Früher raus aus dem vertrag - Außerordentliche Kündigung

29. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
ben_atico
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Früher raus aus dem vertrag - Außerordentliche Kündigung

Sehr geehrtes Forum

Da ich nicht rechtzeitig geschafft habe die Änderung meiner Bankverbindung an meinen Stromanbieter mitzuteilen, habe ich jetzt eine Mahnung bekommen mit der Aufforderung den Betrag zum 04.06.2017 auszugleichen

Ansonsten wird der Vertrag zum 22.06.17 außerordentlich gekündigt.

Das wäre mir zu Recht weil ich mich für einen anderen Stromanbieter entschieden habe.

Was würden dann passieren, wenn ich die Summe erst am 23.06.17 ausgleiche.

Bin ich aus dem Vertrag raus?


Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von ben_atico):
Was würden dann passieren, wenn ich die Summe erst am 23.06.17 ausgleiche.

Tja, die Glaskugeln sind alle in der Inspektion.


Wobei man versuchen sollte in dem Vertragz bleiben. Denn der Schadenersatz sind ja such ein paar EUR die da fällig werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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