Gasanbieter baut aufgrund offener Jahresendabrechnung kompletten Gaszähler aus statt zu sperren

1. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)
Gasanbieter baut aufgrund offener Jahresendabrechnung kompletten Gaszähler aus statt zu sperren

Offene Jahresendabrechnung.
Geplatzte bzw. verweigerte Ratenzahlungsvereinbarung, weil zuständiger Sachbearbeiter gepennt hat und meine Anfrage diesbezüglich verschlammt hat (das wurde mir mündlich sogar bestätigt).
Daraufhin Ausbau des kompletten Gaszählers im Keller (Mehrfamilienhaus); natürlich ohne vorherige Ankündigung.
Zwischenzeitlich ist alles bezahlt. Darauhin folgte Zusage, die Gaszufuhr sei wieder offen und innerhalb von 24 Stunden liefe wieder alles wie gewohnt.
Nach 2 Tagen noch immer kein Gas und keine Heizung. Die Temperaturen gehen nun nachts wieder in den Minusbereich.
Wieder Nachfrage beim Gasversorger.
Dann wurde justament und ganz lapidar mitgeteilt, ich müsse ja nun eine Fachfirma beauftragen, die den Gaszähler bei denen im Verwahrdepo abholt und bei mir - selbstverständlich auch auf meine Kosten - wieder einbaut.
Bei allem Respekt, aber das kann doch nicht rechtmäßig geschweige denn verhältnismäßig sein, oder?
Die haben den Ist-Zustand doch herbeigeführt. Was baut man überhaupt den Zähler aus?
Und nun wird sich auf dumm gestellt getreu dem Motto, ja sie können ja Gas beziehen, wenn sie ihren Zähler wieder einbauen lassen. Das ist doch blanker Hohn und Spott.

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mybe2
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von Nugget):
das kann doch nicht rechtmäßig geschweige denn verhältnismäßig sein, oder?
Aber natürlich kann es das. Ich behaupte an der Stelle, dass da einiges mehr passiert ist und nicht urplötzlich, aufgrund einer nicht beglichenen Rechnung, am Tag nach der Zahlungsfrist der Zähler ausgebaut wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Nugget):
Die haben den Ist-Zustand doch herbeigeführt.

Nö, das warst Du.



Zitat (von Nugget):
Was baut man überhaupt den Zähler aus?

Ganz einfach: damit der Schuldner nicht noch weiter Gas auf Kosten anderer verbraucht.



Zitat (von Nugget):
Bei allem Respekt, aber das kann doch nicht rechtmäßig geschweige denn verhältnismäßig sein, oder?

Was konkret?

Zitat (von Nugget):
ich müsse ja nun eine Fachfirma beauftragen, die den Gaszähler bei denen im Verwahrdepo abholt

Ausschließlich zugelassene Fachunternehmen dürfen an Gasinstallationen arbeiten.
Das ist sowohl rechtmäßig als auch verhältnismäßig.

Zitat (von Nugget):
und bei mir - selbstverständlich auch auf meine Kosten - wieder einbaut.

Auf wessen Kosten denn sonst? Du hast die Bezahlung verweigert, insofern war die Einstellung der Versorgung und die Sicherung des Anschluss geboten.
Das ist ebenfalls sowohl rechtmäßig als auch verhältnismäßig.



All das hätte man durch entsprechende Ratenzahlung vermeiden können, hat man nicht getan ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Zitat (von maybemaybe):
Ich behaupte an der Stelle, dass da einiges mehr passiert ist und nicht urplötzlich, aufgrund einer nicht beglichenen Rechnung, am Tag nach der Zahlungsfrist der Zähler ausgebaut wurde.


Oh Wunder, es ist doch tatsächlich nicht mehr passiert. Oder wissen Sie mehr als ich?
Ich habe nach Zugang der Jahresabrechnung um Ratenzahlung gebeten. Bei Strom hat es schließlich auch einwandfrei funktioniert.
Dann ist drei Monate nichts mehr passiert. Strom war sodann abbezahlt, ergo habe ich eigenhändig angefangen auch Gas monatlich abzuzahlen. Auch danach keine Reaktion. Bis Tag x wo plötzlich der Zähler weg war.
Mir wurde dann am Telefon mitgeteilt, dass (O-Ton) der wohl zuständige Sachbearbeiter vergessen hat ein Ratenzahlungskonto anzulegen. Mein Gesuch bzgl Ratenzahlung wäre eingegangen. Dann hieß es plötzlich, ja man hätte mir ja daraufhin eine E-Mail geschrieben wegen der Ratenhöhe. Ich habe keine E-Mail erhalten. Sonst hätte ich mich doch gemeldet. Dann hieß es "ja nee, kann auch sein, dass es ein Schreiben per Post war. Hallo, wer’s glaubt! Da hat mir schon mein gesunder Menschenverstand gesagt, dass da was nicht stimmen kann.
Beim nächsten Telefonat hieß es dann nämlich, die Raten für Gas hätten ja ab dann und dann gezahlt werden müssen. Ach nee, also bedurfte es ja gar keiner Nachfrage zwecks der Ratenzahlung. Bei Strom hat mich ja schließlich auch keiner gefragt. Da wurde der Plan erstellt und das lief einwandfrei.

Montag bekam ich den Zahlungseingang bestätigt. Am Dienstag hieß es, die Gasversorgung sei wieder freigeschaltet. Es könne aber bis zu 24h dauern. Mittwoch nichts. Gestern dann meine Nachfrage, weil im Keller auch noch immer kein Gaszähler hängt. Heute kam dann die Info, ich müsse mich ja nun um die Wiederinstallion kümmern.
Sorry Leute, bei allem Respekt, aber das ist Verarschung hoch 10!

Warum wird ein Gaszähler ausgebaut, wenn die Gaszufuhr scheinbar separat gesperrt werden kann (sie haben es selbst geschrieben). Oder wird beim Strom auch direkt der Stromzähler ausgebaut? Nee! Es wird gesperrt in Form einer "Blombe" am Zähler.

Warum wird gesagt, in 24h läuft wieder alles. Darf man sich auf solche Zusagen etwa nicht verlassen?

Also kommt mir nicht mit, da muss ja mehr gewesen sein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
All das hätte man durch entsprechende Ratenzahlung vermeiden können, hat man nicht getan ...


Erst lesen, dann kommentieren. Danke.

Und warum sollte ich Gas auf anderer Leute Kosten verbrauchen? Das ist Nonsens wenn jeder seine eigenen Zähler hat, was hier der Fall ist.

Sorry, aber in meinen Augen ist es nicht verhältnismäßig den Zähler komplett auszubauen. Eine übliche Sperre der Gaszufuhr hat es ja wohl gegeben. Dazu bedarf es mitnichten einer Deinstallation. Und wenn, ist hinterher der Ursprungszustand wieder herzustellen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mybe2
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 46x hilfreich)

Die Tatsache, dass du selbst 3 Monate nach der Jahresendabrechnung die volle Summe nicht beglichen hast, fällt beispielsweise unter der Kategorie "Da ist mehr passiert, als du mitgeteilt hast".
Du hattest zu keinem Zeitpunkt ein Anrecht auf Ratenzahlung, im Gegenteil: die volle Summe hätte binnen der Frist beglichen müssen.
Und wie geschildert kam es auch zu keiner Ratenvereinbarung. Du warst in Verzug.
Für alles, was darauf folgte und folgen wird, bist alleinig du verantwortlich.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von maybemaybe):
Die Tatsache, dass du selbst 3 Monate nach der Jahresendabrechnung die volle Summe nicht beglichen hast, fällt beispielsweise unter der Kategorie "Da ist mehr passiert, als du mitgeteilt hast".


Das kann übrfigens schon beim Vertragsschluss anfangen:
Anbieter: "Wieviel Jahresverbrauch?"
Kunde: "xxxxx m³"
Anbieter: "Echt? So wenig für so eine Liegenschaft?"
Kunde: "Ja, echt!"
Anbieter: "Ok, Abschlag ist (viel zu niedrig) €"

Normalerweise sind die Abschläge ja in einem realistischen Rahmen und große Nach- oder Rückzahlungen nur bei signifikanten Änderungen im Verbrauch zu erwarten (von den betrügeischen Versuchen die Verträge anzupassen die in den letzten Monaten abgingen mal abgesehen).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen