Gebühren für Rechnungsstellung??

5. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
karmika
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)
Gebühren für Rechnungsstellung??

Hallo in die Runde,

ist es zulässig, dass ein Unternehmen, in diesem Falle Telekommunikationsanbieter, Gebühren erhebt für die Rechnung, die mir monatlich zugesandt wird?

Im Vertrag ist davon nichts erwähnt.

Bei Durchsicht der Rechnung ist mir aufgefallen, dass 1,22 EUR pro Monat für die Rechnungsstellung selbst abgezogen werden.

Nach einer ersten Beschwerde im Shop kam jetzt ein Brief des Inhalts, ich hätte „für die Erstellung der Rechnung die Papierform gewählt". So etwas habe ich jedoch nirgends unterschrieben.

Ist ein Unternehmen nicht verpflichtet, seine Rechnungen kostenfrei zu stellen?

Liegt hier eine unlautere Geschäftspraxis vor?

Hoffe, jemand kennt sich hier aus und kann mir weiterhelfen.

Grüße
Karmika

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wenn im Vertrag und in den AGB´s wirklich nichts vom Kostenersatz für Papierrechnungen steht, dann darf dir natürlich auch nichts berechnet werden.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wahrscheinlich handelt es sich um einen Online-Handyvertrag? Oder einen sonstigen Handy-Vertrag, der die Rechnungsstellung online beinhaltet? Bitte mal die AGB studieren.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

ist ein interessantes thema.

diese praxis ist speziell bei telekommunikationsanbietern üblich. die bieten ja auch alle die möglichkeit der onlinerechnung.

es ist nur die frage ob diese onlinerechnungen den gesetzlichen anforderungen bzgl. signatur genügen.tun sie das nicht, dürfte für eine rechnung in papierform auch nichts verlangt werden.


*Online-Rechnungen
Immer häufiger werden Rechnungen per E-Mail als PDF empfangen und versendet. Dadurch können Kosten für Druck, Versand und Porto eingespart werden. Jedoch stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen an die Signierung, Überprüfung und Aufbewahrung der Online-Rechnungen., weil bei der Digitalisierung der Rechnungen die Manipulation wesentlich einfacher geworden ist.

Vorsteuerabzug bei Online-Rechnungen
Nur eine Rechnungen, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gekennzeichnet ist (laut Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 3), berechtigt zum Vorsteuerabzug.

Der Rechnungsempfänger hat die elektronische Signatur zu überprüfen und zu protokollieren. Für den Vorsteuerabzug wird nach § 15 UStG ein Prüfprotokoll verlangt.

Akzeptieren sie keine Rechnungen ihrer Lieferanten ohne Signatur oder mit fehlerhafter Signatur!
Bei Nichteinhaltung der Überprüfung der Signatur kann das Finanzamt die Vorsteuerbeträge zurückfordern.

Überprüfen
ob die Rechnung digital unterschrieben ist
die Signatur verifizieren
Überprüfen der Signatur bei einem PDF-Dokument
Bei Erhalt einer Online-Rechnung als PDF-Dokument (ab AcrobatReader 7.0)

Wenn oben links des PDF Dokuments das Symbol Unterschrift fehlt ist dieses auch nicht unterzeichnet.
Um seien Vorsteuerabzug nicht zu gefährden sollte man von seinen Lieferanten die Rechnung in Papierform anfordern.

Es müssen die Orginaldokumente mit der Überprüfung der Signaturen und deren Protokollierung digital gespeichert und 10 Jahre aufbewahrt werden.*




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#4
 Von 
karmika
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke erstmal an alle.

In den AGB und im Vertrag steht nichts von Kosten für eine schriftliche Rechnung.

Heißt denn die Möglichkeit einer Online-Rechnung automatisch, dass ich die nehmen muss, um zusätzliche Kosten zu vermeiden?

Bezügl. Unterschrift: Die Rechnung in Schriftform ist nicht unterzeichnet. Die Briefantwort auf meine Beschwerde ist mit "Ihr xxx-Team" unterzeichnet. Daher bezweifel ich, dass eine Online-Rechnung einen realen Namen tragen würde.

Es geht übrigens nicht um Handy sondern um Festnetz - und einen großen Anbieter dazu.

Grüße
Karmika

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

die onlinesignatur hat nichts mit einer unterschrift zu tun sondern mit bestimmten digitalen merkmalen, die es den finanzbehörden im falle einer prüfung erlauben die autentizität der rechnung zu überprüfen.

m.m.n. entsprechen jedoch die wenigsten onlinerechnungen diesen kriterien. von daher ist fraglich ob eine gebühr überhaupt rechtens wäre, selbst wenn es im vertrag oder den agbs stehen würde.

da aber selbst das bei dir nicht der fall war ist eine rechnungsgebühr in diesem fall in meinen augen unzulässig.

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