Gas - Versorger: Netznutzungsabmeldung fehlerhaft

22. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Yourdaniel
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 19x hilfreich)
Gas - Versorger: Netznutzungsabmeldung fehlerhaft

An diesem Karfreitag beschäftigt mich leider ein Thema mit meinem Gasversorger.
Hier was bisher geschah:

01.08.2010
Ich habe einen neuen Gasanbieter , der mich mit Gas beliefert. Abschlag € 74,00 monatlich und ein Bonus über € 80,00

03.09.2010
Ich bekomme eine Mail über eine Preisanpassung zum 01.11.2010

03.09.2010
Ich mache von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige meinen Vertrag mit dem Gasanbieter.

23.09.2010
Meine Kündigung zum 31.10.2010 wird mir via Mail bestätigt :
„Die Abmeldung werden wir fristgerecht bei Ihrem Netzbetreiber vornehmen. Nach der Rückmeldung des Netzbetreibers erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung.
Den Zählerstand zum Lieferende melden Sie bitte an den örtlichen Netzbetreiber. Bitte beachten Sie, dass eine Schlussrechnung erst erstellt werden kann, wenn der Netzbetreiber uns den Zählerstand bestätigt."

23.09.2010
Über Verivox schließe ich online einen neuen Vertrag mit einem neuen Gasanbieter ab. Darin ist festgehalten, dass mein bisheriger Versorger zum 31.10.2011 gekündigt ist.

05.10.2010
Der neue Gasanbieter bestätigt mir die Lieferung ab dem 01.12.2010 und dass meine Lieferung im November vom Grundversorger übernommen werden würde.

10.01.2011
Kündigungsbestätigung vom alten Gasversorger zum 31.01.2011

14.03.2011
Schlussrechnung vom alten Gasversorger „für den Verbrauchszeitraum von 01.08.2010 - 31.01.2011 " mit Forderungen über € 1058,88
Dabei ist ab 01.11.2010 der „angepasste", also erhöhte Gaspreis berechnet.

14.03.2011
Ich rufe den Gasversorger an und die Frau am Telefon kann mir auch nicht sagen, wie das passiert ist. Aber die € 80,00 Bonus ständen mir nicht zu, da diese für Neukunden gelte, die mindestens ein Jahr Vertragspartner sind.Sie könne mir nur das Zahlungsziel um 1 Monat nach hinten verschieben, also bis Mitte April und gebe den Vorfall weiter an einen Zuständigen.
Ich schreibe auch ein Einschreiben an den alten Versorger, dass ich zum 31.10.2010 fristgerecht gekündigt habe und somit bereit bin, die Rechnung bis dahin in Höhe von noch ca. € 40,- zu bezahlen. Diesen Betrag erlaube ich von meinem Konto abzubuchen und ansonsten widerrufe ich meine Einzugsermächtigung. Ansonsten lege ich Widerspruch gegen die Schlussrechnung ein.

06.04.2011
Mail vom alten Netzversorger:
„Sehr geehrter Herr Kunde,
leider wurde die Netznutzungsabmeldung zum 31.10.2010 von uns fehlerhaft an Ihren zuständigen Netzbetreiber versendet . Dadurch ist die Abmeldung zu diesem gewünschten Termin leider nicht möglich. Die Abmeldung erfolgte somit zum 31.01.2011. Wir möchten uns für die Verzögerungen entschuldigen."

20.04.2011
Ich erhalte eine Mahnung , in der die € 1058,88 und € 8,- Mahngebühren bis zum 04.05.2011 gezahlt werden sollen, sonst würde der Betrag gerichtlich geltend gemacht werden.


Und was muss ich jetzt tun? Bzw. wen muss ich denn nun für das verbrauchte Gas bezahlen? Ich hatte ja fristgerecht gekündigt und das auch Bestätigt bekommen. Muss ich wirklich für den Fehler bei der Netznutzungsabmeldung des alten Gasversorgers gerade stehen? Sicherlich sollte ich nun der Mahnung zunächst widersprechen. Aber was sollte ich noch in diesen Widerspruch reinschreiben?

Vielen Dank für die Antworten…an diesem sonnigen Osterwochenende


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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Yourdaniel
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 19x hilfreich)

Aber muss ich dann den alten, niedrigeren Strompreis zahlen, oder den neuen höheren? Immerhin war ich mit diesem ja nicht einverstanden.

Auf jeden Fall werde ich morgen ein Einschreiben mit dem Einspruch gegen die Mahnung abschicken.

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