Hallo liebe Hilfsgemeinde,
ich habe ein Problem und hoffe das mir hier jm von euch einen Rat geben kann. :-)
Folgendes Problem...
Unser Anschluss an das Versorgungsnetz (Gas) wurde unterbrochen. Seit 3 Wochen laufen Arbeiten in unserer Straße an den Leitungen. Dann kam die Ankündigung, dass in 2 Tagen unsere Gasversorgung für 6 Stunden eingestellt wird. Danach soll man eine Hotline anrufen, um einen Termin für den Stadtwerke-Installateur zu vereinbaren. Dieser soll die Gas Verbindung wieder einschalten bzw. ermöglichen.
Alle Rechnungen wurden natürlich immer bezahlt, es ist allein durch die Leitungsarbeiten eingestellt wurden.
Seit gestern Mittag ist die Versorgung deshalb unterbrochen.
Entsprechend habe ich dort angerufen und mir wurde gesagt, dass derzeit kein Installateur zur Verfügung steht. Betriebsschluss ist heute um 12, dies wurde mir gleich mitgenannt. Ich sollte später erneut anrufen. :-(
Meine Frage ist jetzt natürlich, wie schnell die Stadtwerke die Versorgung wieder gewährleisten muss?? Also wenn diese mir keinen Installateur bis zum Mittag schicken, habe ich dann einen Anspruch darauf, dass dieser stattdessen am Nachmittag/Abend kommt. Immerhin steht jetzt das Wochenende an und es ist schon recht unangenehm gewesen, seit gestern ohne Warmwasser und Herd. Heizung ist bei dem angenehmen Wetter zum Glück nicht nötig. Die Abschaltung wurde immerhin auch ohne mein Verschulden durchgeführt.
Für sämtliche Hilfe bzw. Antworten sage ich bereits herzlich Danke ;-)
-- Editiert von Moderator am 31.03.2017 12:18
-- Thema wurde verschoben am 31.03.2017 12:18
Gas wurde mit kurzer Ankündigung wegen Reparaturen abgestellt.
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Das ist das Unterforum Mietrecht. Bist du Mieter und wenn ja hat der Vermieter den Vertrag mit den Stadtwerken unterschrieben?
Die Frage kann in diesem Forum (egal welcher Strang) nicht beantwortet werden, das müssen Sie mit dem Versorger klären. Jeder Versorger hat einen Notdienst, wenn Sie heute vormittag nichts erreichen, dann wenden Sie sich an diesen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Niederdruckanschlussverordnung sagt dazu folgendes:
§ 17
Unterbrechung der Anschlussnutzung
(1) Die Anschlussnutzung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung eines drohenden Netzzusammenbruchs erforderlich ist. Der Netzbetreiber hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben. Eine notwendige Unterbrechung wegen eines vom Anschlussnutzer veranlassten Austauschs der Messeinrichtung durch einen Dritten nach§ 21b
des Energiewirtschaftsgesetzes hat der Netzbetreiber nicht zu vertreten.
(2)
Der Netzbetreiber hat die Anschlussnutzer bei einer beabsichtigten Unterbrechung der Anschlussnutzung rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Pflicht zur Benachrichtigung entfällt, wenn die Unterrichtung
1. nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und der Netzbetreiber dies nicht zu vertreten hat oder
2. die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde.
In den Fällen des Satzes 3 ist der Netzbetreiber verpflichtet, dem Anschlussnutzer auf Nachfrage nachträglich mitzuteilen, aus welchem Grund die Unterbrechungvorgenommen worden ist.
Sry wegen den falschen Unterzweig. War mir auch nicht ganz klar wohin damit.
Ich bin Mieter, der Eigentümer (Vermieter) hat gesagt, dass dies komplett mit den Stadtwerken zu klären ist. Der Versorgungsvertrag wurde auch direkt mit den Stadtwerken geschlossen, dies ist auch so im Mietvertrag angegeben (also Versorgung erfolgt über einen beliebigen Versorger durch den Mieter).
Dennoch besten Dank für die Hilfe bisher.
-- Editiert von Manfred2017 am 31.03.2017 10:11
Dann ist es das falsche Unterforum.
@mods: Bitte verschieben
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