Freenet - außerordentliche Kündigung

12. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kherrnodt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Freenet - außerordentliche Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem ich etwas in diesem Forum gestöbert habe und keine 100%ig passende Antwort auf mein Problem entdeckt habe, möchte ich kurz mein Problem schildern.

Ich bin zum 01.05. nach meinem Studium aufgrund eines Prakltikums zu meinen Eltern zurückgezogen. Als Vergütung bekomme ich 400 € bzgl. der Krankenkassenkosten.

Mein Freenet Vertrag wäre bis Dez 2010 gegangen, nachdem ich im Dez 08 meinen Vertrag online umstellen hab lassen - insgesamt bin ich bereits seit 5 Jahren Kunde gewesen.

Nachdem ich meine Ummeldebescheinigung geschickt hatte, wurde mir die außerordentliche Kündigung betsätigt mit dem Vorbehlat auf Schadensersatzansprüchen seitens Freenet, es sei denn ich würde erneut einen Freenet Vertrag abschließen. Da im Haus meiner Eltern bereits ein Vertrag mit einem anderen Anbieter geschlossen wurde ist es mir nicht möglich (selbst wenn ich wollte) den Anschluss mitzunehmen.

In den AGBs steht das eine außerordentliche Kündigungsgrund möglich ist, wenn es aus technischen und/oder persönlichen Gründen nicht möglich ist den Anshcluss mitzunehmen.

Ich habe dann eine Rechnung mit 50% der noch ausstehenden Grundgebührkosten bis zum Ende der Vertragslaufzeit erhalten. Ich habe mich mit der Hotline In verbindung gesetzt und Ihnen geschildert, dass es doch ein technischer Grund sei, wenn der Port für den DSL Anschluss bereits durch einen anderen Anbieter belegt ist. Daraufhin wurde mir gesagt, das sei mit technisch nicht gemeint - technisch meine Freenet könne kein DSL in diesem Haushalt zur Verfügung stellen. Meine Argumentation sei ein vertraglicher Grund, weswegen ich zu zahlen hätte.

Meine Frage nun: Gibt angesichts meiner Lage (geringes EInkommen ca 260 € monatlich) + dem unvorhergesehenen Umzug + Umstand das DSL Anbieter schon vor Ort, dennoch keine Möglichkeit - wie mir per Telefon mitgeteilt wurde - diese Rechnung nicht begleichen zu müssen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

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15 Antworten
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Das Hauptproblem ist hier:

quote:
Mein Freenet Vertrag wäre bis Dez 2010 gegangen, nachdem ich im Dez 08 meinen Vertrag online umstellen hab lassen - insgesamt bin ich bereits seit 5 Jahren Kunde gewesen.

Damit wurden auch neue AGB anerkannt, die rüdere Regelungen für Umzüge etc. vorsehen und eine 2-Jahresverlängerung bedeutet. Ansatzpunkt könnten Mängel in der Widerrufsbelehrung und Kenntnis neuer Vertragsbedingungen sein. Hast du neue Hardware o.ä. erhalten bei Vertragswechsel? Fand nur eine Vertragsanpassung aus Kostengründen statt, dann ist das Verhalten von Freenet natürlich schäbig und sachlich nicht zu rechtfertigen. Aber mit normaler Argumentation ist bei denen noch niemand weitergekommen.

Man kann aber auch so vorgehen:
http://www.123recht.net/Kabel-Deutschland-K%C3%BCndigung-__f157799.html
Braucht zwar einige Zeit und eine dicke Haut, da Inkasso droht - scheint aber durchaus aussichtsreich.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
Kherrnodt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Klar bei der Umstellung muss man ja den ABGs zustimmen, somit denk ich, dass da ned wirklich was zu holen ist in dieser Hinsicht.
Neue Hardware o.ä. hab ich nicht erhalten, ich hab letztlich einfach nur von DSL 2000 auf 6000 umgestellt.

Ich hab in den 5 Jahren nie irgendwas von Freenet bekommen - scheint man auch nicht erwarten zu können ...

Aussitzen mit dem Risiko, dass es dann noch teurer wird kann ich mir derzeit nicht wirklich leisten, sonst würd ich das schonmal probieren.

Aber nochmals vielen Dank für die Rückmeldung - so was in die Richtung hatte ich befürchtet. Immerhin mus sich ned 100% zahlen *was ein Trost*.

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Mmmh - mit guten Nerven hast du 99% Chance nichts zahlen zu müssen.
Ich würde es riskieren. Man könnte auch damit argumentieren als Laie die neuen Spitzfindigkeiten in den AGB nicht erkannt zu haben bzgl. Umzug etc.
Such mal in alten FAQ und Foren nach Umzugsfragen.

Die Verlinkung oben mit weiterer Verlinkung zu Frag-einen-Anwalt sollte dir eigentlich gewisse Sicherheit geben.
Alternativ könnte man die techn. Argumentation versuchen. Fordere Freenet auf die DSL-Leitung zu schalten, weise aber auf eine fehlende freie Leitung lt. Hausbesitzer hin. :grins:
Notfalls bestätigt das die Telekom gerne bei einem freundlichen Empfang mit Kaffee und Kuchen :cheers:
Freenet rasselt nur mit stumpfen Säbeln, vor denen keiner Angst hat. Der Gegenangriff, d.h. den Anbieter zur Erfüllung seiner Leistungsverpflichtung aufzufordern, ist auch eine gute und erfolgreiche Verteidigungsstrategie. Schau aber vorher nach Umzugskosten o.ä. Kostenfallen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#4
 Von 
Davidstar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

So hallo zusammen,

Erstmal muss ich sagen das freenet absolute ******* erzaehlt, es ist aus technischen gruende auch nicht moeglich weil der port besetzt ist durch den anbieter deiner eltern, deswegen muesste zu 100 pro eine Kulanzkuendigung moeglich sein :) Ich warne jeden vor debitel - mobilcom - freenet billige Preise aber dafuer holen die sich das geld anders herum wieder :)

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#5
 Von 
Kherrnodt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe jetzt von Freenet nocheinmal eine Antwort erhalten die ich nihct ganz so geil finde:

"Nach Prüfung Ihres Sachverhalts teilen wir Ihnen mit, dass auf eine Abschlussrechnung nur dann verzichtet wird, wenn eine Schaltung wegen zu geringer Bandbreite an der neuen Adresse nicht möglich ist.

Eine nicht erfolgte Portfreigabe durch einen anderen Anbieter stellt keinen Grund für einen Erlass der Abschlussrechnung dar."

So sie leugnen somit quasi alles.... und nu? Blöde Idioten....

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die Portfreigabe ist doch gar nicht nötig und wieder dummes Gewäsch seitens Freenet. Ein Neuanschluß braucht keine Portfreigabe.

Man kann sich beliebig viele DSL-Leitungen (=TAE-Dosen) in die Wohnung legen lassen. Ob das wegen der Leitungen (Doppelader) geht, ist eine ganz andere Sache und wenn der Hausbesitzer das Legen neuer Leitungen nicht gestattet oder die Anschlüsse alle belegt sind - Pech (für Freenet).
Es soll WGs mit 4 DSL-Anschlüßen geben :schock:

Ich sehe es positiv: jetzt ultimativ Freenet auffordern mit Fristsetzung den Anschluß bereitzustellen. Jede weitere Verzögerung wäre von deiner Seite als Leistungsverweigerung zu werten und hätte die außerorderntliche Kündigung zur Folge! :grins:

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#7
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Da verwechselst du vermutlich die Vorgehensweise mit 1&1.
Bei Komplettanschlüssen, wie Freenet schon lange nutzt, wird kein T-Net-Anschluß gefordert und kann es auch gar nicht.

Um es noch mal deutlicher zu machen:
Ein Provider wie Freenet gibt einen Schaltungsauftrag an Tcom. Diese prüfen auf freie Leitungen und schicken Techniker. Gibt es keine freien Leitungen vom DSLAM oder im Haus, dann wird an Freenet gemeldet "Anschluß nicht möglich" und das wars.

Es wird fälschlich oft angenommen das pro Wohnung nur 1 Port möglich ist. Das ist Unsinn und führt auch seitens der Provider zu Falschbearbeitung und Auftragsablehnung. Und genau das ist eine der Chancen des TE :grins:

Und will mir jemand erzählen das es Verpflichtung des Kunden ist die Straße aufzubuddeln um neue Kabel zu legen?


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#9
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die eine Frage ist welche Rechtsgrundlagen man überhaupt hat. Dazu siehe hier http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=52699&rechtcheck=2

Die andere Frage ist wie man am geschicktesten vorgeht.

Ich sehe 2 unterschiedliche Ansatzpunkte(stur rechtlich und pragmatisch "Leitung belegt") und der TE muß selbst entscheiden welchen Weg er für richtig hält.

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#11
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Da gehen die Meinungen -wie so oft- hier im Forum auseinander. Gut aber mal eine Gegenmeinung zu hören. Hier http://www.123recht.net/Kabel-Deutschland-K%C3%BCndigung-__f157799.html wurde der Ansatz noch gefeiert.

Da mir die paragraphenorientierte Lösung rein gefühlsmäßig nicht gefällt, hatte ich den 2. Ansatz aufgeführt. Damit kommt man erfahrungsgemäß auch zum Ziel und besser als 50% für NIX(3. Lösung) zahlen.
Ist aber natürlich Geschmackssache.



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#13
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Prima - endlich mal eine echte Diskussion!
Was sagen wir jetzt unserem TE?

§313 - fragwürdige Lösung

50% zahlen - unschön, aber leichteste Variante

Tricklösung: Freenet zur Schaltung auffordern, was nicht gehen wird bzw. beeinflußt werden kann. Wenn Schaltung unmöglich vorzeitige Vertragsbeendigung. Notfalls 50% zahlen. Risiko: sollte wider Erwarten ein cleverer Bearbeiter einen Anschluß hinbekommen, zahlt man 100%.
Warum diesen Weg überhaupt anführen? Weil Freenet bis 2008 einen Kunden bei Umzug problemlos aus dem Vertrag entlassen hat und man die Neuverträge etwas "angepasst" hat. Aber das fällt dem Normalkunden nicht auf und daher
jetzt der Schlamassel.

Was bleibt so noch? AGB und Vertrag anfechten? Siehe hier
"In den AGBs steht das eine außerordentliche Kündigungsgrund möglich ist, wenn es aus technischen und/oder persönlichen Gründen nicht möglich ist den Anshcluss mitzunehmen." Ist Umzug kein persönlicher Grund?

Übrigens - Freenet wurde von 1&1 übernommen. Wenn die Eltern 1&1 hätten ...

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#15
 Von 
Kherrnodt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die zahlreichen Beiträge - das hat mir auf jeden Fall schon mal eine gute Orientierunghilfe gegeben. Ich werde jetzt mal darüber nachsinnen, was in meinem Fall am meisten Sinn macht.

Evtl probiere ich die Tricklösung... werde mich mal informieren, weil 100% aufgebürdet zu bekommen, das kann ich mir einfach nicht leisten derzeit...

Also nochmal vielen vielen Dank!

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