Hallo liebe Freunde, hier wiedermal eine Frage an die Experten...
Person A muss aus wirtschaftlichen Gründen seine Gastronomie verkaufen (Notverkauf/Inventar), und kündigt mit sofortiger Wirkung seinen Gastronomie Sky Vertrag und seinen Gastronomie DSL Anschluss, trotz Kündigung 4 Wochen vor dem Verkauf und Zusendung des Gewerbe-Abmeldescheins nach dem Verkauf...bucht Sky und der DSL Anbieter Netcologne weiter Geld ab.
Der Witz ist am Telefon-Support wird immer wieder gesagt wir müssen das noch Prüfen....
Mein Frage ist, zählt hier nicht das Sonderkündigungsrecht ?
Ich meine wenn jemand sein Geschäft schließen muss und seine Kündigung an die schickt und dann noch seine Gewerbeabmeldung, muss es doch beendet sein, laut Vertrag läuft Sky noch 1 Jahr und sein DSL Anschluss auch noch 1 Jahr...was eine Menge Geld ist, wäre sich mit SKY-Preisen für die Gastronomie auskennt, weiß das wir hier über knapp 1000 Euro pro Monat reden... so gesehen reden wir hier von knapp 12.000 Euro...
Jemand ne Idee wie man am besten vorgeht...Problem ist auch Person A hat keine Rechtsschutzversicherung mehr.
MFG
Lutz
Gastronomie Auflösung Sonderkündigung Sky & DSL
4. März 2019
Thema abonnieren
Frage vom 4. März 2019 | 20:41
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 2x hilfreich)
Gastronomie Auflösung Sonderkündigung Sky & DSL
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 4. März 2019 | 21:35
Von
Status: Unbeschreiblich (120364 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatMein Frage ist, zählt hier nicht das Sonderkündigungsrecht ? :
Wenn denn eines diesbezüglich vereinbart wurde...
ZitatJemand ne Idee wie man am besten vorgeht :
Ja, mal die vertraglichen Vereinbarungen lesen, was dort zum Thema "Sonderkündigungsrecht" steht.
#2
Antwort vom 4. März 2019 | 22:59
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
ZitatMein Frage ist, zählt hier nicht das Sonderkündigungsrecht ? :
Auf welcher Rechtsgrundlage? Einige Schutzvorschriften sind nur für Verbraucher bzw. können ausgehebelt werden über Vertragsregeln. Selbst wenn man von einem DSL-Privatkundenvertrag ausgeht, dann würde bei der Umzugsregelung noch eine 3-monatige-Vertragsstrafe ziehen. Daher auch noch die Abbuchungen. Bei gewerblichen Verträgen dürfte es eher schlechter aussehen. Den Inhalt kennen derzeit nur die Vertragspartner.
Also lies einfach mal nach.
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