Hallo,
ich habe im Februar fristgerecht einen Vertrag mit freenet gekündigt. Als Rückantwort habe ich keine Bestätigung sondern einen nutzlosen wisch erhalten "sie brauchen ihre Email adresse nicht kündigen bla bla".
darauf hin habe ich erfolglos angerufen.
Schriftlich wurde der Sachverhalt nochmals vorgebracht. Hierbei kam als Rückantwort "in unserer Datenbank wurde kein Kostenpflichtiger Vertrag gefunden".
weiteres Schreiben Meinerseits, wiederum Antwort freenet "kein Kostenpflichtiger Vertrag in Datenbank".
Nun kam eine Forderung der KSP Anwälte über X Euro. KSP begründet Forderung, das nicht der Vertrag mit der Kundennummer XXXXXXX gekündigt wurde. Ich habe jedoch nur diesen einen Vertrag mit freenet gehabt und habe diesen auch angesprochen im Kündigungsschreiben "hiermit kündige ich das freenet singles Paket zum nächstmöglichen Zeitpunkt". es wurde meinerseits keine Kundennummer angegeben, jedoch mein vollständiger name und Adresse.
Ich hatte jemals nur einen Vertrag mit der Freenet AG.
Wie soll ich mich verhalten? Mahnbescheid wird widersprochen!
habe die Unterlagen der Freenet vorliegen.
Vielen dank
Tobias
Freenet Vertrag Kündigung
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Verfügen Sie über eine (wenn auch kostenlose) freenet-eMailadresse? Dann wurde Ihr Schreiben wohl so aufgefasst, dass Sie diese Mailadresse kündigen wollten.
Es kommt nun sehr darauf an, welchen Inhalt Ihr Schreiben genau hatte und ob Sie den Zugang dieses Schreibens bei Freenet ggf. auch vor Gericht nachweisen können. Diesen Fall hier aus der Ferne zu beurteilen, ist mehr aus schwierig.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, empfielt es sich, einen Anwalt einzuschalten.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Vielen Dank für die erste Antwort.
habe das Produkt genau im Text beschrieben
1 Monatsabo Dienst XXX.
Habe die Bestätigung des eingangs meines Schreibens vom XX.XX.XXXX, in der Art, dass Freenet mir beibringen will das ich eine Freenet E-Mail Adresse nicht kündigen muss. Freenet hat den Inhalt (obwohl meiner Meinung nach genau beschrieben) wohl falsch verstanden. Ich habe niemals eine Freenet Email Adresse besessen.
Wer liegt in der Beweislast über den Inhalt meines Schreibens. Ich sage es war korrekt, KSP sagt nicht da wohl keine Kundennummer angegeben. KSP liegt das Schreiben momentan nicht vor.
wie soll ich mich KSP gegenüber verhalten?
Ich habe zwei freenet Schreiben, die mir bestätigen "Sehr geehrter Herr, ..... in unsren Datenbanken können wir keinen durch sie Kostenpflichtigen Dienst finden." KSP sgat die Schreiben sind wertlos, da sie nicht auf meine Person gerichtet sind sondern auf eine Kundennummer. Ich habe in keinem Schreiben an Freenet eine Kundennummer angegeben.
Ist Kundennummer relevant?
Vielen dank für die Hilfe
-- Editiert von tollux am 05.03.2008 11:38:51
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Naja - ohne Angabe von Kundennr. und Rechnungsnr. provoziert man natürlich solche Dinge. Kündige doch mal eine Versicherung nur mit Namen - viel Spaß!
Natürlich muß die Kündigung trotzdem angenommen werden, wenn man die Unterlagen verloren hat.
Mit KSP kann man aber reden .. sende Kündigung und Eingangsbeleg an KSP. Sei freunbdlich und bestimmt und rufe notfalls öfters über die 0800... an und nerve wegen Klärung!!!!
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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"
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