Garantie im Kaufvertrag

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Michnix123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie im Kaufvertrag

Hallo liebe Leute im Forum!

Ich habe Anfang des Jahres einen Gebrauchtwagen bei einem Händler erstanden. Der Wagen ist 3 Jahre alt, gut gepflegt und gewartet. Ein entscheidendes Kriterium den Wagen zu kaufen, war die 3 jährige Reparaturkostenversicherung. Ohne diese Garantie häte ich den Wagen wahrscheinlich nicht gekauft. Sie kostete mich allerdings auch knapp 600 Euro. Als ich den Wagen beim Händler abgeholt und bezahlt habe, sagte er mir, dass es Probleme mit der Versicherung gebe (wegen Jahresinventur) und er mir die Police später zuschicken würde. Einige Tage später rief er mich an und meinte, er könne mir nur eine 1 jährige Garantie anbieten und wollte meine Kontodaten um mir den Differenzbetrag zu überweisen. Als Grund nannte er die Versicherung, die sich verändert hätte.
Jetzt meine Frage: Ich habe den Wagen mit 3 Jahren RepKosten Versicherung gekauft (steht im Vertrag und in der Rechnung). Habe mittlerweile Reifen, Scheibenwischer und Inspektion (bei meiner Werkstatt) "gekauft", möchte den Wagen behalten, aber auch mit den drei Jahren Garantie. Was kann ich tun?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Michnix123):
(steht im Vertrag und in der Rechnung)

Genauer Wortlaut?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Michnix123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf der Rechnung steht der Posten "Gebrauchtwagengarantie 3 Jahre" und der Preis.
Auf dem Kaufvertrag ist zunächst die Option "mit Gebrauchtwagengarantie" angekreuzt. Unter sonstiges steht dann "3 Jahre Gebrauchtwagengarantie inklusive"

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Michnix123):
Was kann ich tun?



Den Verkäufer auffordern den Vertrag zu erfüllen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Hier wird sich der Verkäufer auf eine Unmöglichkeit der Lieferung berufen können. Der Verkäufer hat dann Schadenersatz zu leisten für alles was seinem Geschäftsbereich zuzuordnen ist. Es ist also besser Schadenersatz zu verlangen als auf den Vertrag zu bestehen, denn dieser KANN nicht erfüllt werden. Es war wohl beiden Parteien klar, dass nicht der Händler, sondern eine dritte Partei der Garantieversicherungsgeber sein wird. Auf die Rückzahlung des Betrages würde ich mich also einfach mal so nicht einlassen, sondern vom Vertragspartner Schadenersatz fordern. Das kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Entweder man sucht sich eine Versicherung die das gewünschte versichert und der der VK hat evtl. entstehende Mehrkosten zu tragen, oder man vereinbart, dass der VK, im Schadenfall, die Leistung der Versicherung erbringen wird. Du kannst auch den Kaufvertrag widerrufen wenn ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages von der Gegenpartei nicht erbracht werden kann.

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Hier wird sich der Verkäufer auf eine Unmöglichkeit der Lieferung berufen können.


Wieso? Er hat nicht 3 Jahre einer Versicherung zugesichert, sondern nur 3 Jahre Gebrauchtwagengarantie.
Wenn er dazu keine Police bekommt, muss er sie halt selbst gewähren.

Zitat (von micbu):
Es war wohl beiden Parteien klar, dass nicht der Händler, sondern eine dritte Partei der Garantieversicherungsgeber sein wird.


Nö. War nicht vertraglich vereinbart. Bzw. wird der Händler dies dem Käufer nicht nachweisen können.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Nö. War nicht vertraglich vereinbart.
Das ist so verkehrsüblich. Der Käufer wird da nichts andere erwarten dürfen ohne separate vertragliche Zusicherung.

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#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2296 Beiträge, 360x hilfreich)

Und inwiefern wäre es für den GEWERBLICHEN HÄNDLER unzumutbar zwei Jahre (eines übernimmt tatsächlich eine Versicherung) selbst für die Reparaturen einzugestehen?

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