Ich setze einem Händler eine Frist zur Zahlung per Mail. Er antwortet auf die Mail und wir schreiben darauf hin noch weiter hin und her, wobei ich die Frist immer wiederhole mit der Ankündigung, beim Mahngericht einen Mahnbescheid einen Tag nach Ende der Frist zu beantragen.
Gilt diese Frist vor Gericht als zugestellt?
Fristsetzung per Mail gerichtsfest, wenn Schuldner darauf geantwortet hat?
14.2.2021
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Frage vom 14.2.2021 | 12:01
Von
Status: Praktikant (501 Beiträge, 120x hilfreich)
Fristsetzung per Mail gerichtsfest, wenn Schuldner darauf geantwortet hat?
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#1
Antwort vom 14.2.2021 | 17:00
Von
Status: Unbeschreiblich (99906 Beiträge, 36985x hilfreich)
ZitatEr antwortet auf die Mail :
Wie genau beweisbar?
Unzweifelhafter Bezug auf diese Mail oder ist diese noch idealerweise mit im Anhang?
#2
Antwort vom 15.2.2021 | 08:21
Von
Status: Praktikant (501 Beiträge, 120x hilfreich)
Naja, also die Frist steht als Text in der Email. Und darauf antwortet der Händler und lässt den Text immer drin. Es entsteht also eine Art Gespräch, welches bei jeder neuen Mail in der Mail enthalten bleibt.
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#3
Antwort vom 15.2.2021 | 11:51
Von
Status: Unbeschreiblich (99906 Beiträge, 36985x hilfreich)
ZitatEs entsteht also eine Art Gespräch, welches bei jeder neuen Mail in der Mail enthalten bleibt. :
Das würde ich als hervorragenden Zustellnachweis ansehen.
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