Für Freund Vertrag bei 1&1 abgeschlossen und bezahlt nicht mehr

17. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
marcel1893
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Für Freund Vertrag bei 1&1 abgeschlossen und bezahlt nicht mehr

Hallo miteinander, vielleicht kann mir hier jemand helfen der sich in diesem Fall auskennt.

Letztes Jahr im August habe ich für einen Freund bei 1&1 einen Vertrag abgeschlossen mit einem iPhone (da es bei ihm abgelehnt wurde). Wir hatten diesbezüglich zudem einen Vertrag aufgesetzt das er sich verpflichtet die Rate jeden Monat mir zu überweisen. Das Problem ist derzeit jetzt das er die Rate seit Dezember nicht mehr bezahlt (er mit der Begründung kommt das er es derzeit nicht zahlen kann). Diesbezüglich würde ich jetzt gerne mal fragen, wie ist es diesbezüglich so im Strafrecht wenn ich ihn deshalb jetzt wegen Betrug anzeigen würde (ist das überhaupt Betrug)?

-- Editiert von Moderator topic am 18. Februar 2024 18:38

-- Thema wurde verschoben am 18. Februar 2024 18:38




44 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1255 Beiträge, 209x hilfreich)

Also Betrug ist es NICHT, er hatte ja bezahlt und kann jetzt nicht mehr.
Ich würde das ganze ehr unter Vertragsrecht laufen lassen.

Ihr habt einen schriftlichen Vertrag, dass er monatlich die Summe X an dich bezahlt?

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41817 Beiträge, 14614x hilfreich)

Vertrag kündigen; schauen, zu welchem Zeitpunkt das geht. Mahnbescheid für Dez. - Febr. gegen den Nutzer beantragen; das kostet nicht die Welt, und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#3
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2021 Beiträge, 275x hilfreich)

Zitat (von marcel1893):
Letztes Jahr im August habe ich für einen Freund bei 1&1 einen Vertrag abgeschlossen mit einem iPhone (da es bei ihm abgelehnt wurde).


Als Tipp für die Zukunft: Finger weg von solchen "Kungeleien".

Der Antrag wurde offensichtlich nicht ohne Grund abgelehnt.

Betrugsanzeige könnte man versuchen, es käme dann aber letztendlich drauf an, ob man nachweisen kann, dass der Freund von Anfang an gewusst hat, dass er nicht bezahlen kann (Vorsatz). Da die ersten Raten ja anscheinend gezahlt wurden, ist das eher unwahrscheinlich...

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49856 Beiträge, 17475x hilfreich)

Da Du ja beim Abschluss des Vertrages wusstest, dass Dein Freund erhebliche Zahlungsschwierigkeiten hat, sehe ich auch keinen Betrug.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41817 Beiträge, 14614x hilfreich)

Selbst wenn es ein Betrug wäre, allein von der Feststellung bekäme man doch keinen Cent zurück.

wirdwerden

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#6
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1208 Beiträge, 201x hilfreich)

Kein Geld (angeblich), aber das neuste IPhone muss man natürlich haben, auch wieder eine spezielle Logik.

Wie viele Raten bzw. welchen Anteil an dem geschuldeten Betrag hat er denn bisher gezahlt?

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#7
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2021 Beiträge, 275x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Selbst wenn es ein Betrug wäre, allein von der Feststellung bekäme man doch keinen Cent zurück.


Das ist richtig, aber alleine die Anzeige wegen Betrugs hat schon so manchem Schuldner auf die Sprünge geholfen.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#8
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Das ist richtig, aber alleine die Anzeige wegen Betrugs hat schon so manchem Schuldner auf die Sprünge geholfen.


Das sehe ich nicht. Der "Freund" hat das schicke Handy, den Telefonvertrag braucht er nicht, holt er sich eine Prepaidkarte und kann weitertelefonieren. Die Zahlbereitschaft ist innerhalb von 4 Monaten auf 0 gesunken. Worin soll der Betrug des Nutznießers den gelegen haben?

Nun, da wird jemand Lehrgeld zahlen müssen.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#9
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1208 Beiträge, 201x hilfreich)

Also dass so manch eine Strafanzeige einen Schuldner schon zur (schnelleren) Zahlung einer gerechtfertigten Forderung bewegt hat, ist definitiv so, das dürfte wohl keine Neuigkeit sein.

Ob dann letztendlich tatsächlich eine Verurteilung wegen Betrugs erfolgen würde, dürfte hier für den Fragesteller gar nicht so wesentlich sein. Es geht ihm vermutlich hauptsächlich darum, sein Geld wieder zu erhalten.

Man sollte aber natürlich auch keine unsinnigen Anzeigen stellen, im Moment ist nicht klar, ob überhaupt ein Anfangsverdacht besteht.

Zitat (von Solan196):
Nun, da wird jemand Lehrgeld zahlen müssen.


Naja, also es gibt ja schon noch genügend (zivilrechtliche) Möglichkeiten, so schnell sollte man nicht das Handtuch werfen.

Was derzeit allerdings die beste Lösung ist, kann aber wohl nur der Fragesteller beurteilen. Wenn im Moment wirklich kein Geld vorhanden ist, kann es vielleicht auch sinnvoll sein, dem Schuldner noch ein paar Tage/Wochen mehr Zeit zu geben.

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#10
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2021 Beiträge, 275x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Das sehe ich nicht.


Ich sehe auch nicht unbedingt einen Betrug.

Mein Beitrag bezog sich auf "selbst wenn es ein Betrug wäre".

-- Editiert von User am 18. Februar 2024 14:10

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#11
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9594 Beiträge, 2033x hilfreich)

Zivilrechtlich kann man basierend auf dem Vertrag einen Mahnbescheid beantragen. Das geht online und kostet nicht viel.

Meine Herangehensweise:
- Einschreiben mit Aufforderung zur Zahlung bis zu einem Stichtag. Drohung der Kündigung des Vertrages bei Nichtzahlung und Drohung auf Mahnbescheid

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#12
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat (von marcel1893):
Hallo miteinander, vielleicht kann mir hier jemand helfen der sich in diesem Fall auskennt.


Ich würde Ihnen auch die Vorhegensweise von cirius32832 empfehlen.

Zitat (von cirius32832):
Meine Herangehensweise:
- Einschreiben mit Aufforderung zur Zahlung bis zu einem Stichtag. Drohung der Kündigung des Vertrages bei Nichtzahlung und Drohung auf Mahnbescheid


Zusätzlich würde ich mit Fristsetzung die Herrausgabe des iPhone verlangen und auf den sonst folgenden Strafantrag nach § 246 StGB hinweisen.

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#13
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
- Einschreiben mit Aufforderung zur Zahlung bis zu einem Stichtag. Drohung der Kündigung des Vertrages bei Nichtzahlung und Drohung auf Mahnbescheid


Und du meinst das würde Wirkung zeigen? Da wäre ich an einem Update interessiert.

Strafrechtlich sehe ich hier keine Angriffspunkte

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#14
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2066 Beiträge, 411x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
auf den sonst folgenden Strafantrag nach § 246 StGB hinweisen
Nur dass § 246 gar nicht zum tragen kommt.

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#15
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Nur dass § 246 gar nicht zum tragen kommt.


Der kann selbstverständlich zum Tragen kommen.

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#16
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9594 Beiträge, 2033x hilfreich)

Ich sehe auch keine Unterschlagung in dieser Konstellation

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2066 Beiträge, 411x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Der kann selbstverständlich zum Tragen kommen.
Nein, denn hier liegt keine Unterschlagung vor.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 70x hilfreich)

Ich schrieb ja:

Zitat (von 9elfer):
Der kann selbstverständlich zum Tragen kommen.


Zitat (von 9elfer):
Zusätzlich würde ich mit Fristsetzung die Herrausgabe des iPhone verlangen

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2066 Beiträge, 411x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Zusätzlich würde ich mit Fristsetzung die Herrausgabe des iPhone verlangen
Für die Herausgabe gibt es aber keinerlei rechtliche Grundlage. Und damit ist auch der Rest der Ausführungen obsolet.

Hier existiert nur der Anspruch auf monatliche Zahlung irgendwelcher vereinbarten Raten.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Für die Herausgabe gibt es aber keinerlei rechtliche Grundlage.


Die rechtliche Grundlage wurde schon erwähnt. Der Freund ist im Besitz fremden Eigentums; wenn er die berechtigte Herrausgabe verweigert, macht er sich der Unterschlagung schuldig.

Zitat (von vacantum):
Hier existiert nur der Anspruch auf monatliche Zahlung irgendwelcher vereinbarten Raten.


Glauben Sie wirklich, dass hier ein offizieller Vertrag mit rechtlichem Bindungswillen beider Parteien vorliegt!?
Ein " Ich schließe einen Vertrag mit Handy ab und du kannst es nutzen wenn du die monatlichen Gebühren übernimmst" dürfte dafür nicht reichen.

Dürfte dann eher eine Leihe, ein Gefälligkeitsvertrag oder vielleicht auch nur ein Gefälligkeitsverhältniss sein.
Ist aber auch zweitrangig; der Freund ist nicht Eigentümer des Telefones und wenn er sich nicht an die Abmachung hält gibt es werder eine gesetzliche, noch eine vertragliche Grundlage auf die er sich berufen könnte um das Telefon/fremde Eigentum weiter in Besitz zu halten.

-- Editiert von User am 19. Februar 2024 10:35

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#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41091x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Glauben Sie wirklich, dass hier ein offizieller Vertrag mit rechtlichem Bindungswillen beider Parteien vorliegt!?

Offensichtlich
Zitat (von marcel1893):
Wir hatten diesbezüglich zudem einen Vertrag aufgesetzt das er sich verpflichtet die Rate jeden Monat mir zu überweisen.

Es ist mitunter hilfreich, sich vor dem posten mal mit den Sachverhalt zu beschäftigen...



Zitat (von 9elfer):
Der Freund ist im Besitz fremden Eigentums;

Sofern man sich auf das iPhone bezieht, das ist mangels vertraglich vereinbarten Eigentumsvorbehalt jetzt das Eigentum des Freundes.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Offensichtlich


Das ist nichts weiter als Ihre persönliche Meinung/Interpretation!
Die Aussage des TS gibt das nicht her.

Zitat (von Harry van Sell):
Es ist mitunter hilfreich, sich vor dem posten mal mit den Sachverhalt zu beschäftigen...


Dann sollten Sie das mal tun, denn Ihr `offensichtlich`lässt sich aus dem Sachverhalt nicht ableiten ohne zu spekulieren.

Zitat (von Harry van Sell):
Sofern man sich auf das iPhone bezieht, das ist mangels vertraglich vereinbarten Eigentumsvorbehalt jetzt das Eigentum des Freundes.


Da man ohne Eigentümer zu sein, keinen Eigentumsvorbehalt vereinbaren kann, ist diese Aussage für den vorliegenden Sachverhalt irrelevant.

-- Editiert von User am 19. Februar 2024 10:59

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#23
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2066 Beiträge, 411x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Das ist nichts weiter als Ihre persönliche Meinung/Interpretation!
Die Aussage des TS gibt das nicht her.
Doch, natürlich gibt das der Sachverhalt her. Alleine Deine Aussagen sind Interpretationen basierend auf Vermutungen und Spekulationen.

Zitat (von marcel1893):
Wir hatten diesbezüglich zudem einen Vertrag aufgesetzt das er sich verpflichtet die Rate jeden Monat mir zu überweisen.
Der TE hat also einen Vertrag, nach dem der Freund monatliche Raten an den TE überweisen muss. Und sonst nichts.

Es bleibt bei meinen Aussagen und denen von HvS.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Doch, natürlich gibt das der Sachverhalt her.

Nein, das gibt er einfach nicht her. Hier ist weder klar ob es einen `Vertrag`im rechtlichen Sinne gibt noch ist dessen genauer Inhalt bekannt. Sie vermuten hier nur einen rechtlich bindenden Vertrag/Kaufvertrag. Es könnte ebenso sein, dass der TE dem Freund das Telefon zur Nutzung überlassen hat wenn er die dadurch entstehenden Gebühren übernimmt. Oder er hat es ihm vielleicht auch nur geliehen wenn er die Unkosten trägt.
Zitat (von marcel1893):
Wir hatten diesbezüglich zudem einen Vertrag aufgesetzt das er sich verpflichtet die Rate jeden Monat mir zu überweisen.

Und nur auf Grund dieser Aussage, und weil es der TE `Vertrag`nennt, lässt nicht darauf schließen dass der Freund vertragliche Ansprüche geltend machen kann wie Sie vermuten. Sie vermuten hier nur einen Vertrag/Kaufvertrag dessen Inhalt vollkommen unbekannt ist und auf den sich der Freund berufen könnte.
Zitat (von vacantum):
Der TE hat also einen Vertrag,.....

Dann sollte man sich doch sinnigerweise mal fragen, was denn überhaupt für ein Vertrag zu Grunde liegt. Ein Kaufvertrag, wie Sie offensichtlich vermuten, kann es schlecht sein. Denn warum sollte der TE etwas verkaufen wenn es nicht mal sein Eigentum ist. Was bleibt dann also noch übrig?
Bei allem Anderen hätte der TE gesetzlich einen Rückgabeanspruch wo wir dann im weiteren Verlauf bei der Unterschlagung wären.
Zitat (von vacantum):
Der TE hat also einen Vertrag, nach dem der Freund monatliche Raten an den TE überweisen muss. Und sonst nichts.

Wenn man nach ihrer Aussage geht, hat der Freund überhaupt keinen Anspruch auf das Telefon, denn es wurde ja nur vereinbart dass der Freund monatliche Raten überweist - sonst nichts!!! Wie Sie da auf irgendwelche vertraglichen Rechte, auf die sich der Freund berufen könnte, kommen ist mit schleierhaft.

Es macht aber wenig Sinn, in einem Diskussionforum für Recht mit Leuten zu diskutieren, die gar nicht diskutieren wollen, nur ihre eigene Meinung gelten lassen und rechtliche Grundlagen für unbedeutend erachten.
Zitat (von vacantum):
Es bleibt bei meinen Aussagen und denen von HvS.

Nun ja, ich weiss ja nicht ob Sie das zu entscheiden haben, aber diese Aussage gibt einen schönen Einblick - leider!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2066 Beiträge, 411x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Nein, das gibt er einfach nicht her. Hier ist weder klar ob es einen `Vertrag`im rechtlichen Sinne gibt noch ist dessen genauer Inhalt bekannt. Sie vermuten hier nur einen rechtlich bindenden Vertrag/Kaufvertrag. Es könnte ebenso sein, dass der TE dem Freund das Telefon zur Nutzung überlassen hat wenn er die dadurch entstehenden Gebühren übernimmt. Oder er hat es ihm vielleicht auch nur geliehen wenn er die Unkosten trägt.
Man lese einfach nochmal genau den Eröffnungsbeitrag ...
Zitat (von marcel1893):
Wir hatten diesbezüglich zudem einen Vertrag aufgesetzt das er sich verpflichtet die Rate jeden Monat mir zu überweisen.
Der TE schreibt "Vertrag", damit ist das rechtlich bindend und nicht irgendwas, was Du Dir ausdenkst. Um zum Inhalt schreibt der TE auch etwas.

Zitat (von 9elfer):
Und nur auf Grund dieser Aussage, und weil es der TE `Vertrag`nennt, lässt nicht darauf schließen dass der Freund vertragliche Ansprüche geltend machen kann wie Sie vermuten. Sie vermuten hier nur einen Vertrag/Kaufvertrag dessen Inhalt vollkommen unbekannt ist und auf den sich der Freund berufen könnte.
Lesen hilft auch hier. Und von Kaufvertrag hat hier auch niemand gesprochen.

Zitat (von 9elfer):
Ein Kaufvertrag, wie Sie offensichtlich vermuten, kann es schlecht sein. Denn warum sollte der TE etwas verkaufen wenn es nicht mal sein Eigentum ist. Was bleibt dann also noch übrig?
Wie schon oben gesagt, hat hier niemand von einem Kaufvertrag gesprochen. Und mit ein wenug nachdenken würde man darauf kommen, dass es auch noch andere Verträge gibt. Stichwort: Darlehensvertrag.

Zitat (von 9elfer):
Bei allem Anderen hätte der TE gesetzlich einen Rückgabeanspruch wo wir dann im weiteren Verlauf bei der Unterschlagung wären.
Das ist ja nun einfach falsch.

Zitat (von 9elfer):
Wenn man nach ihrer Aussage geht, hat der Freund überhaupt keinen Anspruch auf das Telefon, denn es wurde ja nur vereinbart dass der Freund monatliche Raten überweist - sonst nichts!!! Wie Sie da auf irgendwelche vertraglichen Rechte, auf die sich der Freund berufen könnte, kommen ist mit schleierhaft.
Wo steht, dass der Freund keinen Anspruch auf das Telefon hat?

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#26
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Die Ausführungen von HvS und vacantum sind korrekt.
Es besteht lediglich Anspruch auf die Zahlung der monatlichen Rechnungen. Mehr nicht. Keine Unterschlagung und von einem Betrug kann ich auch nichts erkennen.



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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2726 Beiträge, 447x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Ein " Ich schließe einen Vertrag mit Handy ab und du kannst es nutzen wenn du die monatlichen Gebühren übernimmst" dürfte dafür nicht reichen.


Genau das (so formuliert) wäre sogar ein Vertrag, der die Rückforderung des Telefons explizit vorsieht.
Der Kumpel darf das Telefon nutzen, wenn er die Raten zahlt. Jetzt zahlt er die Raten nicht, darf es also auch nicht mehr nutzen.,

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 70x hilfreich)



Zitat (von vacantum):
Und von Kaufvertrag hat hier auch niemand gesprochen.


Doch!
Zitat (von Harry van Sell):
das ist mangels vertraglich vereinbarten Eigentumsvorbehalt jetzt das Eigentum des Freundes.

Oder bei welchem Vertrag wollen Sie sonst einen Eigentumsvorbehalt vertraglich vereinbaren? (§ 449 BGB)
Beim Dahrlehnsvertrag?
Zitat (von vacantum):
Und mit ein wenug nachdenken würde man darauf kommen, dass es auch noch andere Verträge gibt.

Darauf habe ich bereits hingewiesen.
Zitat (von 9elfer):
Dann sollte man sich doch sinnigerweise mal fragen, was denn überhaupt für ein Vertrag zu Grunde liegt.

Aber es freut mich, dass Sie dies jetzt in ihre Überlegungen mit einbeziehen.
Zitat (von vacantum):
Stichwort: Darlehensvertrag.

Jetzt könnte es auf einmal auch ein Dahrlehnsvertrag sein? Wobei ich mich schon frage, wie man bei der Sachverhaltsschilderung auf sowas kommen kann. Selbst wenn; wo soll denn da der Anspruch auf das Telefon begründet sein?
Zitat (von vacantum):
Das ist ja nun einfach falsch.

Nö, denn z.B. bei einem Leihvertrag, einem Mietvertrag oder einem Nutzungsvertrag etc. kann ich kündigen und das Eigentum zurück verlangen. Was daran falsch sein soll erschließt sich mir nicht.
Zitat (von vacantum):
Wo steht, dass der Freund keinen Anspruch auf das Telefon hat?

Ich weiss nicht warum Sie das Pferd von der falschen Seiten aufzäumen wollen.
Der Freund ist im Besitz von fremden Eigentum, denn den Vertrag mit 1&1 hat nicht er abgeschlossen sondern der TE. Wenn er der Meinung ist, dass es sein Eigentum ist oder er es berechtigterweise in Besitz hat müsste er die gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen nennen können, denn der TE kann das ganz gut durch seinen Vertrag mit 1&1.

Aber lassen wir`s gut sein; Sie haben ihre Meinung und ich meine.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Es besteht lediglich Anspruch auf die Zahlung der monatlichen Rechnungen.


Und wo soll der Übergang des Eigentums herkommen?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Die rechtliche Grundlage wurde schon erwähnt. Der Freund ist im Besitz fremden Eigentums;


Das ist aber nicht der Inhalt des Vertrages zwischen den Freunden, in dem geht es offensichtlich nur um Moneten.

Zitat (von 9elfer):
Und wo soll der Übergang des Eigentums herkommen?


Der ist unerheblich, da sich der Vertrag mit den Freunden darauf nicht bezieht.

Zitat (von marcel1893):
Wir hatten diesbezüglich zudem einen Vertrag aufgesetzt das er sich verpflichtet die Rate jeden Monat mir zu überweisen.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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