Gefälschte Unterschrift unter Bürgschaft

1. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
philippGE
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefälschte Unterschrift unter Bürgschaft



Hallo Forum,

ich war aus Gefälligkeit für einen Verwandten eine Zeit lang Gesellschafter einer GmbH, die sich für ein Projekt einen Millionenbetrag bei einer Bank holte.

In dieser Gesellschaft war ganz offensichtlich ein Betrüger, der das Geld für eigene Zwecke missbrauchen wollte.

Vor wenigen Tagen flatterte mir ein Schreiben ins Haus, mit dem ich zunächst nichts anfangen konnte: ich sollte binnen drei Wochen einen Betrag von über 1 Millionen Euro bezahlen, da man mich aus zwei Bürgschaften in Anspruch nehmen will.

Ich habe aber nie in meinem Leben eine Bürgschaft unterschrieben und wäre darüber hinaus nie in der Lage, für solch hohe Summen zu bürgen, geschweige denn je die Zinsen zurückzuzahlen.

Inzwischen habe ich Einsicht in meine angeblichen Unterschriften erhalten, die derart lächerlich gefälscht sind, dass man beinahe lachen könnte, wäre die ganze Angelegenheit nicht so traurig. Ganz nebenbei sind die beiden Unterschriften unter den zwei Bürgschaften sogar noch völlig verschieden.

Trotzdem will die Sachbearbeiterin der Bank mich ganz offensichtlich in Anspruch nehmen.

Muss ich mir Sorgen machen und gib es einen langen Rechtstreit oder kann so was auch schnell gehen?

Wie wird eigentlich bei einer Bank gearbeitet? Kann da ein Penner von der Straße als Bürge unterzeichnen? Ich bin stinkwütend und zugleich ziemlich betroffen!

Vielleicht ist hier ja jemand, der mir einen Tipp geben kann.

Vielen Dank im Voraus

Philipp

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Falls es vor Gericht kommen sollte, kann auch anhand von Gutachten festgestellt werden, ob es deine Unterschrift ist oder nicht. Wenn es deine Unterschrift nicht war, fallen keine Kosten deinerseits an.

Je nachdem, wie es weiter läuft, ist hier ein Gang zum Anwalt ratsam.

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ich möchte die Bank sehen, die bei einer derartigen Bürgschaft nicht das persönliche Erscheinen des Bürgen und die genaue Prüfung der Identität mit Vorlage des Personalausweises fordert.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
philippGE
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

zitat: "Ich möchte die Bank sehen, die bei einer derartigen Bürgschaft nicht das persönliche Erscheinen des Bürgen und die genaue Prüfung der Identität mit Vorlage des Personalausweises fordert."

Ich kann es ja auch nicht glauben, aber ich war in meinem ganzen Leben noch nicht in dem Ort, wo die Bank ist und außerdem hab ich auch noch nie meinen Ausweis abgeben.

Die gefälschten Unterschriften haben ja noch nicht mal Ähnlichkeit mit meiner eigenen!!!

Zum Anwalt geh ich sowieso!

-- Editiert von PhilippGe am 01.07.2007 19:40:05

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wäre die Polizei nicht billiger/kostenlos? Tatbestand der Urkundenfälschung.

-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

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#5
 Von 
philippGE
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wäre die Polizei nicht billiger/kostenlos? Tatbestand der Urkundenfälschung.

Das wird ja wohl eine Folge des Ganzen sein.

Aber erst mal will die Bank ja was von mir und das wird mir jede Menge Ärger bescheren, auch wenn ich letztlich nichts zu befürchten habe.

Auf jeden Fall möchte ich den Verantwortlichen bei der Bank zur Rechenschaft ziehen, denn ein derart fahrlässiger Umgang mit dem (nicht vorhandenen) Geld anderer Leute ist für mich auch kriminell!

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