Frage zum Vertrag mit GbR

12. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
ivk
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum Vertrag mit GbR

Hallo, ich habe einen Vertrag mit einer GbR geschlossen. Nun stellt sich heraus, dass die GbR schon vor knapp einem Jahr - nach Vertragsabschluss - aufgelöst wurde, nachdem ein Gesellschafter verstorben ist.
Meine Frage: Muss ich von mir aus Kenntnis von der Auslösung erlangen oder ist es Pflicht des verbleibenden Gesellschafters, mich darüber zu informieren? Was passiert mit meinem Vertrag - in dem nichts über Rechtsnachfolger geregelt wurde. Ich möchte gerne aus dem Vertrag aussteigen, habe ich irgendwelche Entschädigungsansprüche ect. (Es handelt sich um einen Vertrag über die Verwaltung von Sondereigentum)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von ivk):
aufgelöst wurde, nachdem ein Gesellschafter verstorben ist.

Nur weil Gesellschafter verstorben ist, bedeutet das noch lange nicht, das die GbR damit aufgelöst ist.
Also erst mal den aktuellen Status in Erfahrung bringen.
Zitat (von ivk):
Was passiert mit meinem Vertrag - in dem nichts über Rechtsnachfolger geregelt wurde.




Zitat (von ivk):
Ich möchte gerne aus dem Vertrag aussteigen, habe ich irgendwelche Entschädigungsansprüche

In der Regel bietet derjenige der den Vertrag auflösen will eine angemessene Entschädigung an ...



Zitat (von ivk):
Was passiert mit meinem Vertrag - in dem nichts über Rechtsnachfolger geregelt wurde.

Der Läuft erst mal weiter wenn es einen Rechtsnachfolger gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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