Hallo Leute,
meine Eltern (Laien bei Verträgen) haben es bisschen verhauen: Sie haben bei ihrem Gasanbieter nicht rechtzeitig gekündigt als dieser eine Erhöhung des Arbeitspreises auf 25Cent/Kwh (ab dem 01.09.2022) angekündigt hatte.
Jetzt kam natürlich eine dicke Rechnung und will jetzt für die beiden kündigen. Die beiden sind schon viele Jahre bei dem Lieferanten, was für eine gesetzliche Kündigungsfrist liegt hier vor? Habe was von zwei oder vier Wochen gehört?
Und eine schnelle Sonderkündigung greift nicht mehr denke ich mal, da ist wohl viel zu viel Zeit verstrichen.
Achja, der Lieferant nimmt das Telefon nicht ab und geht auch auf keine E-Mails ein, was wäre da ein gutes Vorgehen? Kündigung per Einschreiben und?
Gasanbieter, wann tritt Kündigung ein?
11. Juli 2023
Thema abonnieren
Frage vom 11. Juli 2023 | 13:29
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 2x hilfreich)
Gasanbieter, wann tritt Kündigung ein?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 11. Juli 2023 | 22:10
Von
Status: Unbeschreiblich (116263 Beiträge, 39236x hilfreich)
Zitatwas für eine gesetzliche Kündigungsfrist liegt hier vor? :
Die, welche sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergibt.
ZitatAchja, der Lieferant nimmt das Telefon nicht ab und geht auch auf keine E-Mails ein, was wäre da ein gutes Vorgehen? :
Eine gerichtsfeste Zustellung - also mindestens Einschreiben-Einwurf.
Zitatwill jetzt für die beiden kündigen. :
Dazu fehlt es wohl an der Befugnis. Was auch die Nichtreaktion des Anbieters erklären würde ...
#2
Antwort vom 13. Juli 2023 | 10:52
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatDazu fehlt es wohl an der Befugnis. Was auch die Nichtreaktion des Anbieters erklären würde ... :
Hey Harry, natürlich schreibe ich nur die Kündigung, die Unterschrift gibt es dann vom Vater. Das Gasanbieter (priogas) ist wirklich unerreichbar (Siehe Trustpilot Bewertungen anderer Kunden).
ZitatDie, welche sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergibt. :
Ich las, dass bei der Grundversorgung eine 2 Wochen Kündigungsfrist (statt 4) besteht. Der Anbieter bezieht sein Gas aus der Grundversorgung (steht so in den Abrechnungen), weißt du ob sowas bei der vorliegenden Konstellation eintrifft?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 13. Juli 2023 | 14:24
Von
Status: Unbeschreiblich (30481 Beiträge, 5446x hilfreich)
ist in diesem Falle der Gaslieferant, bei dem deine Eltern Kunde sind. Hier *priogas*.ZitatDer Anbieter :
Nur mit diesem haben deine Eltern einen Vertrag. Dort steht etwas zu den Kündigungsfristen drin.
Findest du dazu nichts, kann man auch zum nächstmöglichen Termin kündigen.
https://www.prioenergie.de/faq
btw:
Im letzten Jahr haben vermutlich die meisten Gasanbieter ihre Preise angepasst.
Und etliche schon wieder gesenkt.
#4
Antwort vom 13. Juli 2023 | 21:03
Von
Status: Unbeschreiblich (116263 Beiträge, 39236x hilfreich)
ZitatDer Anbieter bezieht sein Gas aus der Grundversorgung :
Garantiert nicht ...
ZitatIch las, dass bei der Grundversorgung eine 2 Wochen Kündigungsfrist (statt 4) besteht. :
Das wäre korrekt, sollten die Eltern bei einem Grundversorger sein.
Es wäre mir allerdings neu, das priogas irgendwo als Grundversorger in Erscheinung tritt ...
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.860
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
Top Vertragsrecht Themen
-
15 Antworten