Gasanbieter, wann tritt Kündigung ein?

11. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Rechtler-laie123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Gasanbieter, wann tritt Kündigung ein?

Hallo Leute,

meine Eltern (Laien bei Verträgen) haben es bisschen verhauen: Sie haben bei ihrem Gasanbieter nicht rechtzeitig gekündigt als dieser eine Erhöhung des Arbeitspreises auf 25Cent/Kwh (ab dem 01.09.2022) angekündigt hatte.

Jetzt kam natürlich eine dicke Rechnung und will jetzt für die beiden kündigen. Die beiden sind schon viele Jahre bei dem Lieferanten, was für eine gesetzliche Kündigungsfrist liegt hier vor? Habe was von zwei oder vier Wochen gehört?

Und eine schnelle Sonderkündigung greift nicht mehr denke ich mal, da ist wohl viel zu viel Zeit verstrichen.

Achja, der Lieferant nimmt das Telefon nicht ab und geht auch auf keine E-Mails ein, was wäre da ein gutes Vorgehen? Kündigung per Einschreiben und?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116263 Beiträge, 39236x hilfreich)

Zitat (von Rechtler-laie123):
was für eine gesetzliche Kündigungsfrist liegt hier vor?

Die, welche sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergibt.



Zitat (von Rechtler-laie123):
Achja, der Lieferant nimmt das Telefon nicht ab und geht auch auf keine E-Mails ein, was wäre da ein gutes Vorgehen?

Eine gerichtsfeste Zustellung - also mindestens Einschreiben-Einwurf.



Zitat (von Rechtler-laie123):
will jetzt für die beiden kündigen.

Dazu fehlt es wohl an der Befugnis. Was auch die Nichtreaktion des Anbieters erklären würde ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtler-laie123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dazu fehlt es wohl an der Befugnis. Was auch die Nichtreaktion des Anbieters erklären würde ...


Hey Harry, natürlich schreibe ich nur die Kündigung, die Unterschrift gibt es dann vom Vater. Das Gasanbieter (priogas) ist wirklich unerreichbar (Siehe Trustpilot Bewertungen anderer Kunden).

Zitat (von Harry van Sell):
Die, welche sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergibt.


Ich las, dass bei der Grundversorgung eine 2 Wochen Kündigungsfrist (statt 4) besteht. Der Anbieter bezieht sein Gas aus der Grundversorgung (steht so in den Abrechnungen), weißt du ob sowas bei der vorliegenden Konstellation eintrifft?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30481 Beiträge, 5446x hilfreich)

Zitat (von Rechtler-laie123):
Der Anbieter
ist in diesem Falle der Gaslieferant, bei dem deine Eltern Kunde sind. Hier *priogas*.
Nur mit diesem haben deine Eltern einen Vertrag. Dort steht etwas zu den Kündigungsfristen drin.
Findest du dazu nichts, kann man auch zum nächstmöglichen Termin kündigen.
https://www.prioenergie.de/faq

btw:
Im letzten Jahr haben vermutlich die meisten Gasanbieter ihre Preise angepasst.
Und etliche schon wieder gesenkt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116263 Beiträge, 39236x hilfreich)

Zitat (von Rechtler-laie123):
Der Anbieter bezieht sein Gas aus der Grundversorgung

Garantiert nicht ...



Zitat (von Rechtler-laie123):
Ich las, dass bei der Grundversorgung eine 2 Wochen Kündigungsfrist (statt 4) besteht.

Das wäre korrekt, sollten die Eltern bei einem Grundversorger sein.
Es wäre mir allerdings neu, das priogas irgendwo als Grundversorger in Erscheinung tritt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.860 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.287 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen