Hallo zusammen,
eine meiner vielen Aufgaben im Unternehmen ist es unter anderem die Geheimhaltungsvereinbarungen (GHV)zu bearbeiten.
Es gibt einige Unternehmen welche uns die GHV unterschrieben per E-Mail zukommen lassen. Vor allem für internationale Kunden/Partner spart dies Zeit und Kosten.
Jedoch bin ich im unklaren ob diese Dokumente gültig sind, da die elektronische Übermittlung nicht der schriftform unterliegt, oder täusche ich mich da?
Wir haben teilweise unterschriebene GHV`s von Unternehmen ausgedruckt und unterschrieben, welche wir anschließend auf dem Postweg zurück gesendet haben.
Es wäre toll wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank
Grüße
Flo
Geheimhaltungsvereinbarung per E-Mail?
13. Dezember 2011
Thema abonnieren
Frage vom 13. Dezember 2011 | 09:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geheimhaltungsvereinbarung per E-Mail?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!

#1
Antwort vom 13. Dezember 2011 | 10:37
Von
Status: Praktikant (958 Beiträge, 372x hilfreich)
quote:
ob diese Dokumente gültig sind, da die elektronische Übermittlung nicht der schriftform unterliegt
Da es für ein NDA kein gesetzliches Schriftformerfordernis gibt, könnte das also nur dann ein Problem werden, wenn aus vertraglichen Gründen die Schriftform erforderlich ist.
Ansonsten unterliegen Vereinbarungen grundsätzlich erst mal keinem Formerfordernis.
In der Praxis läßt sich bei Emails natürlich auch schon mal die Authentizität bestreiten.
-----------------
""
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
232.711
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten