Freelancer: Projektabbruch durch öffentl. AG - Streit um Vergütung ohne formale Bestellung

10. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
HolyMoly12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Freelancer: Projektabbruch durch öffentl. AG - Streit um Vergütung ohne formale Bestellung

Hallo zusammen,

ich bin seit Ende 2024 selbstständiger IT-Berater und habe bisher primär mit einem Auftraggeber (AG), einer großen öffentlichen Einrichtung, zusammengearbeitet. Die Zusammenarbeit basiert auf Werkverträgen nach VOL/B i.V.m. ZVB/BVB des AG.

Problemstellung:
Ein seit Januar 2025 laufendes Projekt (Fortsetzung aus 2024), für das ich tätig war, wurde vor ein paar Wochen abrupt vom AG abgebrochen. Die formale Bestellung für meine Leistungen, basierend auf meinem Angebot für den Zeitraum 01.01.2025 - 30.06.2025, wurde zuvor intern blockiert und nach dem Projektabbruch offiziell abgelehnt.

Nun vertreten zuständige Stellen beim AG die Auffassung, es bestünde mangels formaler Bestellung kein wirksamer Vertrag für 2025. Gleichzeitig wurde ein "Workaround" vorgeschlagen (evtl. Aufstockung einer alten Beauftragung), um zumindest einen Teil meiner seit Januar erbrachten Leistungen zu vergüten.

Meine Position:
Ich gehe von einem wirksam zustande gekommenen Werkvertrag für den Zeitraum Januar bis Juni 2025 durch konkludentes Handeln des AG aus. Dafür sprechen aus meiner Sicht:

- Wissentliche Duldung der Leistung: Die zuständigen Projektleiter des AG wussten von meinem Arbeitsbeginn am 01.01.25 für das Projekt und duldeten bzw. erwarteten meine Leistungserbringung von diesem Zeitpunkt an.
- Begründetes Vertrauen aus Vorerfahrung: Ich begann die Arbeit im begründeten Vertrauen auf die (bekannt langsame, aber bisher zuverlässige) Nach-Formalisierung der Beauftragung, da dies bei früheren Aufträgen im selben Projekt ebenso gehandhabt wurde.
- Nachgewiesene Beauftragungsabsicht & interne Hürden: Interne E-Mails belegen klar die Absicht der Projektleitung, mich auf Basis meines Angebots zu beauftragen (Bestellprozess Ende Jan. initiiert & verfolgt). Die Formalisierung scheiterte nachweislich an internen administrativen Hürden und nicht an fehlendem Willen der Projektverantwortlichen.

Meine Sorge:
Wenn ich mich auf den vagen "Workaround" zur Bezahlung der bereits erbrachten Leistung (Jan-Apr) einlasse, könnte dies als Zustimmung zu der Auffassung gewertet werden, es gäbe keinen Vertrag für den Gesamtzeitraum. Dieser Werkvertrag ist aber die Grundlage für meinen Anspruch auf die Restvergütung für Mai und Juni 2025 gemäß § 648 BGB nach der vorzeitigen Kündigung durch den AG. Der strittige Betrag für Mai/Juni (abzgl. Ersparnisse etc.) liegt im unteren fünfstelligen Bereich.

Relevante Vertragsklausel (ZVB des AG zur Kündigung):
Die ZVB sehen eine Kündigung aus wichtigem Grund vor:

Zitat:
8. Kündigung
(1) Die Vertragsparteien sind zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn aus einem wichtigen Grund die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn der AN
a) seine Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig oder mehrmals leicht fahrlässig verletzt,
b) die Rechte und Pflichten der Rahmenvereinbarung oder den Einzelbeauftragungen ohne Zustimmung des AG an Dritte überträgt.
(2) Schadensersatzansprüche des AN infolge einer Kündigung mit sofortiger Wirkung durch den AG sind ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den AG bleibt hiervon unberührt.
(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform."
(Anm.: Ein Kündigungsgrund aus wichtigem Grund, der mir zuzurechnen wäre, liegt nicht vor. Die Kündigung erfolgte aufgrund einer strategischen Entscheidung des AG nach einer Evaluation.)


Bisherige Schritte:
- Rechnung für die erbrachte und gemäß Zusage bis 30.04. zu vergütende Leistung (Jan-Apr) wurde gestellt.
- Nachdem keine Zahlung erfolgte und der "Workaround"-Vorschlag vage blieb, habe ich gestern eine Mahnung für diese Rechnung versendet und die für den Workaround zuständige Person sowie deren Vorgesetzten in CC gesetzt.
- Den Workaround-Vorschlag selbst habe ich bisher nicht aktiv verfolgt, um meine Position bzgl. des Gesamtvertrags nicht zu schwächen.

Geplanter Fahrplan & Frage:
1. Abwarten der Reaktion auf die Mahnung und (hoffentlich) Eingang der Zahlung für Jan-Apr.
2. Sobald dieser Teil geklärt ist, den Anspruch auf die Restvergütung für Mai-Juni gemäß § 648 BGB separat und formal geltend machen.

Wie bewertet Ihr diesen Fahrplan? Seht Ihr Risiken darin, die (Teil-)Zahlung für Jan-Apr anzunehmen, bevor der Anspruch für Mai-Juni geklärt ist? Gibt es alternative Vorgehensweisen, um meine Ansprüche bestmöglich zu sichern?

Vielen Dank für Eure Einschätzungen!

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
McGyver0815
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von HolyMoly12):
h konkludentes Handeln des AG au
Sagen Sie jetzt nicht, dass sie einfach auf gut Glück ohne unterschriebenen Vertrag (es gab eine Ausschreibung oder?) gearbeitet haben?

Was meint denn "öffentliche Bestellung"?

Wie genau sieht denn der bisherige Vertrag aus?

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18844 Beiträge, 6900x hilfreich)

Zwei Anmerkungen:
Das ist wohl ein klarer Fall für eine Rechtsberatung - viel zu konkret, um noch in den Rahmen eines Meinungsforums zu passen.
Wie du es auch drehst und wendest: Du hast beste Aussichten auf die 'A-Karte aus der Gesäßtasche'; ich teile deine Position und vermute stark, dass ein Gericht eher dir Recht gibt. Allerdings dürfte ein Sieg im Streitfall dazu führen, dass du am Ende doch verlierst, nämlich den Kunden. Dich auf die Alternativposition einzulassen, wird dich womöglich beides kosten: Geld und Kunden.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37132 Beiträge, 6237x hilfreich)

Zitat (von HolyMoly12):
es bestünde mangels formaler Bestellung kein wirksamer Vertrag für 2025.
Weil für jedes Projekt ein einzelner/neuer Vertrag zu schließen wäre? Oder gabs überhaupt keine *Bestellung*, die nachweisbar wäre? Oder gehts um Planungssicherheit im Unternehmen? Wie viele Wochen ist der Stop/Abbruch jetzt her?

Zitat (von HolyMoly12):
Meine Sorge:
Diese Sorge teile ich. Außerdem verstehe ich nicht, wieso du nach dem abrupten Abbruch vor x Wochen noch weitergearbeitet hast und auch noch den April vergütet haben willst.
wurde intern blockiert---> administrative Hürden. Die Admin sah keinen Vertrag, keine wirksame Bestellung und/ oder keinen Bedarf aufgrund der (hohen) Firmenstrategie. Oder?
Ohne wirksame Bestellung keine wirksame Kündigung nach §648 BGB.
Und ohne wirksame Bestellung gelten keine ZVB-Klauseln.

- Die Rechnungsstellung für Leistungen bis 30.4. werden evtl. erst nach dem 30.4. geprüft oder eben nicht.
- Gestern eine Mahnung verschickt--->klingt relativ frech, ist aber möglich.
- Wenn der Workaround-Vorschlag von dir aktiv verfolgt/verhandelt wurde, ist er so wie am Anfang. Vage.

zu 1: Abwarten ist möglich.
zu 2: Vielleicht kommt 1 nicht. Dann bringt 2 auch nichts.

ganz kurz: Ist n Spatz in der Hand nicht besser als evtl. nicht mal ne Taube aufm Dach?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
HolyMoly12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami,

ich glaube du hast mir schon mal sehr gut geholfen bei einem ganz anderen Thema vor einem Jahr. Danke auch nochmal dafür nachträglich!

Danke nochmals für deine kritische Rückmeldung. Gerne gehe ich auf deine Punkte ein:

Zitat:
Weil für jedes Projekt ein einzelner/neuer Vertrag zu schließen wäre? Oder gabs überhaupt keine Bestellung, die nachweisbar wäre? Oder gehts um Planungssicherheit im Unternehmen? Wie viele Wochen ist der Stop/Abbruch jetzt her?


Das Projekt basiert auf einem internen Meilensteinplan (Oktober 24 - Juni 25), der mir bekannt war und die Grundlage meines Angebots bildete. Ursprünglich sollten einzelne Work Packages beauftragt werden (wie 2024 geschehen). Um eine Kettenbeauftragung zu vermeiden, wurde für 2025 eine Leistungsbeschreibung für den Restzeitraum (geplant Jan-Juni) erstellt. Der Bestellprozess dafür wurde aber dann intern blockiert. Der Projektabbruch wurde vor ca. 4 Wochen offiziell kommuniziert.

Zitat:
Außerdem verstehe ich nicht, wieso du nach dem abrupten Abbruch vor x Wochen noch weitergearbeitet hast und auch noch den April vergütet haben willst.


Die Vergütung bis 30.04. fordere ich, da dies nach dem Projektabbruch vom zuständigen Management (Leiter der Einheit) schriftlich gegenüber dem gesamten Projektteam als verbleibender Finanzierungs-/Abwicklungszeitraum kommuniziert wurde. Es geht also nicht um Weiterarbeit nach dem 30.04., sondern um die Bezahlung für Jan-Apr gemäß dieser Zusage.

Zitat:
wurde intern blockiert---> administrative Hürden. Die Admin sah keinen Vertrag, keine wirksame Bestellung und/ oder keinen Bedarf aufgrund der (hohen) Firmenstrategie. Oder?

Die Blockade erfolgte durch eine spezifische Management-Person, die für das Förderprogramm zuständig ist. Die Begründung für den späteren Projektabbruch war das negative Ergebnis eines Audits bezüglich der kommerziellen Erfolgsaussichten des Projekts. Die Blockade meiner Bestellung erfolgte bereits vor diesem Audit, ohne Wissen der Projektleiter.

Zitat:
Ohne wirksame Bestellung keine wirksame Kündigung nach §648 BGB. Und ohne wirksame Bestellung gelten keine ZVB-Klauseln.

Ich bin mir nicht sicher ob ich deine Schlussfolgerung "Ohne wirksame Bestellung keine wirksame Kündigung nach §648 BGB" so teile. Mein zentraler Punkt ist, dass durch konkludentes Handeln ein Werkvertrag (Jan-Juni) zustande kam, auch ohne die finale formale Bestellung im System. Und dieser Vertrag wurde seitens des AG (durch Projektabbruch) vorzeitig gekündigt, was meines Wissens nach § 648 BGB auslöst.

Zitat:
Gestern eine Mahnung verschickt--->klingt relativ frech, ist aber möglich.

Angesichts der unklaren Kommunikation bzgl. des "Workarounds" und der verstrichenen Zahlungsfrist für die (zumindest für Jan-März unstrittig) erbrachte Leistung erschien mir die Mahnung als notwendiger Schritt zur Fristwahrung und um eine Reaktion zu provozieren.

Zitat:
ganz kurz: Ist n Spatz in der Hand nicht besser als evtl. nicht mal ne Taube aufm Dach?

Den Punkt mit dem "Spatz in der Hand" sehe ich pragmatisch. Allerdings basiert mein Anspruch für Mai/Juni auf § 648 BGB, der eben genau diesen Fall der vorzeitigen Kündigung durch den AG regelt. Dass die Situation so eskalierte, liegt maßgeblich an internen Vorgängen – insbesondere daran, dass meine formale Bestellung bereits vor dem entscheidenden Audit von der zuständigen Management-Person blockiert wurde. Das macht den "Spatz" unter diesen Umständen besonders schwer akzeptabel.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37132 Beiträge, 6237x hilfreich)

Zitat (von HolyMoly12):
Der Bestellprozess dafür wurde aber dann intern blockiert. Der Projektabbruch wurde vor ca. 4 Wochen offiziell kommuniziert.
Das alles mag betriebliche Gründe haben, die ich nicht kennen kann. Du hast ein Angebot abgegeben, dich auf irgendwen und irgendwas verlassen, aber keinen nachweisbaren 6-Monats-Vertrag. Richtig?

Zitat (von HolyMoly12):
um die Bezahlung für Jan-Apr gemäß dieser Zusage.
O.K. Verständlich. Hoffentlich erinnert sich die *Buchhaltung* an diese Zusage und knickt nicht vor höherem Management ein.
Zitat (von HolyMoly12):
spezifische Management-Person
O.K. Verständlich. Die Person da oben hat evtl. mehr *Ausblick und Befugnisse*.

Du hattest nach Einschätzung gefragt. Mit dem bisschen hier, von 1 Seite betrachtet, schätze ich das so ein...
Ja, ich verstehe, dass du auf konkludentes Handeln hinaus willst. Das Unternehmen will lieber ein workaround. Verstehe ich auch.

Zitat (von HolyMoly12):
Das macht den "Spatz" unter diesen Umständen besonders schwer akzeptabel.
Das mag sein. Dann fechte dir mit dem Verweis auf konkludentes Handeln die fette Taube als Anspruch aus.
Wahrscheinlich gehts nur übers Gericht...dann über einen Vergleich... zwischen Spatz und Taube angesiedelt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HolyMoly12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Das alles mag betriebliche Gründe haben, die ich nicht kennen kann.

Mir wurde klar kommuniziert, dass die Blockade wegen warten auf das Audit Ergebnis passiert ist. Es handelt sich auch um öffentliche Förderung dieses Projektes. Ob das Geld nun für etwas anderes genutzt werden kann weiß ich nicht.

Zitat:
Du hast ein Angebot abgegeben, dich auf irgendwen und irgendwas verlassen, aber keinen nachweisbaren 6-Monats-Vertrag. Richtig?

Richtig. Eben weil es bei den vergangenen Aufträgen immer diese Verzögerungen gab + weil die oben beschriebene Management-Person mein Angebot zunächst abgenickt hat + mein Teampartner, ebenfalls Freiberufler, rechtzeitig beauftragt wurde und mit dem Arbeitspaket begonnen hat, das wir gemeinsam bearbeiten sollten. Es gab Abhängigkeiten von mir, ohne die er nicht weiterarbeiten konnte.

Zitat:
O.K. Verständlich. Hoffentlich erinnert sich die *Buchhaltung* an diese Zusage und knickt nicht vor höherem Management ein.


Leider gibt es keine E-Mail, aber ich habe einen Zeugen des Gesprächs (den zweiten Freiberufler). Die Zusage kam vom Vorgesetzten des oben genannten Managers.

Zitat:
O.K. Verständlich. Die Person da oben hat evtl. mehr *Ausblick und Befugnisse*.

Das mag sein...

Zitat:
Du hattest nach Einschätzung gefragt. Mit dem bisschen hier, von 1 Seite betrachtet, schätze ich das so ein...
Ja, ich verstehe, dass du auf konkludentes Handeln hinaus willst. Das Unternehmen will lieber ein workaround. Verstehe ich auch.

Danke für deine Einschätzung. Verstehe ich das richtig, dass du die Sache nicht so klar siehst wie ich?

Zitat:
Das mag sein. Dann fechte dir mit dem Verweis auf konkludentes Handeln die fette Taube als Anspruch aus.
Wahrscheinlich gehts nur übers Gericht...dann über einen Vergleich... zwischen Spatz und Taube angesiedelt.

Ich bin mit einem Anwalt in Kontakt. Vielen Dank dir!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18166 Beiträge, 9875x hilfreich)

Der springende Punkt ist ...

Zitat (von HolyMoly12):
Interne E-Mails belegen klar die Absicht der Projektleitung, mich auf Basis meines Angebots zu beauftragen (Bestellprozess Ende Jan. initiiert & verfolgt). Die Formalisierung scheiterte nachweislich an internen administrativen Hürden und nicht an fehlendem Willen der Projektverantwortlichen.

... d.h. allen(!) Beteiligten - einschließlich des Fragestellers - war klar, dass eine formale Bestellung/Beauftragung nicht vorhanden ist, aber nötig wäre.
Damit ist nur noch wenig Spielraum für einen konkludenten Werkvertrag.

Deshalb sehe ich die Erfolgsaussichten nur maximal mittelprächtig.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
HolyMoly12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
... d.h. allen(!) Beteiligten - einschließlich des Fragestellers - war klar, dass eine formale Bestellung/Beauftragung nicht vorhanden ist, aber nötig wäre.
Damit ist nur noch wenig Spielraum für einen konkludenten Werkvertrag.

Deshalb sehe ich die Erfolgsaussichten nur maximal mittelprächtig.


Jain, ich habe das unglücklich ausgedrückt. Da es immer so ein Hin und her gab bei allen bisherigen Beauftragungen, war das nicht besorgniserregend. Dass die Beauftragung dann Aktiv bis zum Audit, bei dem ich die Ergebnisse der (offenen) Beauftragung vorstellen musste, geblockt war eben wegen des audits, war niemandem Bekannt. AG hat, obwohl ich ihn stets im Büro getroffen habe, nicht geäußert oder mich heim geschickt. Das Verhalten von AG ist aus meiner Sicht sehr widersprüchlich.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37132 Beiträge, 6237x hilfreich)

Zitat (von HolyMoly12):
Verstehe ich das richtig, dass du die Sache nicht so klar siehst wie ich?
Ja, richtig.
Zitat (von HolyMoly12):
dass die Blockade wegen warten auf das Audit Ergebnis passiert ist. Es handelt sich auch um öffentliche Förderung dieses Projektes.
Dann ist mir umso mehr verständlich, dass die spez. Managementperson ohne Finanzierungssicherheit erstmal gestoppt/blockiert/abgebrochen hat.

Ob das mit der in der Fläche grade anlaufenden Unsicherheit zu weiteren öffentlichen Förderungen von x Projekten zu tun hat (also außer dem Audit-Ergebnis), weiß ich nicht. Allerdings bangen bereits viele um weitere Förderungen, denn bekanntermaßen soll etliches *rasiert* werden.

Zitat (von HolyMoly12):
Da es immer so ein Hin und her gab bei allen bisherigen Beauftragungen, war das nicht besorgniserregend.
Auf *früher wars doch auch so* würde ich nicht setzen.
Zitat (von HolyMoly12):
Das Verhalten von AG ist aus meiner Sicht sehr widersprüchlich.
Das bleibt dir. uU erklärt man dir das noch.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18166 Beiträge, 9875x hilfreich)

Zitat (von HolyMoly12):
Das Verhalten von AG ist aus meiner Sicht sehr widersprüchlich.

Naja.

Alle haben sich Hoffnungen auf einen Auftrag gemacht, aber alle wussten, dass noch kein Auftrag existiert.
Trotzdem wurde weiter gearbeitet.
Was soll da widersprüchlich sein?

Das Kölner Lebensmotto ("es ist bislang immer gut gegangen") ist halt keine Rechtsgrundlage.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
HolyMoly12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Alle haben sich Hoffnungen auf einen Auftrag gemacht, aber alle wussten, dass noch kein Auftrag existiert.
Trotzdem wurde weiter gearbeitet.
Was soll da widersprüchlich sein?


Vielen Dank für deine Rückmeldung. Ich möchte deine Perspektive besser nachvollziehen – für mich wirkt das gesamte Vorgehen nämlich immer noch sehr widersprüchlich.

Die betreffende Führungskraft, die meine Bestellung geblockt hat, war durchgängig über meinen Einsatz in dem Projekt informiert. Das lässt sich unter anderem durch E-Mails, Besprechungseinladungen sowie meine Teilnahme am Projektaudit belegen. Dort habe ich auf Anfrage hin den Fortschritt meiner Aufgabenpakete präsentiert. Außerdem saßen wir im gleichen Büro – meine kontinuierliche Arbeit am Projekt war allein durch unsere räumliche Nähe offensichtlich. Es stellt sich die Frage, was ich sonst Tag für Tag dort getan haben sollte.

Daher war ich umso irritierter, als ich erfuhr, dass offenbar nie geplant war, mich offiziell mit diesem Projekt zu betrauen – obwohl meine Mitwirkung über einen längeren Zeitraum hinweg nicht nur bekannt war, sondern sogar aktiv eingefordert wurde.

In meiner rechtlichen Einschätzung orientiere ich mich zunächst an den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 157 BGB) sowie der Regelung zur stillschweigenden Vergütung (§ 632 bzw. § 612 BGB). Die Kommentierung im Erman (BGB, 15. Aufl., 2017) betont, dass bei der Vertragsauslegung neben Treu und Glauben auch die herrschende Praxis (meine Interpretation: auch die übliche Verzögerung in der Bestellung) berücksichtigt werden muss.

Vor diesem Hintergrund hätte ich das monatelange, widerspruchslose Hinnehmen meiner Arbeitsleistung klar als stillschweigende Beauftragung gewertet.

Wo ist mein Logikfehler in Hinblick auf gängiges Recht?

-- Editiert von User am 11. April 2025 18:23

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37132 Beiträge, 6237x hilfreich)

Zitat (von HolyMoly12):
Vor diesem Hintergrund hätte ich das monatelange, widerspruchslose Hinnehmen meiner Arbeitsleistung klar als stillschweigende Beauftragung gewertet.
Anfang Januar begann das 25er Projekt.
Etwa am 10.3. wurde es gestoppt/blockiert/abgebrochen.
Man hat wohl nicht monatelang hingenommen, dass daran gearbeitet wird.
Man hat in Mails geschrieben, dass man davon ausgeht, dass die Bestellung/Beauftragung schon noch erfolgt.
Man hat ausgedrückt, dass das Ergebnis des Audits noch abgewartet werden müsse.
Man hat auf die Freigabe/Zusage von Fördermitteln gewartet/gehofft.
Es wurde dann etwa um den 10.3. auf Stop gedrückt.
Man hat anerkannt, dass du bereits *im Vertrauen* geleistet hast.
Man hat dieses Umweg-Arrangement namens workaround vorgeschlagen, damit du nicht wegen des Fehlens eines wirksamen Vertrages leer ausgehst.

Zitat (von HolyMoly12):
für mich wirkt das gesamte Vorgehen nämlich immer noch sehr widersprüchlich.
Du versuchst, deine Position weiter argumentativ zu festigen. Das ist verständlich, aber du musst auch der Auftraggeber-Seite zugestehen, dass sie ihre Position hat und diese sicher auch verteidigt. Vor allem auch, wie sie den *Vertrag*, den du Werkvertrag nennst, auslegt.

Ganz allgemein: Vieles scheiterte schon an formalen Fehlern. Wenn es dabei auch noch um eine öffentliche Einrichtung und um Geld geht, ist es mE erst recht schwer, mit Treu und Glauben, konkludentem Handeln und stillschweigend vereinbarter Vergütung zu punkten.

Zitat (von HolyMoly12):
Daher war ich umso irritierter, als ich erfuhr, dass offenbar nie geplant war,
Warum kommt das erst jetzt nachgeschoben?
Nachdem du oben von fehlenden Formalien schreibst, klingt es jetzt, als gäbe es persönliche Animositäten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18166 Beiträge, 9875x hilfreich)

Ihr Standpunkt geht in Richtung "Vertrauensschutz".

Aus Ihrer Schilderung entnehme ich aber, dass die Tatsache, dass der Auftrag offiziell noch nicht bewilligt ist, stets offen kommuniziert wurde.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
HolyMoly12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Anfang Januar begann das 25er Projekt.
Etwa am 10.3. wurde es gestoppt/blockiert/abgebrochen.
Man hat wohl nicht monatelang hingenommen, dass daran gearbeitet wird.

Ich bin mir nicht sicher, was Sie mit "nicht monatelang" meinen.

Zitat:
Man hat in Mails geschrieben, dass man davon ausgeht, dass die Bestellung/Beauftragung schon noch erfolgt.

Das war leider nur mündlich. Es gibt aber andere Belege für meine Einbindung.

Zitat:
Man hat ausgedrückt, dass das Ergebnis des Audits noch abgewartet werden müsse.

Das wurde mir nie offiziell mitgeteilt. Die Info, dass die zuständige Managementperson blockiert, kam intern 'durchgestochen' erst kurz vor dem Audit. Obwohl sie im selben Büro saß, gab es keine direkte Info an mich. Ich glaube, dass diese Info nicht nicht zu mir hätte durchdringen sollen. Ich habe aber besagte Person auch noch nicht damit konfrontiert.

Ich habe damals das Audit dennoch vorbereitet, um das Projekt nicht scheitern zu lassen.

Zitat:
Man hat auf die Freigabe/Zusage von Fördermitteln gewartet/gehofft.

Die Fördermittel von Beginn an freigegeben. Der Abbruch des Projektes führt nun aber ab Mai zu einem Einfrieren der Mittel.

Zitat:
Es wurde dann etwa um den 10.3. auf Stop gedrückt.

Korrekt

Zitat:
Man hat anerkannt, dass du bereits im Vertrauen geleistet hast.

Korrekt

Zitat:
Man hat dieses Umweg-Arrangement namens workaround vorgeschlagen, damit du nicht wegen des Fehlens eines wirksamen Vertrages leer ausgehst.

Korrekt

Zitat:
Du versuchst, deine Position weiter argumentativ zu festigen. Das ist verständlich, aber du musst auch der Auftraggeber-Seite zugestehen, dass sie ihre Position hat und diese sicher auch verteidigt. Vor allem auch, wie sie den Vertrag, den du Werkvertrag nennst, auslegt.

Ich verstehe, dass die Gegenseite ihre Position hat. Trotzdem empfinde ich es als ungerecht, da mein stand ist dass alle – auch höhere Vorgesetzte – von einer baldigen bzw. bereits stattgefunden Beauftragung ausgingen. Ich versuche dennoch, auch die Gegenseite und mögliche Schwachstellen meiner Sicht zu verstehen.

Zitat:
Ganz allgemein: Vieles scheiterte schon an formalen Fehlern. Wenn es dabei auch noch um eine öffentliche Einrichtung und um Geld geht, ist es mE erst recht schwer, mit Treu und Glauben, konkludentem Handeln und stillschweigend vereinbarter Vergütung zu punkten.

Danke für die Einschätzung zu formalen Hürden. Diese waren aber nicht das, was die Beauftragung gestoppt hat. Sie haben nur zu Verzögerungen geführt, die es möglich machten, dass der Projektabbruch vor meiner Beauftragung stattfinden konnte. Der Projektabbruch hat dann eindeutig zum Ablehnen meiner Beauftragung geführt, was ich schriftlich habe.

Zitat:
Warum kommt das erst jetzt nachgeschoben?
Nachdem du oben von fehlenden Formalien schreibst, klingt es jetzt, als gäbe es persönliche Animositäten.

Ich muss das korrigieren. "Nie geplant" sollte heißen "Ab einem bestimmten Zeitpunkt zwischen Start und Audit nicht mehr geplant".
Ich glaube zunächst nicht an persönliche Animositäten gegen mich. Vielmehr vermute ich, dass besagte Managementperson den Fehler, das ursprüngliche Projekt überhaupt zu starten, korrigieren wollte, weil bei der Arbeit am Projekt externe Schwierigkeiten hinsichtlich der Machbarkeit sichtbar wurden. Ich gebe aber zu, ohne es persönlich zu nehmen, dass der Verlauf der Ereignisse mich vermuten lässt, dass meine nun wahrscheinlich deutlich geringere Bezahlung als eine Gelegenheit gesehen wurde, Geld zu sparen und eben besagte Heilung zu ermöglichen.

Es gab aber auch deutliche Spannungen mit anderen im Projekt die auch noch andauern.


-- Editiert von User am 11. April 2025 21:15

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
HolyMoly12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Aus Ihrer Schilderung entnehme ich aber, dass die Tatsache, dass der Auftrag offiziell noch nicht bewilligt ist, stets offen kommuniziert wurde.


Ja, bzw. es war nicht notwendig, dies mitzuteilen. Eine Bestellung hätte mich informiert, dass die Genehmigung erteilt wurde, keine Bestellung = Bestellung läuft noch.

Es gab für keinen im operativen Team damals einen Grund, warum es nicht hätte funktionieren sollen. Ich hatte einfach Pech mit den Verzögerungen und leider eine Person in der Projektsteuerung, die mich im Unklaren gelassen hat und sogar Forderungen gestellt hat, anstatt mir einfach zu sagen, dass sie Prozesse einleitet und Vereinbarungen trifft, die dazu führen, dass mein Auftrag storniert wird.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
HolyMoly12
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von McGyver0815):
Sagen Sie jetzt nicht, dass sie einfach auf gut Glück ohne unterschriebenen Vertrag (es gab eine Ausschreibung oder?) gearbeitet haben?

Was meint denn "öffentliche Bestellung"?

Wie genau sieht denn der bisherige Vertrag aus?


Es war eine öffentliche Ausschreibung. Insofern ist Ihre Darstellung richtig. Der vorherige Vertrag war VOL/B.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37132 Beiträge, 6237x hilfreich)

Zitat (von HolyMoly12):
Ich bin mir nicht sicher, was Sie mit "nicht monatelang" meinen.
Anfang Januar bis ca 10.3.
Ich bin mir nicht sicher, wohin dieses Ping-Pong führen soll. Wenn du alles korrigierst, änderst, mit jein beantwortest, richtig stellst, soll das wohin führen?
Du testest hier aus, ob du völlig falsch liegst, wo du nachschärfen könntest und ob andere noch andere Aspekte als du sehen.
Jetzt vermutest du noch was und wir sind bei Pech/Ungerecht und einer bestimmten Person...also doch auf der persönlichen Schiene.

Mach dir selbst klar, womit du wirklich punkten und ggfls. angreifen/fordern kannst.

Ich wünsche Glück und gutes Ende.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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