Gasanbieter verweigert Vertragsmitnahme (Umzug)

26. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
go594267-85
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Gasanbieter verweigert Vertragsmitnahme (Umzug)

Guten Tag zusammen,

ich habe einen Vertrag bei einem Gasanbieter mit vergleichsweise günstigen Preisen.
Dieser Vertrag hat eine Preisgarantie und ist noch bis zum 3.11.2023 gültig.
Nun steht ein Umzug in eine neue Wohnung an und ich möchte den Vertrag natürlich mitnehmen.
Der Anbieter verweigert mir dies aber und bittet mich zu kündigen und einen neuen Vertrag abzuschließen, der durch die aktuellen Umstände mehr als das doppelte kostet.
Darf mein Gasanbieter mich einfach aus dem Vertrag schmeißen ?
Hier ein Auszug aus der AGB:

Zitat:
23. Was passiert, falls der Kunde umzieht?
23.1 Im Falle des Umzugs verpflichtet sich der Kunde, spätestens
vier Wochen vor dem Auszug das Auszugsdatum, die neue Lieferanschrift, die neue Rechnungsanschrift, die zur Bezeichnung der
künftigen Entnahmestelle verwendeten Identifikationsnummer
und das Einzugsdatum Octopus Energy Germany in Textform per
Email mitzuteilen.
23.2 Zusammen mit der Benachrichtigung, spätestens jedoch vier
Wochen vor dem Auszug, kann der Kunde den Vertrag fristlos
zum mitgeteilten Auszugstermin kündigen. Die fristlose Kündigung wird nicht wirksam, wenn Octopus Energy Germany dem
Kunden binnen 2 Wochen nach Erhalt der außerordentlichen Kündigung mitteilt, dass eine Belieferung an dessen neuen Wohnsitz
zu den bisherigen Vertragsbedingungen möglich ist.
23.3 Octopus Energy Germany behält sich das Recht zur ordentlichen Kündigung vor für den Fall, dass sich die bisherigen
Vertragsbedingungen ändern, der Kunde jedoch nicht fristlos
kündigt.
23.4 Sollte der Kunde Octopus Energy Germany zu spät oder gar
nicht über den Umzug informieren, ist der Kunde Octopus Energy
Germany für einen etwaig daraus entstehenden Schaden verantwortlich und gegenüber Octopus Energy Germany zum Ersatz
dessen verpflichtet.

Der Umzug ist für den 01.06 datiert.

PS: Ich hoffe, ich habe die richtige Kategorie erwischt

Danke

Grüße
Lars

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von go594267-85):
Nun steht ein Umzug in eine neue Wohnung an und ich möchte den Vertrag natürlich mitnehmen.

Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ist das aber nicht möglich ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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