Gastronomie Auflösung Sonderkündigung Sky & DSL

4. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lutz45
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Gastronomie Auflösung Sonderkündigung Sky & DSL

Hallo liebe Freunde, hier wiedermal eine Frage an die Experten...

Person A muss aus wirtschaftlichen Gründen seine Gastronomie verkaufen (Notverkauf/Inventar), und kündigt mit sofortiger Wirkung seinen Gastronomie Sky Vertrag und seinen Gastronomie DSL Anschluss, trotz Kündigung 4 Wochen vor dem Verkauf und Zusendung des Gewerbe-Abmeldescheins nach dem Verkauf...bucht Sky und der DSL Anbieter Netcologne weiter Geld ab.

Der Witz ist am Telefon-Support wird immer wieder gesagt wir müssen das noch Prüfen....

Mein Frage ist, zählt hier nicht das Sonderkündigungsrecht ?
Ich meine wenn jemand sein Geschäft schließen muss und seine Kündigung an die schickt und dann noch seine Gewerbeabmeldung, muss es doch beendet sein, laut Vertrag läuft Sky noch 1 Jahr und sein DSL Anschluss auch noch 1 Jahr...was eine Menge Geld ist, wäre sich mit SKY-Preisen für die Gastronomie auskennt, weiß das wir hier über knapp 1000 Euro pro Monat reden... so gesehen reden wir hier von knapp 12.000 Euro...


Jemand ne Idee wie man am besten vorgeht...Problem ist auch Person A hat keine Rechtsschutzversicherung mehr.

MFG

Lutz


Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Lutz45):
Mein Frage ist, zählt hier nicht das Sonderkündigungsrecht ?

Wenn denn eines diesbezüglich vereinbart wurde...



Zitat (von Lutz45):
Jemand ne Idee wie man am besten vorgeht

Ja, mal die vertraglichen Vereinbarungen lesen, was dort zum Thema "Sonderkündigungsrecht" steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von Lutz45):
Mein Frage ist, zählt hier nicht das Sonderkündigungsrecht ?


Auf welcher Rechtsgrundlage? Einige Schutzvorschriften sind nur für Verbraucher bzw. können ausgehebelt werden über Vertragsregeln. Selbst wenn man von einem DSL-Privatkundenvertrag ausgeht, dann würde bei der Umzugsregelung noch eine 3-monatige-Vertragsstrafe ziehen. Daher auch noch die Abbuchungen. Bei gewerblichen Verträgen dürfte es eher schlechter aussehen. Den Inhalt kennen derzeit nur die Vertragspartner.
Also lies einfach mal nach.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.376 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen