Hallo,
Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin. Ich habe einen Bauträgervertrag und steht im Vertrag, dass wir Ende März einziehen dürfen. Nun verlängert sich der Einzugstermin um 2 Monate, eventuell länger. Da unsere Bereistellungszinsen und Raten für Kredit in dem Zeitraum anfallen und noch unsere Miete zahlen müssen. Muss nicht der Bauträger ab April meine Kaltmiete und Bereitstellungszinsen übernehmen? Wo konnte ich es nachschauen? Gibt’s da einen Paragraph? Danke im Voraus und schöne Weihnachtszeit!
-- Editiert von Katze84123 am 21.12.2021 09:01
-- Editiert von Moderator topic am 21.12.2021 18:13
-- Thema wurde verschoben am 21.12.2021 18:13
Frage zum Bauträgervertrag
21. Dezember 2021
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Frage vom 21. Dezember 2021 | 08:59
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum Bauträgervertrag
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#1
Antwort vom 21. Dezember 2021 | 09:42
Von
Status: Lehrling (1622 Beiträge, 538x hilfreich)
Zitatsteht im Vertrag, dass wir Ende März einziehen dürfen. :
Ich bin überzeugt, dass da noch mehr steht.
Insbesondere ein Passus, was bei Verzögerungen passiert.
Also entweder alles (!) noch einmal selber lesen oder hier einstellen.
#2
Antwort vom 21. Dezember 2021 | 09:54
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe mehrmals den Vertrag gelesen und mehr steht es nicht drin.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Dezember 2021 | 10:23
Von
Status: Lehrling (1069 Beiträge, 199x hilfreich)
ZitatIch habe mehrmals den Vertrag gelesen und mehr steht es nicht drin. :
Zitatsteht im Vertrag, dass wir Ende März einziehen dürfen :
Na dann ist doch noch viel Zeit. Der März kommt alle Jahre wieder

Wurde tatsächlich ein verbindliches Einzugsdatum genannt?
Welchen Grund haben die Verzögerungen?
Ihr kauft ein Grundstück mit einem Haus drauf. Da liegen die meisten Trümpfe beim Bautrüger.
Entweder runter schlucken und mit leben oder Geld in die Hand und mit allen Unterlagen zum Fachanwalt für Baurecht.
#4
Antwort vom 21. Dezember 2021 | 17:11
Von
Status: Unbeschreiblich (102406 Beiträge, 37373x hilfreich)
ZitatIch weiß nicht ob ich hier richtig bin. :
Nö, hier geht es um Baurecht.

Die Admins verschieben das dann schon.
Zitatund steht im Vertrag, dass wir Ende März einziehen dürfen. :
Da wäre mal der Wortlaut relevant.
ZitatWurde tatsächlich ein verbindliches Einzugsdatum genannt? :
Damit hätte er sich aber für den "Darwin-Award" für Unternehmen qualifiziert ...
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