Gegnerischer Anwalt antwortet nicht

5. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.12.2010 10:11:38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 12x hilfreich)
Gegnerischer Anwalt antwortet nicht

Ich habe mein Tierärztin angemahnt, den gemeinsamen vereinbarten Rückerstattungsbetrag mir zu überweisen. Der TA hat lediglich die Nettobeträge überwiesen ohne Mwst, die Medikamente teilweise berechnet mit Mwst und manchmal ohne Mwst außerdem fehlten Rechnungen.

Die TA hat aufgrund dessen meiner Mahnung einen Inkasso Rechtsanwalt eingeschaltet, der mir schrieb, dass alles so beglichen worden ist und wenn ich weiterhin Geld eintreiben möchte, er jetzt zuständig ist sowie Prozeßbevollmächtigt wäre.

Ich habe Wiederspruch auf sein Schreiben eingelegt und die gesamten von mir bezahlten Rechnung mit MWst und die von der TA Rückerstatteten Behandlung und Medikamtente ohne MWSt - teilweise mit Mwst verrechnet wurde, sowie die fehlenden Rechnung per Telefax zugesandt. Mit der Bitte um Ausgleich binnen 10 Tage auf mein Konto. Ich hatte einen kleinen Rechenfehler, den ich Entschuldigte, es ging hierbei um paar Cent, Fristsetzung war der 01.12.2010 bis heute ging kein Schreiben ein, sowie wurde der offene Betrag nicht überwiesen auf mein Konto, seitens vom gegnerischen Anwalt.

Wie ist nun die Rechtliche Vorgehensweise in diesem Fall?
Vielen Dank im Voraus.



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16 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Eventuell die Dokumente noch mal versenden und zwar diesmal mit Zugangsnachweis ? Scheint als habe der gute Mann diese nicht bekommen ...


Abgesehen davon muss er nicht antworten.


Falls also definitiv feststeht, das er die Unterlagen erhalten hat kann man auch klagen/Mahnbescheid beantragen ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
guest-12306.12.2010 10:11:38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

habe das Faxprotokoll als gesendet hier vorliegen. Ich habe den Eindruck er will schlicht nicht bezahlen.

Wäre es einfach nochmals höflich ihm erneut ein Telefax zu senden mit einer 1. Mahnung an den Rechtsanwalt. Oder soll ich gleich einen Anwalt einschalten der den Mahnbescheid einleitet?

Er müsste dann doch auch die Kosten dann tragen, wenn ich einen Anwalt für den Mahnbescheid einschalte, oder irre mich da? Warum zahlt er nicht? Und begleicht die von mir bezahten Rechnungen nicht im vollen Umfang mit Mwst? Und das als Anwalt, hmmmm......





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-- Editiert am 05.12.2010 15:36

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#3
 Von 
guest-12306.12.2010 09:58:41
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 39x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:
habe das Faxprotokoll als gesendet hier vorliegen.

Und wo hast du den Zustellnachweis?
Absenden reicht nicht, ankommen muss es.



quote:
Wäre es einfach nochmals höflich ihm erneut ein Telefax zu senden

Warum den ersten Fehler noch mal wiederholen? Davon wird es nicht wirklich besser ...

Also entweder Einschreiben-Rückschein oder Zustellung durch Gerichtsvollzieher...





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#5
 Von 
guest-12306.12.2010 10:11:38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 12x hilfreich)

Welche Fehler? Ich habe mit einem Anwalt telefonisch gesprochen und mir wurde gesagt, dass ein Fax als übersendet von Bestand hat.

Zustellnachweis ist das Telefaxprotokoll.

Welche Fehler wurden gemacht?

Begründung fehlende MWst und fehlende Rechnungen, die ebenso per Telefax zugesellt wurden, sowie die Rechnungen die von der Tierärztin gutgeschrieben wurden ohne Mwst.

... P.S Aber dein Aussagen sind wiedersprüchlich, warum soll er lachend in der Ecke liegen, wenn angelich ein Zahlendreher drinnen ist...... komische Antwort


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-- Editiert am 05.12.2010 17:44

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:
und mir wurde gesagt, dass ein Fax als übersendet von Bestand hat.

Tut mir leid, aber diese Reihenfolge der Wörter ergibt keinen Sinn.



quote:
Zustellnachweis ist das Telefaxprotokoll.

Das ist nur ein Versandnachweis.

Alles was ein Telefaxprotokoll aussagt ist, das eine Verbindung über eine gewisse Dauer stattgefunden hat. Das Protokoll sagt rein gar nichts darüber aus, ob das Fax auch angekommen ist, ob es lesbar war, was überhaupt übermittelt wurde etc ...




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#7
 Von 
guest-12306.12.2010 09:58:41
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 39x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest-12306.12.2010 10:11:38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 12x hilfreich)

Oh vielen Dank für die Rechtschreibhinweise. Diese waren aber nicht der Punkt.

Warum bekomme ich keine Antwort auf meine Frage und meine Frage war, was zu tun ist, nachdem ich ein Telefax an den gegnerischen Anwalt versandt habe und keine Antwort erhalten haben, sowie die Aufforderung der Überweisung des Restbetrages.

Welche Schritte sind notwendig. Bitte Antworten auf das Thema. Danke.


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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:
Warum bekomme ich keine Antwort auf meine Frage

gab es doch schon:
quote:

Eventuell die Dokumente noch mal versenden und zwar diesmal mit Zugangsnachweis ? Scheint als habe der gute Mann diese nicht bekommen ...


Abgesehen davon muss er nicht antworten.


Falls also definitiv feststeht, das er die Unterlagen erhalten hat kann man auch klagen/Mahnbescheid beantragen ...




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von Harry van Sell am 05.12.2010 14:31





quote:
Oh vielen Dank für die Rechtschreibhinweise. Diese waren aber nicht der Punkt.

Wenn der Anwalt gar nicht versteht was du willst schon ...

Und wenn deine Klageschrift ähnliche Konstrukte enthält wie
quote:
und mir wurde gesagt, dass ein Fax als übersendet von Bestand hat.

dann fällt die Antwort des Gerichtes kurz und eindeutig aus 'Der Antrag des Klägers wird abgewiesen, weil es dem Kläger nicht gelang, dem Gericht verständlich zu machen, was er eigentlich will.'





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#10
 Von 
guest-12306.12.2010 10:11:38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich versteh deine Argumentation nicht.

Erst sagst du dass es kein Nachweis ist ein Telefaxprotokoll, somit kann ich ja nach deinen Aussagen
definitiv nicht festgestellt werden, ob das Telefax angekommen ist.

Dein Hinweis ist somit doch hinfällig.

Sprich um es kurz auf den Punkt zu bringen, müsste ich nochmals die gesamten Dokumente per Einschreiben mit Rückschein versenden an den Anwalt, eine nochmalige First ( 14 Tage ) einräumen und dann falls er wieder nicht reagieren sollte, einen Mahnbescheid über Anwalt beantragen.

Derzeitig würde dann wohl gleich ein Mahnverfahren nicht rechtskräftig sein, da ja nach deinen Aussagen es nicht festgestellt werden kann, ob die Zustellung des Telefax erfolgreich war.





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-- Editiert am 05.12.2010 20:02

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#11
 Von 
guest-12306.12.2010 09:58:41
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 39x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
guest-12306.12.2010 10:11:38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 12x hilfreich)

@ g. *****n
gar nichts hat das damit zu tun..... lol


bist schon ein ganz schlaues Kerlchen.......
Ich dachte du wolltest Abstand halten, aber scheinbar hast du Lust, dich zu befriedigen an Fehlern von andern Leuten ...

hast du sonst keine anderen Hobbies.....? Bist du frustiert oder was ist los?
Konstruktive Äußerung ist angesagt, aber du machst Leute hier lächerlich und diskreditierst sie ......




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#13
 Von 
guest-12306.12.2010 09:58:41
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 39x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest-12306.12.2010 10:11:38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 12x hilfreich)

Du scheinst schlau zu sein, bist es aber nicht, dein angelesens, berufliches Know how ist dein Beruf, aber das war es auch, Menschlich wie du dich präsentierst, überheblich, unsoziales Verhalten sowie anmaßend.

Auch du bist ein ganz großer Depp in deinem Wesen!!!









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#15
 Von 
guest-12306.12.2010 09:58:41
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 39x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Derzeitig würde dann wohl gleich ein Mahnverfahren nicht rechtskräftig sein, da ja nach deinen Aussagen es nicht festgestellt werden kann, ob die Zustellung des Telefax erfolgreich war.


"Rechtskräftig" natürlich schon. Nur ist die Frage, ob die Gegenseite schon in Verzug ist / gesetzt wurde. Wenn ja, ist eine weitere Zustellung entbehrlich. Wenn nein, riskierst du bei einem Mahnverfahren "nur", daß die Gegenseite doch noch zahlt und du auf den Kosten des Mahnbescheids sitzen bleibst.

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