GPRS Kosten nachweislich verschwiegen

10. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
xkr
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
GPRS Kosten nachweislich verschwiegen

Halli Hallo,

ich hoffe dass ihr mir ein klein wenig weiter helfen könnt :)

Ich habe vor ca. einem halbem Jahr einen Vertrag bei The Phone House abgeschlossen. Als ich gestern die Januar-Rechnung erhielt traf mich der Schlag, als ich feststellen durfte, dass ich für den angefallen Datentraffic (über welchen ich mir bis jetzt nicht im klaren bin, wie dieser zustande kam/kommt) pro Megabyte 19,46€ brutto zahlen soll!

Sofort holte ich meinen Vertrag raus und schaute nach wie diese absolut lächerlichen und völlig unangemessenen Kosten entstanden sind!

Also ging ich die gesamten AGB durch und gelangte an den Absatz 3.2. welcher wie folgt lautet:

"Die Entgelte für die einzelnen Leistungsdaten ergeben sich aus der jeweils bei Vertragsabschluss oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste. Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis findet sich auf der Webseite von The Phone House unter www.phonehouse.de."

Folglich schaute ich sofort auf der Website nach und NIRGENDS lässt sich diese Information unter meinem gewähltem Tarif/Vertrag finden!

Ein Anruf bei der Hotline folgte und der Herr am anderen Ende bestätigte mir, dass er die Kosten ebenfalls nicht finden könne! "Wahrscheinlich hat man diese vor kurzem von dort entfernt" heißt es von ihm - Klasse... - Jedoch könne er mir diese - auf meine Nachfrage hin!!! - nennen. Er schickt Sie mir nun zu (wie auch immer er das macht, denn danach gefragt hat er nicht).


Frage nun von mir! Muss ich die angefallenen GPRS-Kosten bezahlen wenn sie, wie in den von mir akzeptierten AGB, nicht zu finden sind?

leider funktioniert just in diesem Moment archive.org grade nicht, sodass ich den Stand der Webseite von vor einem halbem Jahr nicht nachprüfen kann (werde dies natürlich sofort tun, sobald die Seite wieder funktioniert), jedoch gehe ich stark davon aus, dass es vor einem halbem Jahr ebenfalls nirgends zu finden sein wird! ;-)

Vielen Dank!

-- Editiert am 10.02.2011 19:45

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xkr
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

als ich soeben die aktuellen AGB anschauen wollte, stellte ich fest, dass hier auch nur irgendwelcher Code-Kauderwelsch zu finden ist... :D

http://www.pic-upload.de/view-8841760/Unbenannt.png.html

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#2
 Von 
TPHBlog
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag xkr!

Zunächst zu Ihrer Frage: Natürlich sind wir als Anbieter verpflichtet, Ihnen unsere Preislisten zur Verfügung zu stellen. Es liegt sogar in unserem eigenen Interesse, dass unsere Kunden diese Informationen über unsere Homepage abrufen können. Hohe Kosten für Datentransfer ohne gesonderte Datenoptionen bleiben zwar auch mit Preislisten eine böse Überraschung - aber zumindest hätten Sie nicht den falschen Eindruck gewonnen, wir wollten etwas "verschweigen".

Dank Ihres Hinweises haben wir die fehlende Verlinkung auf unserer Homepage bemerkt und werden die Informationen kurzfristig wieder in unserer Infothek verfügbar machen.

Unabhängig hiervon: Sie haben Leistungen genutzt. Ob Sie aufgrund unseres Fehlers die genutzten Leistungen mangels Preisliste nicht oder zu "marktüblichen" Konditionen ausgleichen müssten, ist sicher eine spannende juristische Frage, die sich als konkreter Fall unserer Rechtsabteilung nicht gestellt hat.

Als Testsieger in der Beratung für Smartphones finden wir in der Praxis für unsere Kunden immer eine zufriedenstellende Lösung. Sie können sich hierzu gerne über die Adresse kundenservice@phonehouse.de mit mir in Verbindung zu setzen. Schließlich möchten wir von The Phone House, dass Sie mit einem guten Gefühl und ohne Sorge vor überbordenden Kosten Datendienste nutzen können.

Mit freundlichen Grüßen aus Münster
R. Wartenhorst
Kundenservice
The Phone House Telecom

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Unabhängig hiervon: Sie haben Leistungen genutzt.

Was Phonehouse nicht nur behaupten sondern grundsätzlich bei bestreiten des Kunden erst einmal beweisen müsste ...



quote:
Ob Sie aufgrund unseres Fehlers die genutzten Leistungen mangels Preisliste nicht oder zu "marktüblichen" Konditionen ausgleichen müssten, ist sicher eine spannende juristische Frage, die sich als konkreter Fall unserer Rechtsabteilung nicht gestellt hat.

... weil die Rechtsabteilung in solchen Fällen den Kundenbetreuern meist die 'Betragsreduzierung auf Flatrateniveau im Rahmen der Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht' empfiehlt.
Einfach damit die Frage nicht ganz unspannend zu ungunsten der Firma entschieden wird...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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