Gasliefervertrag Preisgarantie bei Verlängerung

21. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
cuxtown
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Gasliefervertrag Preisgarantie bei Verlängerung

Hallo,

ich möchte kurz folgende Frage / Sachverhalt zur Diskussion stellen:

Ein Energieliefervertrag, bspw. über Gas, wird mit einer Preisgarantie von 12 Monaten und einer Laufzeit von auch 12 Monaten abgeschlossen. Der Vertrag soll sich nach dieser vereinbarten Laufzeit um weitere 12 Monate verlängern.

Tritt bei der Verlängerung ebenfalls eine 12 Monats Preisgarantie in Kraft, angelehnt an die ursprüngliche Vereinbarung?

Auszug aus den AGB's:

1. Vertragsabschluss / Lieferbeginn
1.1. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der xxxx GmbH (kurz:
xxx) in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab,
dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung
des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gem. §§ 355 Abs.
2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert die xxxx hierzu ausdrücklich auf.
1.2. Sofern der Kunde bei Abschluss des Vertrages eine feste Laufzeit des
Produktes auswählt, hat der Vertrag eine feste Laufzeit von 12 bzw.
24 Monaten, jeweils beginnend mit dem in der Vertragsbestätigung
genannten Tag des Vertragsabschlusses. Der Vertrag verlängert sich
jeweils um 12 Monate, wenn er nicht vom Kunden oder der xxx mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
1.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt

Angenommen, der Vertrag wird so abgeschlossen und Endet am 31.12., wird ohne Änderung im Januar des folgenden Jahres fortgeführt, also stillschweigend gem. AGB da von keiner Seite gekündigt. Ist dann nicht davon auszugehen, dass die Preisgarantie ebenfalls für weitere 12 Monate besteht?

Ich freue mich auf eine rege Diskussion, schön wäre auch eine juristische Beurteilung.

Gruß
cuxtown

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119531 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von cuxtown):
Tritt bei der Verlängerung ebenfalls eine 12 Monats Preisgarantie in Kraft, angelehnt an die ursprüngliche Vereinbarung?

Dazu müsste man den Wortlaut der relevanten Klauseln kennen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2283 Beiträge, 360x hilfreich)

Das fängt schon damit an, ob eine Preisgarantie tatsächlich "für x Monate" oder "bis zum x.x.xxxx" vereinbart wurde.
In ersterem Fall würde ich sagen die Preisgarantie verlängert sich mit. Im zweiten Fall nicht.

Allerdings unter dem Vorbehalt, dass es keine detailierteren Bestimmungen über die von der Verlängerung betroffenen Vertragsteile gibt. (die Formulierung in meinem eigenen Gasvertrag z. b. lautet "...verlängert sich zu gleichen Konditionen um weitere 12 Monate...")

0x Hilfreiche Antwort

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