GbR entstanden? wer muss zahlen?

15. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)
GbR entstanden? wer muss zahlen?

Hey!

A, B, C und D haben sich ein gemeinsames Haus zugelegt. Sie tragen alle Kosten gemeinschaftlich in gleicher Höhe.
Das Haus hat einen großen Obstgarten, der natürlich viel Arbeit macht und Kosten produziert.
All die Jahre seit Anlage der Bäume düst der B zu einem befreundeten Betrieb um Schneidwerkzeug, Behälter etc zu holen. Der Cheffe des Betriebes stundet ihm all die Jahre die Rechnungsbeträge und läßt sich nur Lieferscheine unterzeichnen.
Irgendwann zieht der B aus dem Haus aus....mit C und D versteht er sich blendend, nur mit dem A nicht mehr. Als der Betrieb nun dem B eine Rechnung über alle aufgelaufenen Beträge in Höhe von 1500€ sendet, sagen C und D sofort zu, dass sie sich zu 25% beteiligen. A meint: "Nö...hab ich nix mit zu tun - du B hast das alles immer abgeholt, dein Name steht auf den Lieferscheinen, ich muss nix zahlen".

B meint:"Ich habe das Zeug immer nur geholt, weil ich a) das große Auto habe, b) den Cheffe kenn und immer ein Schwätzchen mit ihm halten konnte und c) kam alles was ich geholt habe immer uns allen zu gute - wir sind deshalb alle Schuldner (ev sogar GbR?) und müssen uns alle zu gleichen Teilen an der Rechnung beteiligen....außerdem leben A, C und D noch in dem Haus, haben also immer noch die "Früchte":-)

Wer hat Recht??

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

Eine Person kann kein Gesamtschuldner sein; höchstens alleiniger Schuldner.

Sachverhaltsergänzung: all die Jahre wußten alle um dieses Prozedere.....alle waren damit einverstanden und es war eigentlich immer klar, dass alles an Kosten was den Garten betraf von allen getragen werden sollte!

Da es aber niemals eine Rechnung gab die von irgendeinem bezahlt wurde, taucht das Problem erst jetzt auf.-)

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

es war eigentlich immer klar, dass alles an Kosten was den Garten betraf von allen getragen werden sollte

Da spricht aber die Praxis gegen, zumal Ansprüche, die älter als 3 Jahre sind, sowieso verjährt wären.

Als Außenstehende würde ich mich auch wundern, wieso all die Jahre nicht ein einziger Cent geflossen ist und wieso ich trotzdem glauben sollte, daß eine finanzielle Beteiligung vereinbart gewesen sein soll.

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#4
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

ohne nachweisbare Zustimmung bzw. freiwllige Einwilligigung des A werden Sie schwerlich irgendwelche Forderungen gegen A durchsetzen können.
Die Handlungsweise des B war in dieser Hinsicht etwas kurzsichtig bzw. unüberlegt.

Vielleicht ist die nachträgliche Forderung auch erst entstanden, als B auszog und das Verhältnis zu A zerbrochen ist. Nix für Ungut, aber manche Dinge sind *wundersam* im Leben.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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