Geburtsvorbereitungskurs Vertrag

8. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb527728-24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geburtsvorbereitungskurs Vertrag

Ich habe ein Anmeldeformular für einen Geburtsvorbereitungskurs unterschrieben ohne ordentliche AGB.

(Kursdauer: 22.08- 26.09. - entbunden habe ich am 03.09.)

Ca. 3-4 Wochen vor Beginn des Kurses habe ich mich per E-Mail von diesem Kurs abgemeldet.

Grund: voraussichtliche Teilnahme am Kurs nur noch zu 20% möglich - Aufgrund des Schwangerschaftsverlaufs.
Diese Abmeldung wurde nicht akzeptiert.
Das nicht-akzeptieren wurde meinerseits nicht akzeptiert.

Nun wurde mir der gesamte Kurs berechnet, inkl. Partnergebühr.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Danke für eure Hilfe

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von fb527728-24):
Welche Möglichkeiten habe ich?

Als erstes mal die vertraglichen Vereinbarungen lesen, was genau dort zum Thema "Kündigung" steht.
Denn grundsätzlich sind geschlossene Verträge einzuhalten. Will man das nicht, muss man den Schaden der durch das vertragswidrige Verhalten entsteht ersetzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7251 Beiträge, 1526x hilfreich)

Keine AGB heisst nicht dass der Vertrag unwirksam ist. Leider hat man durch die Kündigung und das Nicht-akzeptieren schon mal eine nicht so entspannte Diskussionslage.

Ich hätte auch nicht gekündigt, sondern den Anbieter nach Lösungen gefragt. Ob man zb. später noch einsteigen kann und dann weniger bezahlt usw.

Aber vielleicht kann man sich ja in einem Telefonat noch einigen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Bei einem Geburtsvorbereitungskurs, den man nicht besuchen kann, weil das Kind zu früh entbunden wurde?

Klar. Dann halt nicht als Teilnehmer sondern als Dozent ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Bei einem Geburtsvorbereitungskurs, den man nicht besuchen kann, weil das Kind zu früh entbunden wurde?

Klar. Dann halt nicht als Teilnehmer sondern als Dozent ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von fb527728-24):
ohne ordentliche AGB.
Eine AGB ist nicht notwendig. Schon jemals beim Bäcker um die Ecke beim Brötchenkauf auf eine AGB gestossen?

Zitat (von fb527728-24):
Welche Möglichkeiten habe ich?
Prinzipiell gilt:
Zitat (von Harry van Sell):
Denn grundsätzlich sind geschlossene Verträge einzuhalten. Will man das nicht, muss man den Schaden der durch das vertragswidrige Verhalten entsteht ersetzen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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