Frist überschritten weil Brief weitergeleitet

31. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Oinko
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist überschritten weil Brief weitergeleitet

Hallo,

ich habe am 13.05.09 einen Vertrag abgeschlossen, die monatlichen Kosten werden jeweils im Vormonat vom Konto abgebucht.
Nun wollte ich den Vertrag im Juni wieder kündigen, letzte Abbuchung also im Juni und letzte Lieferung im Juli.
Kündigungsfrist betrug 15 Tage.
Am 24.06.09 hab ich die Kündigung per Einschreiben nach Frankfurt geschickt. Meiner Meinung nach fristgerecht, weil die Kündigung spätestens am 27.06.09 in Frankfurt war. Somit meine 15Tage Kündigungsfrist bis zum 13.07.09 eingehalten.

Nun schau ich heute auf mein Konto und sehe das am 24.07.09 nochmal für den Monat August abgebucht wurde. Die Servicehotline teilte mir mit das die Briefe von Frankfurt aus nach Schottland zur Bearbeitung weitergeleitet werden und mein Brief erst am 22.07.09 in Schottland eintraf.
Somit Frist nicht eingehalten und Kündigung erst für den nächsten Monat gültig.

Kann das so in Ordnung sein? Kann man einfach Briefe um die halbe Welt schicken und dann sagen die Kündigung ist nicht pünktlich genug eingetroffen?
Die Kündigung war laut AGB an die Adresse in Frankfurt zu richten, eine Adresse in Schottland wurde nirgends erwähnt.


MfG Thomas

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Nein natürlich nicht! Lass dich nicht abwimmeln. Andere dubiose Firmen lassen sogar Einschreiben 3 Wochen im Postfach liegen um Fristen auszuhebeln. Auch das geht nicht.

Am besten einen Brief schreiben - wird meist vernünftiger bearbeitet als bei telefonischen Beschwerden bei nicht entscheidungsbefugten Callcentern

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
Oinko
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also lass ich die Abbuchung von meiner Bank stornieren und schreib denen nochmal einen Brief. Der Hotline werd ichs trotzdem auch nochmal mitteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Vorsicht - je nach Art der Firma/Dienstleistung(???) ist es angeraten zuerst nicht zurückzubuchen, sondern zuerst die Rückzahlung mit Frist zu fordern. Das die Abbuchung noch erfolgt ist, ist nachvollziehbar wegen Bearbeitungszeiten. Eine Rückbuchung ohne vorherige Forderung mit Frist kann zu Überschneidungen führen und zu Problemen wegen Gebühren für den Ex-Vertragspartner.
Daher bitte den 6-Wochen-Zeitraum nutzen für sinnvolle Kommunikation.

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