant existiert, kann der andere nicht mehr liefern. man hat hier insoweit einen gewissen Gestaltungsspielraum.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.789 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen