Fristlose Kündigung Fitness-Studio

22. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
go382074-70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Fristlose Kündigung Fitness-Studio

Hallo Leute,

ich hab leider ein Problem mit meinem Fitness-Studio. Ich bin/war seit ca. 1 Jahr Mitglied im Fitness-Studio FitforFun (Geislingen) und habe nur Probleme. Als ich im Fitness-Studio angefangen habe hieß es zu mir, ich bräuchte keinen Mitgliedsausweis, da die Zugangstüre defekt wäre und ich auch so Zutritt zum Fitness-Studio hätte. Dieser Aussage habe ich keiner weiteren Bedeutung geschenkt und den 2-Jahres Vertrag unterschrieben. Nun musste ich jedoch öfters feststellen, dass die Türe nicht wie gehofft wirklich immer offen war. Zunächst stellte ich fest, dass anscheinend ein Nachbar damit beauftragt wurde die Türe aufzuschließen. Jedoch kam es Sonntags (Mein Trainings-Tag) regelmäßig vor, dass das Aufschließen vergessen wurde. So stand ich also öfters 15-30 Minuten vor dem Fitness-Studio bis jemand mit einem Schlüssel kam... Irgendwann stellten wir fest, dass es einen Hintereingang über das anschließende Casino gibt. Die Frau im Casino verstand auch unsere Situation und ermöglichte uns den Zugang. Nach 10 Monaten jedoch verbot der Besitzer des Fitness-Studios der Dame uns den Zugang zu ermöglichen. Daraufhin habe ich ein Mahnschreiben an die Zentrale der Kette geschickt in dem ich meine fristlose Kündigung androhte. Auf dieses Schreiben habe ich einen Anruf erhalten, in dem man mir mitteilte, dass die Türe nun repariert wäre und ich mir einen Mitgliedsausweis beim örtlichen Betreuer besorgen kann. Das habe ich dann auch gemacht und konnte so zumindest 1 Monat ordnungsgemäß durch die Türe gehen. Nach nur einem Monat war jedoch wiederum die Türe defekt und so konnte ich die letzen 2 Woche gar nicht ins Fitness-Studio. Nun reichte es mir und ich schickte meinen Mitgliedsausweis samt fristloser Kündigung an die Zentrale. Auf dieses Schreiben antwortete man mir, dass mein Anliegen kein Grund für eine fristlose Kündigung sei und diese somit nicht gelte. Meine Androhung zur Stornierung der Abbuchungen wurde getrost ignoriert weshalb ich nun Schreiben mit wachsenden Stornierungskosten erhalte.

Nun meine Frage an euch: Ist meine fristlose Kündigung rechtskräftig oder nicht? Es kann ja nicht sein, dass ich Geld für einen Dienst bezahlen muss, den ich nicht nutzen kann?!

Gruß und danke schonmal :)

-- Editiert go382074-70 am 22.01.2014 09:06

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Auf dieses Schreiben antwortete man mir, dass mein Anliegen kein Grund für eine fristlose Kündigung sei und diese somit nicht gelte.


Die Antwort wurde von FitforFun schriftlich erteilt?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go382074-70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zunächst einmal solltest Du hier Deinen "Gegner" nicht namentlich nennen. Zu Deinem fiktiven Fall:

Was wäre denn vertraglich vereinbart zu den Öffnungszeiten? Wirbt das Studio damit, dass Du auch am Sonntag kommen kannst?

Eine Kündigung ist erstmal eine einseitige Willenserklärung, die muss nicht bestätigt werden. Wenn das Studio die Kündigung nicht akzeptiert wird das natürlich früher oder später vor einem Gericht enden, wo der Richter entscheidet, ob eine fristlose Kündigung angemessen war oder nicht.

Meine Einschätzung bislang: Du hättest vorher das Studio wirksam in Verzug setzen müssen und ggf. (abh. vom Vertrag) die Monatsrate kürzen können. Eine fristlose Kündigung ist IMHO überzogen, auch wenn ich Deinen Ärger verstehen kann.

Wieso kann denn aber überhaupt Sonntags trainiert werden, wenn dort kein Personal ist? Was passiert, wenn sich irgendwer die Gewichte auf den Hals fallen lässt? Wird der dann montags von der Putzkolonne weggeräumt?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Meine Einschätzung bislang: Du hättest vorher das Studio wirksam in Verzug setzen müssen und ggf. (abh. vom Vertrag) die Monatsrate kürzen können. Eine fristlose Kündigung ist IMHO überzogen


Volle Zustimmung. Eine Fristsetzung hätte erfolgen müssen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go382074-70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Prinzipiell habe ich ja eine Frist gesetzt. Ich habe in meiner fristlosen Kündigung dem Fitness-Studio die Möglichkeit eingeräumt mich innerhalb der nächsten 7 Tage zu kontaktieren. Weil ich zeitgleich bereits einen Vertrag bei einem neuen Fitness-Studio abgeschlossen habe und damit noch vom 14-Tage Widerrufsrecht gebrauch nehmen hätte können. Jedoch haben Sie sich nicht innerhalb der 7 Tage gemeldet sondern am 8en Tag eben einen Brief aufgesetzt der am 9en Tag eingetroffen ist. Durch die Verletzung der Frist war ich demnach nicht mehr in der Lage den neuen Vertrag zu stornieren.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Zitat:
Daraufhin habe ich ein Mahnschreiben an die Zentrale der Kette geschickt in dem ich meine fristlose Kündigung androhte. Auf dieses Schreiben habe ich einen Anruf erhalten , in dem man mir mitteilte, dass die Türe nun repariert wäre und ich mir einen Mitgliedsausweis beim örtlichen Betreuer besorgen kann.


In meinen Augen hat die Betroffene das Fitness-Studio in Verzug gesetzt.
Tja, nun rate mal, warum es auf das Fitness-Studio darauf telefonische reagiert hat.

Wenn es hart auf hart kommt, wird das Fitness-Studio den Zugang dieses Schreibens abstreiten.

Gibt es denn einen anderweitigen Beweis für den Zugang?

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-- Editiert Steffen Meier am 23.01.2014 03:56

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nun meine Frage an euch: Ist meine fristlose Kündigung rechtskräftig oder nicht? <hr size=1 noshade>



Ich denke schon. Der normale Fitness-Vertrag wird von den Gerichten als Mietvertrag eingestuft.

Der kann nach § 543 BGB fristlos gekündigt werden, wenn "dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt ... wird".

Das ist DER klassisch grund für eine fristlose Kündigung. Die nach § 543 Abs. 3 erforderliche Abmahnung liegt mit deinem "Mahnschreiben" auch vor.

D.h. am Ende: Die Kündigung ist wirksam, der Vertrag hat geendet, du musst nicht mehr zahlen.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Die nach § 543 Abs. 3 erforderliche Abmahnung liegt mit deinem "Mahnschreiben" auch vor.


Der wurde ja auch abgeholfen.

Als dann erneut ein Mangel auftrat, hat der Mieter diesen aber 2 Wochen lang hingenommen und dann fristlos gekündigt. Das soll funktionieren?

Das wäre ja toll, ich klebe meinem Studio zweimal die Tür mit Sekundenkleber zu und schon bin ich raus aus dem Vertrag. :crazy:



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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Als dann erneut ein Mangel auftrat, hat der Mieter diesen aber 2 Wochen lang hingenommen und dann fristlos gekündigt. Das soll funktionieren?



Ja, das funktioniert.


quote:
Das wäre ja toll, ich klebe meinem Studio zweimal die Tür mit Sekundenkleber zu und schon bin ich raus aus dem Vertrag.


Das ist nicht der Fall, um den es hier geht. Zumindest hat der TE davon nichts geschrieben.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Der normale Fitness-Vertrag wird von den Gerichten als Mietvertrag eingestuft

Zumindest scheint das hier der Fall zu sein, also eine mehr oder minder freie Nutzung der Räumlichkeiten und Geräte. Grundsätzlich werden diese Verträge aber von Gerichten so gut wie immer als Mischverträge angesehen. Der Vertrag, der hier augenscheinlich vom TE geschildert wird, enthält kaum nennenswerte Anteile an Dienstleistungen und daher gehen sehr viele Gerichte dann doch von einem Mietvertrag aus (Zumindest soweit ich über Urteile diesbezüglich gestolpert bin).

Wollte das nur nochmal klar stellen, denn es gibt ja auch noch andere Vertragsarten, mit festen Stunden, Personal-Trainer, individuellen Trainingsplänen usw. Bei so etwas kann auch gerne mal ein Richter der Meinung sein, dass der Dienstleistungsteil überwiegt.

Aber wie gesagt: Eher zur Klarstellung, hier kommen im Forum ja immer wieder mal Fitnessstudio-Verträge zur Sprache und sollte mal später jemand über das Thema stolpern und sich sagen "Toll, ich komm nicht rein wann ich will, also fristlose Kündigung": bitte vorher genau den Vertrag anschauen, was geleistet werden soll und was eher Zugabe ist.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 23.01.2014 15:34

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wollte das nur nochmal klar stellen, denn es gibt ja auch noch andere Vertragsarten, mit festen Stunden, Personal-Trainer, individuellen Trainingsplänen usw. Bei so etwas kann auch gerne mal ein Richter der Meinung sein, dass der Dienstleistungsteil überwiegt. <hr size=1 noshade>



Was würde das denn für die Frage, ob der Vertrag fristlos gekündigt werden kann ändern?

Ob es das Studio dem Kunden unmöglich macht die "Mietsache" zu betreten oder den Trainer zu erreichen, bleibt sich gleich. Bloß die Norm würde sich ändern, dann § 626 BGB , dann u.U. 2 Wochen Erklärungsfrist für die fristlose Kündigung.



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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ob es das Studio dem Kunden unmöglich macht die "Mietsache" zu betreten oder den Trainer zu erreichen, bleibt sich gleich

Dachte eher an den Fall, wo vertraglich als freiwillige Zusatzleistung vereinbart wird, dass der Kunde das Studio bei nicht ausreichender Belegung auch außerhalb der vereinbarten festen Trainingstermine zu nutzen, dabei jedoch keine festen Öffnungszeiten garantiert werden. Dann verändert das die Sachlage.

Aber wie gesagt, ich wollte nur drauf hinweisen, damit nicht jeder bei verschlossener Türe sofort "SONDERKÜNDIGUNG" schreit, sondern dass man ggf. den Vertrag selbst vorher mal genauer anschaut, was vertraglich garantiert wurde und was als freiwillige Zusatzleistung.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Das Studio gibt im Internet (gefunden über Google) folgende Öffnungszeiten an:

Noch 06:13 Stunden offen
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 23:00
Dienstag 07:00 - 23:00
Mittwoch 07:00 - 23:00
Donnerstag 07:00 - 23:00
Freitag 07:00 - 23:00
Samstag 07:00 - 18:00
Sonntag 10:00 - 18:00
Es ist jetzt 16:47 Uhr

Daher kann man sich wohl auch darauf berufen. Ist einmal nicht wie angegeben geöffnet, kann dies sicherlich vorkommen, ist dies regelmäßig der Fall ist dies meiner Meinung nach ein Kündigungsgrund.

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