Fristlose Kündigung Haftpflicht / Forderung Rechtsanwalt

15. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
phil_ost
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung Haftpflicht / Forderung Rechtsanwalt

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe, dass ich im richtigen Forum poste.

Es geht um folgendes:

Ich hatte eine Haftpflichtversicherung online abgeschlossen und über mehrere Monate den ersten Jahresbeitrag nicht gezahlt.
Einen Tag vor Eingang der fristlosen Kündigung habe ich aber an das Unternehmen überwiesen.
Zwischenzeitlich hatte sich bereits ein Rechtsanwalt mit einer Forderung gemeldet, der natürlich sowohl den Versicherungsbeitrag, als auch seine eigenen Kosten forderte.

Nach Zahlung der Prämie und fristloser Kündigung habe ich die Kanzlei aufgefordert, die bereits geleistete Prämie mit den Rechtsanwaltskosten zu verrechnen habe die Differenz auf das Konto der Kanzlei überwiesen.

Meine Frage lautet nun:

Ist der Versicherer verpflichtet mir nach erfolgter fristloser Kündigung wegen Nichtzahlung der Prämie den (zu spät) überwiesenen Betrag (teilweise) zurück zu erstatten?
Bzw. kann ich von der Kanzlei verlangen, dass sie sich den Betrag von dem Versicherer gutschreiben lässt?

Oder bin ich wegen Vertragsunterzeichnung trotz der erfolgten fristlosen Kündigung verpflichtet, sowohl die Kosten für die Versicherung (für das gesamte Jahr), wie auch die Anwaltskosten zu tragen?

Ich hoffe, dass ich alles verständlich genug dargestellt habe.

Freue mich über eure Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1048x hilfreich)

Zitat:
Ist der Versicherer verpflichtet mir nach erfolgter fristloser Kündigung wegen Nichtzahlung der Prämie den (zu spät) überwiesenen Betrag (teilweise) zurück zu erstatten?


Nö. Der Anspruch auf Zahlung besteht auch dann, wenn wegen Nichtzahlung fristlos gekündigt wurde. Das wäre ja sonst prima, wenn man ohne Folgen aus jedem Vertrag herauskäme, indem man ihn einfach nicht erfüllt.

Zitat:
Bzw. kann ich von der Kanzlei verlangen, dass sie sich den Betrag von dem Versicherer gutschreiben lässt?


Verlangen kannst du viel, bringt aber nix. Wenn du in Verzug warst, schuldest du zusätzlich zu den Vertragsgebühren auch die Anwaltskosten. Auch bei fristloser Kündigung.

Zitat:
Oder bin ich wegen Vertragsunterzeichnung trotz der erfolgten fristlosen Kündigung verpflichtet, sowohl die Kosten für die Versicherung (für das gesamte Jahr), wie auch die Anwaltskosten zu tragen?


Genau das.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
phil_ost
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

Zitat:
Genau das.

Das ist so nicht zu 100% korrekt.

Tatsächlich ist es so, dass bei einer fristlosen Kündigung dem Anbieter nur noch einen Schadensersatzanspruch für die restliche Vertragslaufzeit von fristloser Kündigung bis regulärem Vertragsende zusteht.
Und die wichtige Frage ist: Ist das stets 100%? Würde sich der Anbieter auch etwas einsparen durch die fristlose Kündigung?

Bei einer Versicherung und einer Vorauszahlung kommt man eventuell durchaus zum Ergebnis, dass 100% des Beitrags gezahlt werden muss. Bei Telekommunikationsverträgen haben Gerichte beispielsweise argumentiert, dass nur 50% der Grundgebühr als Schadensersatz gezahlt werden muss.

Darauf wollte ich mal hinweisen, da du ja allgemein von "jedem Vertrag" gesprochen hast.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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