Hallo liebe Forumgemeinde,
Ich habe von meinem Gasversorger einen Brief erhalten.
In dem Brief steht der Satz: "Eine gute Nachricht für Sie: Wir senken den Gaspreis."
Danach werden die neuen Preise genannt.
Es sind keine Vergleichspreise (bis jetzt gültige Preise) angegeben.
Ich war verwundert, laut den Medienberichten sollen die Energiepreise ja eher steigen.
Deswegen habe ich in meinen Unterlagen die aktuellen Preise heraus gesucht - und siehe da - sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind deutlich erhöht.
Ist das Energieunternehmen an den Feststellungssatz am Anfang des Briefes gebunden?
Oder ist dieser nicht relevant, weil die tatsächlichen Preise anschließend im Text genannt werden, und der Adressat dann selber darauf kommen muss, dass eine Erhöhung und keine Senkung vorliegt?
-- Editiert sveny80 am 08.07.2014 10:25
-- Editiert sveny80 am 08.07.2014 10:26
-- Editiert sveny80 am 08.07.2014 10:27
Gaspreiserhöhung - Senkung wird gleichzeitig erwäh
8. Juli 2014
Thema abonnieren
Frage vom 8. Juli 2014 | 10:23
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 90x hilfreich)
Gaspreiserhöhung - Senkung wird gleichzeitig erwäh
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#1
Antwort vom 8. Juli 2014 | 13:01
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
quote:
Ist das Energieunternehmen an den Feststellungssatz am Anfang des Briefes gebunden?
Nein. Das ist verständigerweise nicht als Angebot einer Vertragsänderung zu sehen, das man nur noch annehmen müßte.
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