Fristlose Kündigung wird nicht fristgerecht bestätigt, "Kundenbearbeitet meldet sich angeblich demnä

12. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb349009-74
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Fristlose Kündigung wird nicht fristgerecht bestätigt, "Kundenbearbeitet meldet sich angeblich demnä

Hallöchen,

weil mein Vertragspartner sich an keine Abmachungen hält und sich recht wenig zurückmeldet, habe ich jetzt Fristlos gekündigt.
Als Anmerkung hab ich geschrieben, dass ich mich auf § 626 BGB berufe.
Also das Vertragsverhältnis kann nicht zugemutet werden etc.

Die Kündigung ging per Einschreiben nachweisbar am 26. April bei einer Mitarbeiterin des Unternehmens ein.
Meine Frist zur Rückmeldung / Bestätigung der Kündigung war der 3. Mai.
Als am 4. Mai keine Rückmeldung kam, habe ich mal per E-Mail nachgefragt.
Antwort war etwas wie "Ja die Kündigung haben wir erhalten. Es wird sich ein Kundenberater mit Ihnen in Verbindung setzen."

So bis heute, 12. Mai, kamen dann mal Mails zu Dingen wegen dem Vertragsinhalt. Also die Gegnerische Seite wollte wohl jetzt anfangen mal sich an den Vertrag zu halten :schock:

Allerdings wurde mein mehrmaligen Nachfragen und informieren darüber, dass ich bereits gekündigt habe und noch keine Antwort erhalten habe, immer gekonnt ignoriert.

Jetzt hab ich mal bei einem Anwalt angerufen. Der meinte, ich habe in dem Fall alles richtig gemacht.
Seine Aussage, ich soll die E-Mails und Schreiben von dem Unternehmen komplett ignorieren.
Sollte dann wegen den Rechnungen irgendwann ein Inkassounternehmen kommen oder sich ein Schufa-Eintrag vorfinden, dann würde der Anwalt aktiv werden weil aufgrund der fehlenden Kündigungsbestätigung bzw. weil das ja eine Fristlose Kündigung / Sonderkündigung war, ist wohl noch "eine aktive Sache" im Gange und in dem Fall darf da kein Inkasso o.ä. eingeschaltet werden.

Naja der Anwalt sagte auch ich wäre zu Vorsichtig und müsse mehr "Riskieren" bzw. härter sein.

Jedoch belastet ein so ein Thema dann irgendwie. Wenn man dann jetzt echt Mahnungen bekommt und alles Mögliche.
Weil das Unternehmen meldet sich jetzt auf die Tour, dass die etwas machen wollen, aber aufgrund eines gesperrten Zugangs jetzt, können die nichts mehr machen.
Und jetzt haben die mir eine Frist gesetzt, bis wann ich den Zugang wieder freischalten soll, weil ansonsten können die ja nichts machen. :crazy:


Echt bescheuert, aber wahr.
Sprich jetzt hab ich so ein Kleinkrieg und befürchte, wenn ich die Frist jetzt verstreichen lasse und mich halt - wie der Anwalt meinte - gar nicht melde, dass ich am Ende dann die A-Karte hab.

Hatte eben mal gegooglet. Eine Kündigung bestätigen muss man wohl gesetzlich nicht. Wie ist das dann allerdings?
Wenn die jetzt nicht bestätigt wird, darf man die dann als Akzeptiert ansehen?
Am 10. Mai jetzt hatte die Kündigung ja quasi schon 2 Wochen rum. (1 Woche war meine Frist)

Danke schon Mal für eure Meinungen :engel:

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4 Antworten
Sortierung:
fb349009-74 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von fb349009-74):
Antwort war etwas wie "Ja die Kündigung haben wir erhalten.


Was willst du denn noch mehr?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Du schreibst mit keinem Wort welche Gründe die außerordentliche Kündigung rechtfertigen sollen. Auch nicht ob der Vertragspartner in Verzug gesetzt wurde. Der Zugang der Kündigung ist doch bestätigt - so what?
Ganz ulkig wird es hier:

Zitat:
Und jetzt haben die mir eine Frist gesetzt, bis wann ich den Zugang wieder freischalten soll, weil ansonsten können die ja nichts machen.
Wer ist denn jetzt der Leistungserbringer (für was?) - Du oder die Firma? Oder bist Du gewerblich?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwältin Denise Gutzeit
dazugeholt von fb349009-74
#4

Sehr geehrter Fragesteller,

davon ausgehend, dass Ihre Kündigung berechtigt war und ihnen tatsächlich ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestanden hat, sollten Sie nun den Dienstleister auf Ihre Kündigung verweisen und sein Angebot und seine Fristsetzung daher zurück weisen. Würden Si dies nicht tun, könnte konkludent ein neuer Vertrag zustande kommen.

Im Streitfall wäre derjenige, der eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat, Darlegungs- und Beweisbelastet bezüglich des Eintritts des zur Kündigung berechtigenden wichtigen Grundes (vgl. BGH NJW 03, 431) und der Einhaltung der Erklärungsfrist (vgl. BAG NZA 07, 744). Wenn Sie also Anhaltspunkte dafür haben, dass der Grund nur vorgeschoben ist und im Prozess vom Kündigenden nicht bewiesen werden kann, könnte eine (Zahlungs-)Klage erfolgsversprechend sein.

Wenn Sie noch keine schriftliche Bestätigung der Kündigung haben, dann fordern Sie diese unter einer erneuten Fristsetzung.
Behalten Sie sämtlichen Schriftverkehr, falls die Gegenseite später Vergütung einfordern will. Fordern Sie soweit noch nicht geschehen eine Schlussrechnung an und begleichen Sie die Forderung für bereits erhaltene Leistungen. Anschließend ist ihr Vertragsverhältnis abgewickelt.

Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier in diesem Rahmen ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch 0511 12356737 Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Denise Gutzeit
Rechtsanwältin

0x Hilfreiche Antwort

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