GEMA Forderung an eine kleine Änderungsschneiderei

15. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tshekal
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
GEMA Forderung an eine kleine Änderungsschneiderei

Hallo,
Meine Mutter hat eine kleine Änderungsschneiderei - vor kurzem ist ein Gema Mitarbeiter in den Laden rein und meine Mutter hatte gerade Musik an ( durch einen Notebook in der Ecke wo sie arbeitet, Musik war nur für sie selbst gedacht). Ein paar Eckdaten zu der Änderungsschneiderei : ca 20 qm; ca 40-50 Kunden im Monat; monatl. Netto Gewinn : ca 500€

jetzt hat uns die Gema eine Kostenforderung + Vertragsvorschlag geschickt:

zukünftig sollen wir 30,02€ ( incl. Umsatzsteuer) pro Vierteljahr zahlen, beginnend 01.11.2018
rückwirkend für die letzten 2 Jahre Musiknutzung wird 261,94€ gefordert( incl. Umsatzsteuer).

Bitte um Rechtshilfe:

1) Können wir die Kostenforderung + Vertrag widersprechen/ abzulehnen? ( Kunden kommen nicht um Musik zu hören - Im Fall einer Zahnarztpraxis wurde es ja erfolgreich widersprochen ) - zu dem ist es eine kleine Änderungsschneiderei, der Kostenfaktor ist verhältnismäßig groß im Vergleich zum Gewinn.
Ich denke da an eine Erklärung Musik zukünftig nur durch Kopfhörer anzuhören.

2) Der Notebook wurde letztes Jahr gekauft, dadurch war ihr erst möglich Musik zu hören, die Forderung rückwirkend auf die letzten 2 Jahre macht daher keinen Sinn. Bin mir auch nicht sicher ob die geforderten 30€/Vierteljahr im Bezug auf die Größe der Schneiderei gerecht ist


Bedanke mich im Voraus für die Hilfe

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

https://www.channelpartner.de/a/gema-kassiert-musikwiedergabe-in-geschaeftsraeumen,200453

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#2
 Von 
Tshekal
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Rechnung wäre dann teilweise gerechtfertigt, habe noch die Quittung von dem Notebook, wie würde meine Rechtslage aussehen wenn ich Gema anschreibe dass die die Forderung neubrechnen soll weil der Notebookkauf erst 1 Jahr her ist und die für 2 Jahre das Geld fordern. Und ich würde den zukünftigen Vertrag mit 30€/ Vierteljahr auch widersprechen da meine Mutter ab jetzt nur mit Kopfhörer Musik anhört.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Wenn du das durchfechten würdest, dann könnte ich mir vorstellen, dass, analog zum Zahnarzturteil, auch hier keine GEMA fällig wäre. Das mit dem Rechner Kauf vor einem Jahr ist Quatsch. Vorher hat deine Mutter halt mit einem Radio oder einem anderen Rechner Musik gehört.
Dem zukünftigen Vertrag würde ich ebenfalls widersprechen. Man braucht dazu keine Begründung. Man braucht noch nicht einmal zu widersprechen, denn wenn es lediglich ein Vertragsvorschlag war, dann gibt es ja gerade keinen Vertrag.
@BigiBigiBigi, dein Link beinhaltet veraltete Informationen.



-- Editiert von -Laie- am 15.11.2018 13:36

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