Ich habe ein Anmeldeformular für einen Geburtsvorbereitungskurs unterschrieben ohne ordentliche AGB.
(Kursdauer: 22.08- 26.09. - entbunden habe ich am 03.09.)
Ca. 3-4 Wochen vor Beginn des Kurses habe ich mich per E-Mail von diesem Kurs abgemeldet.
Grund: voraussichtliche Teilnahme am Kurs nur noch zu 20% möglich - Aufgrund des Schwangerschaftsverlaufs.
Diese Abmeldung wurde nicht akzeptiert.
Das nicht-akzeptieren wurde meinerseits nicht akzeptiert.
Nun wurde mir der gesamte Kurs berechnet, inkl. Partnergebühr.
Welche Möglichkeiten habe ich?
Danke für eure Hilfe
Geburtsvorbereitungskurs Vertrag
8. Oktober 2019
Thema abonnieren
Frage vom 8. Oktober 2019 | 17:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geburtsvorbereitungskurs Vertrag
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#1
Antwort vom 8. Oktober 2019 | 22:30
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatWelche Möglichkeiten habe ich? :
Als erstes mal die vertraglichen Vereinbarungen lesen, was genau dort zum Thema "Kündigung" steht.
Denn grundsätzlich sind geschlossene Verträge einzuhalten. Will man das nicht, muss man den Schaden der durch das vertragswidrige Verhalten entsteht ersetzen.
#2
Antwort vom 9. Oktober 2019 | 12:59
Von
Status: Schlichter (7251 Beiträge, 1526x hilfreich)
Keine AGB heisst nicht dass der Vertrag unwirksam ist. Leider hat man durch die Kündigung und das Nicht-akzeptieren schon mal eine nicht so entspannte Diskussionslage.
Ich hätte auch nicht gekündigt, sondern den Anbieter nach Lösungen gefragt. Ob man zb. später noch einsteigen kann und dann weniger bezahlt usw.
Aber vielleicht kann man sich ja in einem Telefonat noch einigen
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 9. Oktober 2019 | 17:31
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatBei einem Geburtsvorbereitungskurs, den man nicht besuchen kann, weil das Kind zu früh entbunden wurde? :
Klar. Dann halt nicht als Teilnehmer sondern als Dozent ...
#5
Antwort vom 9. Oktober 2019 | 17:31
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatBei einem Geburtsvorbereitungskurs, den man nicht besuchen kann, weil das Kind zu früh entbunden wurde? :
Klar. Dann halt nicht als Teilnehmer sondern als Dozent ...
#6
Antwort vom 10. Oktober 2019 | 07:57
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Eine AGB ist nicht notwendig. Schon jemals beim Bäcker um die Ecke beim Brötchenkauf auf eine AGB gestossen?Zitatohne ordentliche AGB. :
Prinzipiell gilt:ZitatWelche Möglichkeiten habe ich? :
ZitatDenn grundsätzlich sind geschlossene Verträge einzuhalten. Will man das nicht, muss man den Schaden der durch das vertragswidrige Verhalten entsteht ersetzen. :
Und jetzt?
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